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Zahnzusatz­­versicherung – Kieferorthopädie

Wann übernimmt die Versicherung die Kieferorthopädie für Erwachsene, wann fürs Kind?

Kieferorthopädie: Wann übernimmt die Zahnzusatz­versicherung die hohen Kosten für eine Zahnspange? Was bei Kindern gilt und was Erwachsene wissen müssen.
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Das Wichtigste in Kürze

Gerade Zähne und ein makelloses Lächeln verleihen Ausstrahlung und Selbstbewusstsein und tragen zugleich zur Zahngesundheit bei, denn eine Zahnfehlstellung kann zu vorzeitigem Verschleiß sowie zu Kopfschmerzen und Verspannungen führen. Die Kieferorthopädie (KFO) ist die Disziplin der Zahnheilkunde, die sich mit dem Behandeln von Zahnfehlstellungen befasst.

Doch KFO-Behandlungen sind teuer und die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist sehr zurückhaltend bei der Kostenübernahme. Im Folgenden erfährst du, wann die Krankenkasse trotzdem eine Zahnspange bei Kindern und bei Erwachsenen übernimmt und wann nicht, und wo eine Zahnzusatz­versicherung weiterhilft.

  1. Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt kieferorthopädische Behandlungen fast ausschließlich bei Kindern.
  2. Bei Kindern entscheiden manchmal nur Zehntel Millimeter darüber, ob sich die GKV an den Kosten einer Zahnspange beteiligt.
  3. Eine gute Zahnzusatz­versicherung mit KFO-Tarif übernimmt nicht nur Behandlungen bei Kindern, sondern unterstützt auch Erwachsene.

Kieferorthopädie: Was ist das und wer braucht das?

  • Die Kieferorthopädie ist eine Teildisziplin der Zahnheilkunde.
  • In der Kieferorthopädie geht es um das Erkennen, Vorbeugen und Behandeln von Zahnfehlstellungen.
  • Die Behandlung erfolgt in der Regel mit einer Zahnspange.
  • Vor allem Kinder befinden sich in kieferorthopädischer Behandlung, aber auch immer mehr Erwachsene investieren in ein makelloses Lächeln.
  • Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse gelten strenge Grenzwerte.

Gerade, ebenmäßige Zähne sind nicht nur der Garant für ein schönes Lächeln, sondern werden oft auch mit Erfolg assoziiert – sowohl im Job als auch in der Liebe. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Kings College in London.

Wirft man einen Blick auf berühmte Schauspieler und Schauspielerinnen, scheint sich das zu bestätigen. Nur wenige gibt es unter ihnen, deren Zähne noch so stehen, wie sie gewachsen sind.

Und so verwundert es nicht, dass auch immer mehr Erwachsene ihre Zähne einer kieferorthopädischen Behandlung unterziehen, sei es in Form einer festsitzenden Zahnspange oder mit der unsichtbaren Spange einer Invisalign-Therapie.

Nicht immer hat dies allein kosmetische Gründe: Kopf- und Nackenschmerzen sowie Verspannungen der Kiefermuskulatur sind häufig Folge einer Zahnfehlstellung.

Doch KFO-Behandlungen sind langwierig und deshalb teuer und werden bei Erwachsenen nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen. Bei Kindern sieht es da schon etwas anders aus. Doch auch hier gelten strenge Grenzwerte.

Wann übernimmt die Kasse die Zahnspangen-Behandlung?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt kieferorthopädische Behandlungen nur:

  • bei Kindern, deren Fehlstellung so schwerwiegend ist, dass sie in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3-5 fällt.
  • bei Erwachsenen, wenn die Behandlung bereits im Kindesalter begonnen wurde, wenn die Zahnfehlstellung aus einem Unfall oder einer Fehlbildung resultiert oder die Fehlstellung nur mit einer Operation korrigiert werden kann.

Kinder

Zähne und Kiefer entwickeln sich im Kindesalter. Sehr häufig kommt es dabei vor, dass sich sowohl bleibende Zähne als auch der Kiefer nicht optimal und harmonisch zueinander entwickeln. Folglich leiden fast 50 Prozent aller Kinder und Jugendlichen an Zahnfehlstellungen.

