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Sterbegeld­­versicherung für Beamte & Beamtinnen

Auch für Beamte sinnvoll: die Sterbegeld­versicherung

Hinterbliebene eines Beamten erhalten Sterbegeld. Die Kosten einer Beerdigung sind in der Regel jedoch höher. Eine Sterbegeld­versicherung schließt die Lücke.
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Das Wichtigste in Kürze

Das Sterbegeld für Beamte versorgt deine Hinterbliebenen im Todesfall. Verstirbst du als Beamter oder Beamte, sei es im aktiven Dienst oder als Ruhestandsbeamte (Pesionäre), erhalten dein Ehepartner sowie kindergeldberechtigte Kinder ein Sterbegeld.

Diese Leistung zählt jedoch als Einkommen und ist deshalb lohnsteuerpflichtig. Da dieses Geld auch für den kurzfristigen Lebensunterhalt der Hinterbliebenen ausreichen muss, kann eine Sterbegeld­versicherung eine sinnvolle Ergänzung mit Blick auf die anfallenden Bestattungskosten sein.

  1. Hinterbliebenen von Beamten wird Sterbegeld gezahlt.
  2. Diese Regelung gilt auch für Pensionäre.
  3. Das Sterbegeld muss versteuert werden.

Wie bin ich als Beamter für meine Beerdigung abgesichert?

Wenn Beamte versterben, erhalten sie von ihrem Dienstherrn ein Sterbegeld, das ihre Angehörigen finanziell unterstützen soll. Dieses Geld soll für die Bestattungskosten genutzt werden, reicht in der Regel jedoch nicht um die ganzen Kosten zu decken.  

Das Sterbegeld für Beamte entspricht:

  • den Bezügen zweier Monate exklusive Kindergeld. 
  • Darüber hinaus dürfen die Hinterbliebenen die Bezüge behalten, die der Beamte für den Monat seines Todes erhalten hat. 

Da eine Beerdigung im Durchschnitt bis zu 13.000 Euro kostet, ist das gezahlte Sterbegeld meistens dennoch nicht hoch genug, um neben den Lebensunterhaltskosten der Familie, auch die Beerdigung zu bezahlen. 

Um die eigene Familie nicht alleine für die Kosten der eigenen Bestattung aufkommen zu lassen und diese dadurch eventuell in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen, ist eine Sterbegeld­­versicherung sinnvoll. Aber was ist eine Sterbegeld­versicherung?

Bei der Sterbegeld­versicherung:

  • erhält eine begünstigte Person, welche du frei wählen kannst, Geld ausbezahlt, um damit deine Beerdigung zu zahlen.
  • ist die Auszahlung steuerfrei.
  • zahlst du einen monatlichen Beitrag, der sich auf Basis deines Alters und der Versicherungssumme berechnet.
  • greift der Versicherungsschutz in der Regel nach 2 Jahren Wartezeit und hält dein ganzes Leben lang an. 
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Die Sterbegeldregelung für Beamte im Ruhestand

Verstirbst du als Pensionär, gelten für dich die gleichen gesetzlichen Sterbegeldregelungen wie für einen Todesfall im aktiven Dienst. Wurden Teile der Bezüge für den Sterbemonat noch nicht gezahlt, stehen diese entsprechend deinem Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner oder den Hinterbliebenen zu. Hier zahlt der Staat nach dem Tod ebenfalls Sterbegeld in Höhe des zweifachen Ruhegehalts, also der Rentenbezüge, die sie vom jeweiligen Dienstherrn erhalten. 

Wo stelle ich den Antrag auf Sterbegeld für Beamte?

Laut Beamtenversorgungs­gesetz wenden sich die Hinterbliebenen an die Versorgungsdienststelle oder letzte Dienststelle des Verstorbenen, um einen Antrag auf Auszahlung des Sterbegelds zu stellen.

Zusammenfassung

  • Hinterbliebene von Beamten haben Anspruch auf Sterbegeld vom Staat. Dies entspricht den Dienstbezügen von 2 Monaten.
  • Hinterbliebene von Beamten im Ruhestand (Pensionäre) erhalten ebenfalls Sterbegeld. Dies entspricht dem Ruhegehalt von 2 Monaten.
  • Anträge werden an die Versorgungsdienststelle des Verstorbenen gestellt.
  • Eine Beerdigung ist sehr teuer.
  • Eine Sterbegeld­versicherung gilt trotz dieses Sterbegelds als eine sinnvolle Ergänzung.

