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Risikolebens­­versicherung Auszahlung

Wann eine Auszahlung aus der Risikolebens­versicherung erfolgt

Die Auszahlung der Risikolebens­versicherung: Wann sie erfolgt und wann nicht, was im Versicherungsfall zu tun ist und wer die Versicherungssumme erhält.
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Das Wichtigste in Kürze

Ob ein Darlehen für den Hausbau, das man zurückzahlen muss, ein Geschäftskredit oder Kinder, denen man eine gute Zukunft ermöglichen möchte: Wer finanzielle Verantwortung für andere hat, der sollte vorsorgen, auch wenn niemand gern an den eigene Tod denken möchte. Mit einer Lebens­versicherung sicherst du deine Familie für den Fall ab, dass du unerwartet verstirbst. So müssen deine Liebsten neben der Trauer nicht auch noch finanzielle Probleme bewältigen. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  1. Kommt es zum Tod des Versicherungsnehmers, zahlt die Lebens­versicherung die vereinbarte Versicherungssumme.
  2. Im Todesfall der versicherten Person sollte die Versicherung möglichst schnell informiert werden, um eine baldige Zahlung zu gewährleisten.
  3. In Sonderfällen wie Suizid oder Tod durch Fremdeinwirkung kann die Auszahlung der Lebens­versicherung verweigert werden.

Wer erhält die Versicherungssumme?

Die begünstigte Person erhält die Versicherungsleistung

Bei einer Risikolebens­versicherung erfolgt die einmalige Zahlung der Versicherungssumme im Todesfall. Verstirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird dem Begünstigten die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt (es können auch mehrere Personen begünstigt werden).

Die Versicherungssumme legt die Höhe der Zahlung fest – also wie viel Geld deine Familie oder andere Begünstigte im Todesfall erhalten. Mit Vertragsende erlischt der Versicherungsschutz. Es ist aber oft möglich, einen neuen Vertrag abzuschließen. 

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Bezugsberechtigte, Versicherungsnehmer und Erben

Verstirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit der Lebens­versicherung, besteht ein Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme durch den Versicherer in voller Höhe. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang folgende Begrifflichkeiten: 

Bezugsberechtigte

  • Die im Versicherungsvertrag namentlich als begünstigt genannte Person hat Bezugsrecht. Es ist möglich, mehrere Personen als Bezugsberechtigte festzulegen und sie mit unterschiedlich hohen Anteilen zu begünstigen.

Versicherungsnehmer

  • Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Vertrag abschließt und die Beitragszahlung leistet. Er muss aber nicht zwangsläufig die in seinem Vertrag versicherte Person sein (also die Person, in deren Todesfall die Auszahlung erfolgt). Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen folglich nicht identisch sein. Das ist etwa bei Versicherungen über Kreuz der Fall, die oft von unverheirateten Paaren abgeschlossen werden. Bei der Versicherung über Kreuz versichert jeder Partner den jeweils anderen über seinen eigenen Vertrag.

Erben

  • Wird kein Bezugsrecht an Außenstehende erteilt, geht die Auszahlung der Risikolebens­versicherung in den Nachlass des Versicherten über. Anschließend wird sie an die gesetzlichen oder testamentarisch festgelegten Erben ausgezahlt. 
  • Vor dem Abschluss einer Lebens­versicherung für Paare solltet ihr die steuerlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Übersteigt die Versicherungssumme die Steuerfreibeträge, wird die Erbschaftssteuer fällig. Insbesondere bei unverheirateten Paaren kann diese sehr hoch ausfallen. Es gibt Möglichkeiten für verheiratete sowie unverheiratete Paare, verbundene Lebens­versicherungen oder Über-Kreuz-Verträge abzuschließen. Möchtest du mehr über deine Optionen erfahren, beraten dich die CLARK-Experten gern.

Zusammenfassung

  • Im Todesfall zahlt deine Lebens­versicherung eine festgelegte Summe an die bezugsberechtigte Person.
  • Legst du keine bezugsberechtigte Person fest, erhalten automatisch deine Erben die Auszahlung deiner Versicherung.
  • Überschreitet die Versicherungssumme die gesetzlichen Freibeträge, wird die Erbschaftssteuer fällig.