Weil durch solche Fehlstellungen im Erwachsenenalter schwerer wiegende Folgeschäden entstehen können, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse im Jugendalter die Therapie. Die Erwartung ist, dass Vorbeugen günstiger ist als die Behandlung der Spätfolgen.

Doch nicht alle Fehlstellungen werden korrigiert. Weil es der Kasse um Spätfolgenvermeidung geht, werden nur solche Behandlungen bezahlt, die als medizinisch notwendig erachtet werden.

Zur Beurteilung dienen der Kasse dabei die fünf sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Diese geben den Grad der medizinischen Notwendigkeit an. Während Fehlstellungen mit KIG 1-2 als rein kosmetisches Problem gesehen werden und deshalb keine Kostenübernahme seitens der Kasse erfolgt, werden Zahnfehlstellungen mit der Indikation KIG 3-5 voll übernommen.

Das Problem: So klar, wie die Unterscheidung von notwendig und nicht notwendig hier scheint, ist es nicht. Die Grenzen zwischen den kieferorthopädischen Indikationsgruppen sind fließend und KIG 2-Patienten trennt von KIG 3-Patienten manchmal nur ein Zehntel Millimeter. Trotzdem übernimmt die Kasse im einen Fall die Kosten, im anderen nicht.

Erwachsene

Bei Erwachsenen ist die Lage eine andere. Für erwachsene Patienten sieht die Krankenkasse in aller Regel keine Kostenerstattung vor. Es sei denn, die Behandlung wurde bereits vor Erreichen des Erwachsenenalters begonnen. Dann wird diese selbstverständlich weitergeführt.

Auch Fehlstellungen, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Operation am Kiefer nötig machen, werden auf Krankenkassenkosten behandelt, ebenso wie Zahnfehlstellungen, die aus einem Unfall oder einer Fehlbildung resultieren.

Zusammenfassung

  • Fast jedes zweite Kind leidet unter einer Zahnfehlstellung.
  • Doch nicht jede Fehlstellung wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
  • Manchmal entscheidet nur ein Zehntel Millimeter darüber, ob die Kasse eine Behandlung übernimmt oder nicht.
  • Zahnspangen werden längst nicht mehr nur von Kindern getragen. Auch Erwachsene legen immer häufiger Wert auf gerade Zähne und ein strahlendes Lächeln.
  • Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine KFO-Behandlung jedoch nur in Ausnahmefällen.

Wann kommt die Zahnzusatz­versicherung ins Spiel?

Auch im Bereich der Kieferorthopädie füllt die Zahnzusatz­versicherung die Lücke, die die gesetzliche Kranken­versicherung lässt. Mit dem richtigen Tarif lässt sich ein Großteil der kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern abdecken. Bei Erwachsenen sind die Leistungen hingegen nicht immer inbegriffen und wenn, dann sind sie meistens gedeckelt.

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Was übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung?

Erwachsene

Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt bei Erwachsenen in der Regel keine kieferorthopädischen Behandlungen. Einzige Ausnahme sind Behandlungen, die bereits vor dem 18. Geburtstag begonnen wurden, oder wenn es zu Fehlstellungen in Folge eines Unfalls oder einer schweren Anomalie kommt.

Kinder

Bei Kindern übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung nur Behandlungskosten, wenn die diagnostizierte Fehlstellung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5 fällt. Abgedeckt ist ausschließlich eine herkömmliche Behandlung mit der klassischen Zahnspange aus Stahldraht.

Wollen die Eltern eine andere Behandlung, etwa eine Zahnspange mit elastischen Bögen, die die Zähne schonender bewegt und weniger schmerzt, müssen sie die Differenz zahlen. Zudem verlangt die gesetzliche Krankenkasse von den Eltern zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent.

Ist mehr als ein Kind mit KIG 3-5 in kieferorthopädischer Behandlung, müssen Eltern nur 10 Prozent zuzahlen. Aber auch dabei geht es bereits um hohe Kosten, die in der Regel im mittleren dreistelligen Bereich liegen.