Wem wird Sterbegeld ausgezahlt?

Verstirbst du, erhalten deine Hinterbliebenen das Sterbegeld ausgezahlt. In der Praxis bekommt dann oft eine Witwe beziehungsweise ein Witwer das Geld. Bist du geschieden oder selbst bereits verwitwet, geht der Anspruch auf die Kinder über, nachgelagert auch auf die Enkel oder weitere Familienmitglieder. Die Reihenfolge ist gesetzlich in § 18 des Beamtenversorgungsgesetzes geregelt. 

Kann das staatliche Sterbegeld auch an Freunde und Bekannte ausgezahlt werden?

Hast du keine Angehörigen die mit dir verheiratet oder verwandt waren, nennt man diese Zahlung Kostensterbegeld. Es steht beispielsweise einem nicht eingetragenen Lebensgefährten zu, wenn er den Bestatter bezahlt hat. 

Auch Freunde oder Nachbarn können sich Aufwendungen zurückholen, wenn sie für die mit der Beerdigung zusammenhängenden Kosten aufgekommen sind. Mit den Originalbelegen lässt sich der Anspruch auf Kostensterbegeld belegen. Das Kostensterbegeld ist auf maximal 2 Monatsbezüge begrenzt.

Der steuerliche Unterschied zwischen Sterbegeld und Kostensterbegeld

Das Sterbegeld gilt als Einkommen und ist entsprechend lohnsteuerpflichtig. Wie viel Steuer konkret anfällt, hängt von der Steuerklasse und vom Einkommen der Person ab, die das Sterbegeld erhält. Es wird somit wie Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit behandelt. Beim Kostensterbegeld handelt es sich um eine Notstandsbeihilfe, daher bleibt diese steuerfrei.

Die Auszahlung der Sterbegeld­versicherung ist ebenfalls steuerfrei, die begünstigte Person erhält also die volle Versicherungssumme.

Was hat das Sterbegeld mit meinem Nachlass zu tun?

Das Sterbegeld gehört nicht zum Nachlass des Beamten. Das bedeutet zweierlei: 

  1. Der Beamte kann zu Lebzeiten nicht testamentarisch verfügen, wer es bekommt. 
  2. Der Staat kann von Angehörigen nicht verlangen, die Bestattung aus dem Nachlass zu bezahlen.

Mit einer Sterbegeld­versicherung hast du die Freiheit selbst zu bestimmen, wer die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt. Die begünstigte Person kann somit auch eine Person außerhalb der Familie sein, mit der du deine Wünsche für die Beerdigung besprochen hast.

Zusammenfassung

  • Sterbegeld wird den nächsten Angehörigen ausgezahlt, beginnend mit dem überlebenden Ehegatten. Die weitere Reihenfolge regelt das Beamtenversorgungsgesetz.
  • Nicht mit dem Verstorbenen verwandte Personen können Kostensterbegeld erhalten.
  • Dieses muss beantragt werden und soll ebenfalls die Kosten für Aufwendungen mit der Bestattung abdecken.
  • Sterbegeld ist lohnsteuerpflichtig.
  • Es gilt: Die Höhe richtet sich nach der Steuerklasse des Empfängers.
  • Kostensterbegeld und die Auszahlung aus einer Sterbegeld­versicherung unterliegt dagegen keiner Besteuerung.

Brauche ich eine Sterbegeld­versicherung?

Obwohl du deinen Angehörigen im Todesfall nicht die emotionale Last nehmen kannst, kannst du ihnen sehr wohl die finanzielle Last der Bestattung nehmen. Durch die Sterbegeldzahlung von zwei Monatsgehältern bzw. zwei Ruhegehältern hat deine Familie zwar ein kleines Polster, doch eine Beisetzung kostet in Deutschland durchschnittlich bis zu 13.000 Euro.

