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Gliedertaxe

Unfall­versicherung: Dieser Wert bestimmt den Grad deiner Invalidität

Bei einer Unfall­versicherung richtet sich die Auszahlung nach der Invalidität. Wie viel diese wert ist, bestimmt die Gliedertaxe. Finde hier alle Informationen.
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Die Unfall­versicherung zahlt, wenn infolge eines Unfalls dauerhafte Schäden zurückbleiben. Dabei spielt die sogenannte Gliedertaxe eine entscheidende Rolle. Sie bestimmt den Grad der Invalidität und hat damit einen entscheidenden Einfluss auf den Umfang der Versicherungsleistungen. In gewisser Weise legt die Gliedertaxe also den “Wert” eines Körperteils fest.

Wie ist Invalidität in der Unfall­versicherung definiert?

Eine private Unfall­versicherung greift bei Invalidität infolge eines Unfalls. Aber was bedeutet das eigentlich genau? Als Invalidität wird eine dauerhafte Einschränkung der körperlichen und/oder der geistigen Leistungsfähigkeit bezeichnet. Sie stellt die Grundlage für den Versicherungsfall dar. Dauerhaft bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Invalidität voraussichtlich länger als drei Jahre anhalten wird und eine Verbesserung des Gesundheitszustands nicht abzusehen ist. Ein gebrochener Arm gilt daher beispielsweise nicht als dauerhafte Beeinträchtigung.

Was ist die Gliedertaxe der Unfall­versicherung?

Bleiben nach einem Unfall dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen zurück, kann das für die Betroffenen schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Mit einer Unfall­versicherung schützt man sich vor genau diesem Szenario. Natürlich ist es ein großer Unterschied, ob lediglich die Funktion eines Fingers oder die des ganzen Arms dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Gliedertaxe spiegelt eben diese Unterschiede wider. Sie dient der Bewertung unterschiedlicher Invaliditätsgrade und entscheidet mit darüber, wie viel Geld die Versicherung letztlich zahlt.

Die Gliedertaxe ist fester Bestandteil der Unfall­versicherung und entsprechend in den Unterlagen zu finden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) legt Richtwerte für die Invaliditätsgrade fest. Grundsätzlich können sie jedoch von den Versicherern selbst definiert werden.

KörperteilEmpfehlung des GDV (%)
ganzer Arm70
Arm bis oberhalb des Ellebogens65
Arm bis unterhalb des Ellebogens60
Hand50
Daumen20
Zeigefinger10
andere Finger5
Bein über der Mitte des Oberschenkels70
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels60
Bein bis unterhalb des Knies50
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels45
Fuß40
Große Zehe5
andere Zehe2
Auge50
Gehör auf einem Ohr30
Geruchssinn10
Geschmackssinn5

Tipp

Da sich die Gliedertaxen unterscheiden können, sollten sie bei der Wahl eines Anbieters berücksichtigt werden. Die CLARK-Experten beraten dich individuell und helfen dir dabei, das richtige Angebot für eine Unfall­versicherung zu finden.

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Wie erfolgt bei einer Unfall­versicherung die Berechnung der Invalidität?

Bleiben nach einem Unfall körperliche oder geistige Beeinträchtigungen zurück, hängen die Invaliditätszahlungen der Versicherung von drei Faktoren ab:

  • Versicherungssumme
  • Progression
  • Invaliditätsgrad

Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein, da sie in der Regel nicht komplett ausgezahlt wird. Im Idealfall beträgt sie das Fünf- bis Sechsfache des Bruttojahreseinkommens, sie sollte aber bei mindestens 200.000 Euro liegen. Wird auch eine Progression vereinbart, erhöhen sich die Leistungen der Unfall­versicherung um den jeweiligen Progressionssatz. Dieses Plus an Sicherheit spiegelt sich allerdings auch in den Kosten für eine Unfall­versicherung wider. Bezüglich des Invaliditätsgrads gilt: Sind die bleibenden Beeinträchtigungen gering, gibt es auch nur einen Teil der Versicherungssumme von der Unfall­versicherung. An dieser Stelle kommt die Gliedertaxe ins Spiel.