Eltern bekommen diesen Eigenanteil erst zurück, wenn der Kieferorthopäde die Behandlung als erfolgreich abgeschlossen bescheinigt. Häufig dauern KFO-Behandlungen mehrere Jahre, eine verzögerte Rückerstattung soll als Anreiz dienen, am Ball zu bleiben. Trägt ein Kind seine Zahnspange nicht regelmäßig oder bricht es die Behandlung ab, wird der Eigenanteil nicht erstattet.

Fällt die Zahnfehlstellung in die Indikationsgruppe (KIG) 1-2, erfolgt keine Kostenübernahme.

Was zahlt die Zahnzusatz­versicherung?

Kinder

Welche Leistungen eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder im Bereich der KFO übernimmt, hängt stark vom gewählten Tarif ab. In guten Tarifen können die Leistungen großzügig ausfallen.

Bei Kindern mit KIG 3-5 beteiligt sich die Zahnzusatz­versicherung immer an Mehrkosten, wie sie unter anderem durch die Wahl moderner Behandlungsmethoden, zum Beispiel in Form einer Zahnspange mit hochelastischen Bögen, entstehen. Aber auch KIG 1-2 Behandlungen werden von vielen Versicherern mit erfasst.

Auch im Bereich der Nachsorge besteht eine größere Auswahl: Damit sich die Zähne nach einer Behandlung nicht wieder verschieben, müssen sie in ihrer neuen Stellung gehalten werden. Bei Kassenbehandlungen geschieht dies mittels einer herausnehmbaren Spange, die der Patient sein ganzes Leben über tragen sollte.

Die Zahnzusatz­versicherung leistet noch mehr, indem sie auch die wesentlich angenehmeren Retainer finanziert. Dabei handelt es sich um einen Draht, der auf der Rückseite der Zähne aufgeklebt wird und für Außenstehende praktisch unsichtbar ist.

Wie hoch die Kostenbeteiligung der Zahnzusatz­versicherung ist, hängt vom Tarif ab. Der Grad der Beteiligung liegt in der Regel zwischen 80 und 100 Prozent bei KIG 3-5 Behandlungen. Für Behandlungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen 1-2 muss in der Regel etwas zugezahlt werden.

Erwachsene

Bei Erwachsenen ist die Bereitschaft zur Kostenübernahme einer KFO-Behandlung auch bei Zahnzusatz­versicherungen nicht so stark ausgeprägt. Bei Erwachsenen liegt der Fokus einer Zahnzusatz­versicherung mehr auf der Behebung von Schäden, beispielsweise mittels Zahnersatz, oder auf Prophylaxe-Maßnahmen wie der professionellen Zahnreinigung.

Nicht jeder Tarif deckt deshalb KFO-Behandlungen ab, und wenn er es tut, dann ist die Kostenübernahme in der Regel nach oben gedeckelt. Zudem beschränken die Anbieter ihre Leistungen auf sogenannte medizinisch notwendige BehandlungenDie Beurteilung, wann eine Behandlung medizinisch notwendig ist, ergibt sich aus einem Abgleich mit den kieferorthopädischen Indikationsgruppen.

Dann ist es zu spät:

Für eine Zahnzusatz­versicherung ist es zu spät, wenn die Zahnärztin oder der Kieferorthopäde bereits einen Behandlungsbedarf festgestellt haben. Für die festgestellte Zahnfehlstellung erhältst du dann keinen Versicherungsschutz mehr. Kümmere dich darum möglichst früh um den richtigen Schutz.

Das ist vor allem bei Kindern entscheidend. Am besten schließt du eine Versicherung zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr ab, ehe sich der Kiefer fertig ausgebildet hat und es zu ersten Fehlstellungen gekommen ist.

Zusammenfassung

  • Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung in der Regel keine kieferorthopädischen Behandlungen.
  • Auch Zahnzusatz­versicherungen sind hier zurückhaltend. Nicht alle Tarife enthalten KFO-Behandlungen und wenn, dann sind sie auf medizinisch notwendige Eingriffe begrenzt und in der Erstattungssumme nach oben gedeckelt.
  • Bei Kindern übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Behandlungen, sofern die Zahnfehlstellung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 fällt. Eltern müssen aber zunächst 20 Prozent selbst zahlen.
  • Behandlungen, welche die GKV als eher kosmetischer Natur betrachtet (KIG 1-2) werden nicht übernommen.
  • Die Zahnzusatz­versicherung übernimmt bei Kindern mit KIG 3 bis KIG 5 die 20 Prozent, mit denen Eltern in Vorleistung gehen müssen.
  • In vielen Tarifen wird auch die Behandlung von KIG 1-2 Fehlstellungen mit abgedeckt.
  • Ist eine Zahnfehlstellung erst einmal diagnostiziert, ist es für eine Zahnzusatz­versicherung zu spät.

