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Riester-Rente Zulagen

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  • Der Kern der Riester-Rente sind Zulagen zur Alters­­vorsorge und Vorteile bei der Einkommenssteuer.
  • Um die Riester-Zulagen in voller Höhe zu erhalten, musst du jedes Jahr einen Mindestbeitrag in deinen Riester-Vertrag einzahlen.
  • Steuerlich kann sich die Riester-Rente immer lohnen, egal ob mit geringem Einkommen oder einem Einkommen über dem Durchschnitt.

Die Grundlagen der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die der Staat unter bestimmten Voraussetzungen fördert. Sie richtet sich in erster Linie an die Beitragszahlende der Deutschen Renten­versicherung, ist also an die gesetzliche Rente geknüpft.

Wer keine betriebliche Altersversorgung erwartet und die Rente auch nicht eigenständig am Kapitalmarkt aufstocken möchte, sollte über die Riester-Rente nachdenken.

Zulagenberechtigte Personen

Die Riester-Förderung steht grundsätzlich allen Angestellten in Voll- und Teilzeit offen. Es gibt aber noch weitere Gruppen, die Zulagen und Steuervorteile für ihre Alters­vorsorge in Anspruch nehmen dürfen.

Folgende weiteren Personen gelten als unmittelbar förderfähig

  • Selbstständige, die in der Künstlersozialkasse sind oder freiwillig in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen
  • Soldat:innen
  • geringfügig Beschäftigte, die pflichtversichert bleiben
  • Beamt:innen
  • Richter:innen
  • Erziehende
  • Auszubildende
  • Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I und II

Mittelbar förderfähige Personen

Neben den genannten Gruppen, die als unmittelbar förderfähig gelten, können Ehegatt:innen und eingetragene Lebenspartner:innen einen Vertrag schließen. Dazu muss der oder die andere Partner:in einen eigenen Riester-Vertrag besitzen und einen unmittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulagen haben. In diesem Fall spricht man von mittelbarer Riester-Förderung.

Zusammenfassung

  • Riester ergänzt die gesetzliche Renten­versicherung.
  • Neben Angestellten gibt es eine ganze Reihe von Personen, die die Förderung der Riester-Rente beanspruchen können.
  • Außer einer unmittelbaren staatlichen Förderung ist auch die mittelbare Unterstützung von Riester-Verträgen möglich.

Zulagen und steuerliche Vergünstigungen

Grundsätzlich gibt es 2 Formen der staatlichen Riester-Förderung. Zum einen bekommt jede:r Riester-Sparer:in, welche:r die Bedingungen erfüllt, eine Grundzulage. Zusätzlich sind Kinderzulagen möglich. Zum anderen lassen sich die eingezahlten Beiträge von der Steuer absetzen. Gegebenenfalls gewährt das Finanzamt weitere Vorteile bei der Einkommenssteuer.

Grundzulage, Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus

Bist du zulagenberechtigt und hast im laufenden Jahr genug eingezahlt, stehen dir im Jahr darauf die folgenden staatlichen Zulagen zu:

  • die Grundzulage von 175 €
  • die Kinderzulage von 185 € für jedes Kind, das vor 2008 geboren worden ist und für das du Kindergeld beziehst
  • die Kinderzulage von 300 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das ab 2008 zur Welt gekommen ist 

Neben diesen jährlichen Zulagen spendiert der Staat jungen Menschen einen Berufseinsteigerbonus: Bis du noch keine 25 Jahre alt, wenn du den Riester-Vertrag abschließt, bekommst du einmalig 200 € für deine private Renten­versicherung gutgeschrieben.

Steuervorteile: Geld sparen per Altersvorsorge

Die Beiträge zur Riester-Rente kannst du von der Steuer absetzen, sie verringern also in der Ansparphase der privaten Alters­vorsorge deine Steuerschuld. Nutze dazu die Anlage AV deiner Steuererklärung.

Du bekommst die Steuern allerdings nicht vollständig erlassen. Der Fiskus holt sich einen Teil davon in der Auszahlungsphase deiner Versicherung zurück.

Diese nachgelagerte Besteuerung lohnt sich für dich aber insgesamt: Der Steuersatz orientiert sich an der Einkommenshöhe, und der steuerliche Abzug in der Rente fällt geringer aus als die Ersparnis in deinem Erwerbsleben.  