Da das Sterbegeld aus der Hinterbliebenenversorgung auch die laufenden Kosten deiner Angehörigen abdecken muss, bleibt also in den meisten Fällen nicht genug Geld für die vollen Kosten der Beerdigung über. Wenn du deine Familie also nicht mit den Kosten der Bestattung alleine lassen möchtest, empfiehlt sich die zusätzliche Absicherung in Form der Sterbegeld­versicherung. Diese hat gleich mehrere Vorteile:

  • Im Todesfall wird eine vereinbarte Versicherungssumme an die von dir angegebene Person ausgezahlt, um die (restlichen) Kosten der Bestattung zu decken. 
  • Die begünstigte Person ist frei wählbar und auch nachträglich veränderbar. 
  • Der Versicherungsschutz hält dein ganzes restliches Leben lang an.
  • Neben der reinen Auszahlung der Versicherungssumme bieten die meisten Anbieter auch weitere Leistungen an, wie zum Beispiel die Überführung des Verstorbenen aus dem Ausland oder die Möglichkeit, die eigenen Kinder mitzuversichern. 

Was kostet eine Sterbegeld­versicherung?

Du zahlst regelmäßig Beiträge ein, die auf Grundlage deines Alters, dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der vereinbarten Versicherungssumme berechnet werden. Es gilt: Je früher du den Vertrag abschließt, desto geringer fallen die regelmäßigen Kosten aus. 

In der Regel kannst du die Sterbegeld­versicherung in Deutschland ab dem 45. Lebensjahr abschließen. Wenn du dich direkt um den Versicherungsschutz kümmerst und mit 65 Jahren beitragsfrei sein möchtest, kannst du mit monatlichen Kosten von ca. 25-40 Euro rechnen. 

Seit einigen Jahren gibt es jedoch auch Anbieter, die diese Sterbe­versicherung schon mit Beginn der Volljährigkeit anbieten. Dadurch fallen die Kosten auf ca. 10-15 Euro im Monat. 

Um die eigenen Angehörigen im Fall der Fälle finanziell abzusichern, reicht also schon ein kleiner monatlicher Beitrag aus. Zusätzlich entfällt die Last, dieses schwere Thema zu einem späteren Zeitpunkt angehen zu müssen. 

Wie wird die Auszahlung der Sterbegeld­versicherung steuerlich behandelt?

Bei der Sterbegeld­versicherung ist die Auszahlung der Versicherungssumme steuerfrei. Das Geld, das du also für die Beerdigung eingeplant hast, wird auch in vollem Maße an die begünstigte Person ausgezahlt, um damit die Bestattung zu finanzieren.

Die Beiträge der Sterbegeld­versicherung sind seit 2005 nicht mehr von der Steuer absetzbar, dies geht lediglich bei Verträgen die vorher abgeschlossen wurden.

Das Sterbegeld, das dank der Hinterbliebenenversorgung an deine Familie ausgezahlt wird, muss hingegen regulär besteuert werden. Von den zwei Monatsgehältern bzw. zwei Ruhegehältern, gehen also direkt Steuern ab. 

Zusammenfassung

  • Die durchschnittlichen Kosten einer Beerdigung liegen deutlich über der Sterbegeldzahlung von zwei Monats- oder Ruhegehältern.
  • Eine Sterbegeld­versicherung kann diese finanzielle Lücke schließen.
  • Die regelmäßigen Beiträge berechnen sich aus der Versicherungssumme und deinem Alter beim Versicherungsabschluss.
  • Es gilt: Je früher du die Versicherung abschließt, desto niedrigere Kosten kommen auf dich zu.
  • Das Geld aus der Sterbegeld­versicherung ist steuerfrei, im Gegensatz zur Auszahlung des Sterbegelds aus der Hinterbliebenenversorgung.

Gibt es eine Sterbegeld­versicherung ohne Wartezeit?

Wenn du eine Sterbegeld­versicherung abschließt hast du in der Regel eine Wartezeit von zwei Jahren. Während dieser Zeit greift der Versicherungsschutz noch nicht. Kommt es zum Todesfall innerhalb dieser Wartezeit, würde die vereinbarte Versicherungssumme zwar nicht ausgezahlt werden, doch deine Beiträge gehen nicht verloren. Deine Angehörigen würden diese eingezahlten Beiträge ausgezahlt bekommen, es geht also kein Geld verloren. 

  • Der Unfalltod ist hingegen ab dem ersten Tag nach Versicherungsabschluss abgesichert. 
  • Im Falle eines Unfalltodes wird die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.