Die Auszahlung der Versicherungssumme

Was zu tun ist, wenn der Ernstfall eintritt

Ein plötzlicher Todesfall in der Familie verändert innerhalb kurzer Zeit alles. Dennoch solltest du den Versicherer so schnell wie möglich darüber informieren. Zunächst reicht ein einfacher Anruf aus, die vom Versicherer benötigten Unterlagen können später nachgereicht werden. Damit die Lebens­versicherung ausgezahlt wird, werden in der Regel der Versicherungsschein im Original und die Sterbeurkunde benötigt.

Kümmert man sich als Erbe um die Auszahlung der Lebens­versicherung und hat selbst kein Bezugsrecht, weil eine andere Person begünstigt ist, benötigt man zusätzlich den Erbschein. Diesen kann man direkt beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar beantragen. Die Beantragung des Erbscheins ist mit Gebühren verbunden. Diese werden abhängig vom Vermögen der versicherten Person festgelegt.

Um sicherzugehen, dass die Unterlagen schnell beim Versicherer ankommen und nicht verloren gehen, sollten sie per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Der Rückschein wird als Beleg der erfolgten Zustellung an dich zurückgeschickt.

Prüfung durch einen Gutachter 

Sind alle Unterlagen bei deinem Versicherer eingegangen, werden sie von einem Gutachter geprüft. Bestehen keine Zweifel an einem natürlichen oder durch einen Unfall verursachten Tod, wird dem Bezugsberechtigten Geld ausgezahlt. Ist die Todesursache noch nicht geklärt, kann es ein wenig dauern, bis Hinterbliebene die Leistungen der Risikolebens­versicherung erhalten.

Zusammenfassung

  • Informiere den Versicherer möglichst schnell über den Tod der versicherten Person.
  • Der Versicherungsschein und die Sterbeurkunde sind nötig, um die Leistung deiner Risikolebens­versicherung in Anspruch zu nehmen.
  • Bei ungeklärter Todesursache kann sich die Auszahlung der Risikolebens­versicherung verzögern.

Bedingungen für die Auszahlung

Die Zahlung erfolgt bei natürlichem sowie bei Unfalltod

Bei einer Lebens­versicherung erfolgt die Auszahlung in der Regel nur dann, wenn der Versicherte auf natürliche Weise oder durch einen Unfall gestorben ist. Ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen lohnt sich, da Sonderfälle von verschiedenen Anbietern unterschiedlich behandelt werden. 

Erkrankungen dürfen bei Vertragsabschluss nicht verschwiegen werden 

Die Leistungen der Lebens­versicherung können auch in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte an einer Krankheit stirbt. Voraussetzung ist aber, dass die Erkrankung erst nach Vertragsabschluss erfolgte bzw. nicht in den Gesundheitsfragen verschwiegen wurde. Hat der Versicherungsnehmer die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht hingegen wissentlich verletzt, kann der Versicherer die Inanspruchnahme der Leistungen verweigern.

Tod durch Suizid

Kommt es zu einem Sonderfall, wie dem unnatürlichen Tod durch Suizid, geht der Anspruch auf Zahlungen durch die Risikolebens­versicherung unter Umständen verloren. Entscheidend ist hier oft, wie lange nach Vertragsabschluss die Selbsttötung erfolgt.

Auch die Tatsache, ob eine geistige Erkrankung vorausgegangen ist, kann über die Auszahlung durch die Versicherung entscheiden. Nähere Informationen findet man in der sogenannten Suizidklausel, die die Verträge einer Lebens­versicherung in der Regel beinhalten.

Tod durch Fremdeinwirkung

Bei einer vorsätzlichen Tötung warten Versicherer die Ergebnisse der laufenden Ermittlungen ab, bevor die Leistungen der Lebens­versicherung in Anspruch genommen werden können. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nicht der Begünstigte für das Versterben des Versicherten verantwortlich ist, wie es im Krimi manchmal der Fall ist. Bevor die Todesumstände aufgeklärt sind, wird eine Risikolebens­versicherung nicht ausgezahlt.