Absetzbar sind maximal 2.100 € im Jahr, abzüglich der Zulagen, die du erwarten kannst. Verfügst du über ein überdurchschnittliches Einkommen, kann es sein, dass sich der Sonderausgabenabzug für dich mehr lohnt als die Riester-Zulagen.

Das musst du nicht eigens beantragen. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch und gewährt die Förderung, die dir am meisten nutzt.

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Bedingung für die staatlichen Zulagen: genug einzahlen

Die vollen Zulagen bekommst du jährlich, wenn du deinen Mindestbeitrag entrichtest. Zahlst du weniger Beitrag ein, vermindern sich die Riester-Zulagen entsprechend.

So ermittelst du deinen Mindestbeitrag zur Riester-Rente:

  1. Berechne 4 % deines steuerpflichtigen Bruttogehalts. Falls der Betrag den staatlich geförderten Maximalbetrag von 2.100 € übersteigt, nimm den Maximalbetrag von 2.100 € an.
  2. Prüfe, welche Zulagen dir zustehen: Die Grundzulage ist Standard. Die Kinderzulagen aber hängen vom Alter und der Anzahl deiner Kinder ab (siehe oben).
  3. Ziehe die Summe aller Zulagen von den 4 % deines Jahresgehalts ab.
  4. Die Differenz ist der Riester-Beitrag, den du mindestens einzahlen musst. Überweise ihn an den Versicherer. Der Modus der Zahlung steht in deinem Vertrag.

Den Beitrag zu deiner Renten­versicherung solltest du jedes Jahr überprüfen. Nach einer Gehaltserhöhung fällt beispielsweise ein höherer Mindesteigenbeitrag an, um die Riester-Förderung wie gehabt zu erhalten.

Neben dem Mindesteigenbeitrag von 4 % gibt es einen sogenannten Sockelbetrag. Er liegt bei nur 60 € im Jahr und gilt für Menschen mit besonders geringem Einkommen. Empfängst du irgendwann in deinem Leben Arbeitslosengeld II, dann keine Sorge: Riester ist Bürgergeld-sicher. Dein Kapital wird also nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Zusammenfassung

  • Die Grundzulage bekommt jede:r förderfähige Riester-Sparer:in, welche:r genug einzahlt. Wenn du weniger als den Mindestbeitrag einzahlst, verringert sich auch deine Zulage.
  • Um die Grundzulage von 175 € zu erhalten, sind mindestens 4 % des Bruttojahreseinkommens minus Zulagen zu zahlen.
  • Die Riester-Kinderzulage hängt unter anderem vom Geburtsjahr deines Kindes bzw. deiner Kinder ab.

Riester-Produkte und Vertragsdetails

Bevor du dich um den Antrag auf Förderung kümmerst, musst du dich für eine Riester-Form und für einen Anbieter entscheiden. Der Versicherungsmarkt bietet dir mehrere Riester-Produkte, die staatlich bezuschusst werden:

Vor einigen Jahren konnten Interessent:innen auch noch Riester-Banksparpläne abschließen. Solche Policen sind aber selten geworden.

Einen Riester-Vertrag kannst du theoretisch im Handumdrehen abschließen. Im harten Konkurrenzkampf machen es dir die Anbieter leicht. Aber Obacht: Dem Abschluss sollte ein Tarifvergleich vorausgehen.

Beratung ist das A und O

Es hängt unter anderem von deiner familiären Situation, deinen Lebensplänen und deiner Risikobereitschaft ab, welche Riester-Variante und welcher Anbieter sich am besten eignet. Lies gerne erst einmal unsere jeweiligen Ratgeber und andere Onlineartikel.

Danach solltest du dich zusätzlich beraten lassen, denn die Alters­vorsorge ist ein ebenso wichtiges wie komplexes Thema. Überlasse nichts dem Zufall und wende dich an Expert:innen, die anbieterunabhängig beraten. Unsere Versicherungsprofis von CLARK stehen dir zur Verfügung.

Zulagenantrag: ein für alle Mal abhaken

Für die Zulagen zur Riester-Rente ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zuständig. Sie übermittelt dem Finanzamt, ob und in welcher Höhe dir Zulagen zustehen.  

Früher mussten Riester-Sparende einmal im Jahr daran denken, sich die Zulagen abzuholen. Diesen bürokratischen Umstand hat der Gesetzgeber beendet. Heute genügt es, die Zulagen einmal zu beantragen.