Mit den drei oben genannten Faktoren lässt sich berechnen, wie viel die Invalidität der Unfall­versicherung wert ist. Ein Rechenbeispiel: 

  • Versicherungssumme: 200.000 Euro
  • Gliedertaxe für die Sehkraft eines Auges: 50 Prozent
  • Gliedertaxe für den Verlust eines Zeigefingers: 10 Prozent

Verlierst du durch einen Unfall auf einem Auge dauerhaft die gesamte Sehkraft, erhältst du eine Versicherungssumme von 100.000 Euro. Werden mehrere Körperteile dauerhaft beschädigt, werden die Invaliditätsgrade addiert. Wichtig: Ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent ist das Maximum. Verlierst du neben der Sehkraft auf einem Auge auch noch einen Zeigefinger, ergibt sich ein Invaliditätsgrad von 60 Prozent. Daraus lässt sich bei der Unfall­versicherung eine Invaliditätssumme von 120.000 Euro berechnen. Hast du eine Progression vereinbart, erhöht sich die Versicherungssumme entsprechend.

Was gibt es bei der Berechnung der Gliedertaxe zu beachten?

Die in der Gliedertaxe festgelegten Werte gelten nur, wenn das Körperteil oder der Sinn gar nicht mehr genutzt werden kann. Ist die Funktion nur eingeschränkt, wird die Leistung anteilig berechnet. Hast du nach dem Unfall auf einem Auge nur noch die Hälfte der Sehkraft, halbiert sich die Leistung entsprechend. In dem vorherigen Beispiel wären es dann 50.000 Euro. Um den Grad zu bestimmen, lässt die Versicherung die Invalidität mittels eines Gutachtens bewerten. Diese Bewertung wird von einem Arzt vorgenommen. Sind eine Krankheit oder ein anderes Gebrechen für den Unfall mitverantwortlich oder war eine Vorinvalidität gegeben, werden die Versicherungsleistungen ebenfalls anteilig gekürzt.

Was ist, wenn ein Körperteil in der Gliedertaxe fehlt?

Nicht jedes Körperteil ist in der Gliedertaxe aufgeführt. Natürlich können Verletzungen trotzdem schwerwiegende Folgen für den Betroffenen haben. Bleiben nach einem Unfall etwa Schäden an Wirbelsäule, Kopf oder inneren Organen zurück, erfolgt die Bewertung ebenfalls anhand eines Gutachtens, das die private Unfall­versicherung unabhängig von der Gliedertaxe erstellen lässt.

Ab welchem Invaliditätsgrad greift die private Unfall­versicherung?

Ist die Invalidität dauerhaft, zahlt die Unfall­versicherung auch schon bei einem geringen Grad. In der Gliedertaxe der GDV wird der Verlust oder der Funktionsverlust eines Fingers beispielsweise mit fünf Prozent beziffert. Je geringer der Grad der Invalidität ist, desto geringer sind jedoch auch die Leistungen der Versicherung.

Gibt es bei einer Unfall­versicherung Fristen für die Invalidität?

Ein Gesundheitsschaden wird von der Unfall­versicherung in der Regel nur dann anerkannt, wenn er innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall auftritt und gemeldet wird. Einige Anbieter verlängern diese Frist auf 18 Monate. Auch hier empfiehlt es sich, vor dem Vertragsabschluss genau hinzusehen.

Was ist der Unterschied zwischen Unfall­versicherung und Invaliditäts­versicherung?

Auch die Invaliditäts­versicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Der größte Unterschied zur Unfall­versicherung besteht jedoch darin, dass nicht zwingend ein Unfall für die Invalidität verantwortlich sein muss. Entsprechend wäre also auch eine körperliche Einschränkung versichert, die infolge einer Krankheit entsteht.

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