Wenn du keine Wartezeit in deinem Vertrag willst, gibt es die Möglichkeit eine Gesundheitsprüfung abzulegen. Mit dieser Prüfung sichert sich der Versicherungsanbieter ab, indem er Vorerkrankungen, welche zu einem plötzlichen Tod führen könnten, bei dir ausschließt. Bestehst du diese, fällt die Wartezeit komplett weg und der Versicherungsschutz greift sofort. 

Einige Anbieter werben mit verkürzten Wartezeiten ohne Gesundheitsprüfung. Achte hierbei darauf, ob dies mit anderen Nachteilen verbunden ist. Wende dich bei Unsicherheiten daher mit Fragen an die CLARK-Experten. 

Zusammenfassung

  • Es gilt in der Regel eine Wartezeit von zwei Jahren.
  • Beim Todesfall während der Wartezeit werden die vollen Beiträge erstattet, jedoch nicht die Versicherungssumme ausgezahlt.
  • Der Unfalltod ist ab dem Tag der Vertragsunterschrift versichert und wird mit der doppelten Versicherungssumme ausgezahlt.
  • Eine Gesundheitsprüfung kann die komplette Wartezeit umgehen.

Alternativen zur Sterbegeld­versicherung

Obwohl die Hinterbliebenenversorgung für Beamte dafür sorgt, dass Hinterbliebene nicht unmittelbar in ein finanzielles Loch gerissen werden, wenn sie die Beerdigung bezahlen müssen, kann die Sterbegeld­versicherung dennoch dabei helfen, dass erst gar keine finanziellen Schwierigkeiten wegen der Bestattung auftreten.

Wenn dies deine Sorge ist, gilt die Sterbegeld­versicherung als deine beste Option. Alternativ kannst du mit einer Unfall- oder Risikolebens­versicherung für deine Familie vorsorgen.

Die Unfall­versicherung:

  • greift im Falle eines Unfalls.
  • Bist du fortan erwerbsunfähig, bezahlt die Versicherung einen vereinbarten Betrag.
  • Bei einem Unfalltod wird deiner Familie eine Versicherungssumme ausbezahlt. Bedenke jedoch, dass lediglich der Unfalltod versichert ist.
  • Im Falle einer schweren Krankheit oder einem natürlichen Tod zahlt die Versicherung nicht.

Mit der Risikolebens­versicherung:

  • sicherst du deine Familie im Todesfall ab.
  • Die Versicherungssumme ist dabei viel größer als bei einer Sterbegeld­versicherung, da das Leben des Hauptverdieners der Familie versichert wird.
  • Es soll also durch Auszahlung einer festgelegten Summe die fehlende Haupteinnahmequelle kompensiert werden.
  • Der Versicherungsschutz hält jedoch nur bis zum Renteneintritt und erlischt anschließend.
  • Eine Risikolebens­versicherung ist daher sinnvoll als Ergänzung zur Sterbegeld­versicherung, als Alternative jedoch nur bedingt brauchbar, da ein Tod nach dem Renteneintritt nicht mehr versichert wäre und die Familie auf den Kosten sitzen bleiben würde. 

Zusammenfassung

  • Eine Unfall­versicherung sichert nur den Unfalltod ab, eine andere Todesart ist nicht versichert und eine Versicherungssumme wird daher nicht gezahlt.
  • Der Schutz der Risikolebens­versicherung läuft mit Renteneintritt ab. Ein Tod ab diesem Zeitpunkt wäre daher nicht mehr versichert.
  • Die Risikolebens­versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung der Sterbegeld­versicherung, aber gilt nicht als echte Alternative.
  • Nur die Sterbegeld­versicherung garantiert eine Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall, egal in welchem Alter.

Eine Sterbegeld­versicherung abschließen

Dank deines Beamtenstatus erhalten deine Angehörigen zwar eine staatliche Unterstützung wenn du verstirbst, jedoch reicht diese in der Regel bei weitem nicht aus um die Kosten einer Beerdigung zu decken. Um deine Familie also nicht auf diesen enormen Kosten sitzen zu lassen, solltest du dich dringend und eine Sterbegeld­versicherung kümmern. Je früher du dieses schwere Thema angehst, desto günstiger wird der gesamte Beitrag für dich.  

Ein Vergleich aller Tarife ist zwar sinnvoll, allerdings meist mühsam und langwierig. Bei der Auswahl solltest du dich am besten durch einen Experten beraten lassen – zum Beispiel von den CLARK Experten. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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