Du stellst dazu bei deinem Versicherer einen Dauerzulagenantrag. Teil dieses Antrags ist eine Vollmacht. Sie berechtigt den Riester-Anbieter, sich künftig jedes Jahr um die Zulagen zu kümmern.  

Unter anderem deshalb ist es so wichtig, die Versicherung über Änderungen deiner beruflichen und familiären Situation zu informieren: Bekommst du ein Kind, wirkt sich das positiv auf die Summe deiner Zulagen aus. Wird dein Gehalt erhöht, steigt dein Mindesteigenbeitrag.

Zusammenfassung

  • Du hast die Wahl zwischen mehreren Riester-Varianten und zahllosen Anbietern.
  • Die Zulagen musst du nur einmal richtig beantragen, danach kümmert sich der Anbieter darum.

Was mache ich, wenn ich für Riester nicht förderberechtigt bin?

Obwohl jede Person in Deutschland einen Riester-Vertrag abschließen kann, lohnt sich das nicht für jede:n gleichermaßen. Wenn du nicht unmittelbar förderberechtigt bist, aber eine:n Ehepartner:in hast, welche:r dies ist, bist du mittelbar förderberechtigt und hast somit Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Bist du jedoch weder unmittelbar noch mittelbar förderfähig, sind andere Altersvorsorgeprodukte wahrscheinlich eine bessere Alternative für dich.

Da eine private Alters­vorsorge sehr wichtig ist, gibt es neben der Riester-Rente also noch andere Möglichkeiten für dich, deine Rente aufzustocken. Die zwei besten Altersvorsorgeprodukte für Personen, die beim Riestern nicht vom Staat unterstützt werden, sind die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, und die private Renten­versicherung.

Die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt und ist wie die Riester-Rente vom Staat gefördert, richtet sich jedoch speziell an die Menschen, die keine förderfähige Riester-Rente abschließen können.

Einige Vorteile dieser Alters­vorsorge sind:

  • Deine Einzahlungen kannst du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Der Maximalbetrag ist mit über 27.565,20 € (Stand 2024) dabei um einiges höher als bei der Riester-Rente. 
  • Es gibt keinen gesetzlichen Mindestbeitrag.
  • Volle Flexibilität bei der Einzahlung
  • Volle Flexibilität bei der Kapitalanlage
  • Du erhältst eine lebenslange Rentenzahlung 

Die private Renten­versicherung

Bei der private Renten­versicherung gibt es im Grunde 2 Möglichkeiten, deinen Beitrag einzuzahlen. Entweder zahlst du bei der aufgeschobenen Renten­versicherung regelmäßig einen Beitrag, der dir zu einem festgelegten Zeitpunkt monatlich ausgezahlt wird, oder du zahlst über die Sofortrente einen großen Einmalbeitrag ein, welcher anschließend verrentet und monatlich ausgezahlt wird.

Einige weiteren Vorteile dieser Alters­vorsorge sind: 

  • Volle Flexibilität bei der Einzahlung.
  • Volle Flexibilität bei der Kapitalanlage.
  • Du kannst die private Renten­versicherung jederzeit wieder kündigen.
  • Das Guthaben ist vererbbar.
  • Die Einzahlung wird steuerlich nicht gefördert, dafür fällt bei der Auszahlung nur die sehr viel günstigere Ertragsbesteuerung an.
  • Du kannst den Beginn der Rentenzahlung selbst bestimmen. Umso später du in Rente gehst, desto geringer wird die Besteuerung, weil der Ertragsanteil mit steigendem Alter sinkt
  • Die Auszahlung ist ebenfalls lebenslang garantiert.

Wenn du mehr über diese Alternativen zur Riester-Rente wissen möchtest, lies gerne unsere ausführlichen Ratgeber zu diesen Themen und wende dich bei Interesse anschließend an die CLARK Expert:innen. Sie helfen dir, die beste private Alters­vorsorge für dich zu finden.

Zusammenfassung

  • Wenn du eine:n unmittelbar förderfähige:n Ehepartner:in hast, kannst du als mittelbar förderfähige Person ebenfalls von den staatlichen Zulagen und Steuerersparnissen der Riester-Rente profitieren.
  • Hast du keine Chance auf eine staatliche Förderung, gibt es gute Alternativen wie die Rürup-Rente oder die private Renten­versicherung, um dennoch für das Alter vorzusorgen.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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