Zusammenfassung

  • Stirbt der Versicherte eines natürlichen Todes oder durch einen Unfall, greift die Risikolebens­versicherung.
  • Wurden bekannte Erkrankungen verschwiegen, kann die Versicherung die Auszahlung verweigern.
  • Suizid sowie Tod durch Fremdeinwirkung gelten als Sonderfälle, deren Handhabung von der individuellen Situation abhängig ist.

Was du sonst noch wissen solltest

Auszahlung der Risikolebens­versicherung nach Vertragsende

Die Risikolebens­versicherung dient der finanziellen Absicherung deiner Familie im Falle deines Todes während der Laufzeit. Der Versicherer zahlt dir also nur bei Eintritt des Versicherungsfalls die vereinbarte Summe aus und nicht bei Vertragsende. Eine Rückzahlung der bereits eingezahlten Beiträge durch die Versicherung ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Möchtest du mit einer Versicherung sowohl deine Familie absichern als auch sparen, um deine Rente aufzustocken, hast du die Möglichkeit, eine Kapitallebens­versicherung abzuschließen. Die meisten Versicherungen bieten heutzutage allerdings keine Kapitallebens­versicherungen mehr an, da sie wenig rentabel ist.

Einige Versicherer gewähren vorzeitige Inanspruchnahme der Risikolebens­versicherung, wenn bei dem Versicherten eine unheilbare Krankheit festgestellt wurde. Mit dem Geld kann der Versicherte zu Lebzeiten seinen Nachlass und andere Anliegen selbst regeln. Entsprechende Details lassen sich in den Vertragsunterlagen nachlesen beziehungsweise werden schon bei Vertragsabschluss besprochen und eingeschlossen.

Auszahlung der Risikolebens­versicherung bei Kündigung

Deine persönliche Situation kann die Kündigung deiner Lebens­versicherung noch während der Laufzeit notwendig machen. Da eine Lebens­versicherung aber ausschließlich der Absicherung deiner Familie dient, ist es nicht möglich, dir die Versicherungssumme vorzeitig bei Kündigung auszahlen zu lassen.

Auch bereits bezahlte Beiträge zu deiner Lebens­versicherung werden vom Versicherer nicht erstattet. Um die finanziellen Einbußen so gering wie möglich zu halten, gibt es zwei Alternativen zur Kündigung deiner Lebens­versicherung.

Beitragsfreistellung 

Wandelst du deine bestehende Lebens­versicherung in eine beitragsfreie Versicherung um, sparst du die monatlichen Zahlungen. Die Versicherungssumme wird dementsprechend reduziert.

Teilkündigung

Bei dieser Variante kündigst du deine Lebens­versicherung nur zum Teil. Die Versicherungssumme wird auf deinen Wunsch hin gekürzt, während der Vertrag weiterläuft.

Die Entscheidung für eine dieser Möglichkeiten will aber wohl überlegt sein: Sowohl die Kündigung als auch die Beitragsfreistellung ist mit Nachteilen verbunden.

Zusammenfassung

  • Deine Risikolebens­versicherung zahlt bei Eintreten des Versicherungsfalls. Auszahlungen nach Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit sind nicht vorgesehen.
  • Die Kapitallebens­versicherung ist eine Option, deine Familie abzusichern und gleichzeitig zu sparen, um deine Rente aufzustocken.
  • Bei Kündigung deiner Risikolebens­versicherung werden bezahlte Beiträge nicht durch den Versicherer erstattet.

Eine Risikolebens­versicherung abschließen

Die Versicherungssumme einer Risikolebens­versicherung wird bei Eintreten des Versicherungsfalls – dem Ableben des Versicherten – an die bezugsberechtigten Personen ausgezahlt. Daher ist eine abgeschlossene Lebens­versicherung eine gute Möglichkeit, deine Familie im Ernstfall vor finanziellen Schäden zu bewahren. Unsere CLARK-Experten unterstützen dich gerne bei der Suche nach dem richtigen Versicherer und beantworten Fragen rund um deine Optionen. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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