Für wen ein KFO-Tarif sinnvoll ist und was er kostet

Eine gute Zahnzusatz­versicherung sollte immer kieferorthopädische Leistungen beinhalten:

  • Fast jedes zweite Kind benötigt eine Zahnspange. Doch die Krankenkasse übernimmt längst nicht in allen Fällen die Kosten.
  • Bei Kindern übernimmt die GKV die Behandlung nur bei schweren Zahnfehlstellungen. Es wird nur eine herkömmliche Zahnspange bezahlt. Neue Behandlungsmethoden sind nicht mitversichert.
  • Eltern müssen mit bis zu 20 Prozent Behandlungskosten in Vorleistung gehen.
  • Auch für Erwachsene ist ein Tarif mit KFO-Leistungen sinnvoll. Die Zahnstellung im Kiefer ändert sich bis ins hohe Alter und kann Behandlungen immer notwendig machen.

Eine Zusatz­­versicherung übernimmt generell keine Behandlungen, deren Bedarf vor Vertragsabschluss festgestellt worden ist. Das gilt auch für die KFO. Dementsprechend ist der möglichst frühe Abschluss (am besten schon im Kindesalter) einer Zahnzusatz­­versicherung sinnvoll.

Hier auf KFO-Leistungen zu achten, zahlt sich aus, schließlich entwickelt fast jedes zweite Kind eine Zahnfehlstellung und benötigt eine Zahnspange. Ein guter Tarif übernimmt die vollen Kosten einer KIG 3-5 Leistung, auch über die Kassenleistung hinaus, und ist ab etwa 17 Euro zu haben.

Die meisten Tarife decken auch Behandlungskosten für KIG 1 oder KIG 2 Behandlungen ab, sind dabei aber in der Regel auf einen Maximalbetrag begrenzt oder übernehmen nicht 100 Prozent der Behandlungskosten. Einen guten Tarif, der sich mit 90 Prozent an den Gesamtkosten beteiligt, gibt es schon ab etwa 21 Euro. 

Doch auch für Erwachsene macht es Sinn, bei Abschluss der Versicherung auf KFO-Leistungen zu achten. Unsere Zähne sind immer in Bewegung, sodass es mit fortschreitendem Alter besonders im Vorderkiefer zu Engständen kommen kann, die sich negativ auf die Zahngesundheit auswirken. Darüber hinaus können Zahnfehlstellungen zu gesundheitlichen Problemen wie Kopf- oder Nackenschmerzen führen.

Nicht immer sind Kieferorthopädie-Leistungen automatisch mitversichert. Zahnzusatz­versicherungen für Erwachsene konzentrieren sich mehr auf die Abdeckung von Zahnersatz-Leistungen wie die Finanzierung von qualitativ hochwertigen Implantaten oder Brücken. Zudem geben sich Zahnzusatz­versicherungen hierbei deutlich zurückhaltender.

Zwar gibt es schon ab 24 Euro monatlich Tarife, die 100 Prozent Kostenübernahme garantieren, es gibt aber keinen Versicherer, der die Kostenübernahme nach oben nicht deckeln würde. Zudem sind Leistungen immer auf medizinisch notwendige Behandlungen beschränkt. Was medizinisch notwendig ist, entscheidet der behandelnde Arzt auf Basis der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).

Zusammenfassung

  • Eine Zahnzusatz­versicherung mit kieferorthopädischen Leistungen macht vor allem bei Kindern Sinn. Ein guter Versicherer übernimmt KIG 3-5 Behandlungen vollständig.
  • Im Bereich der KIG 1-2 Behandlungen beteiligen sich gute Versicherer an einem Großteil der Kosten.
  • Auch für Erwachsene macht ein Tarif mit Kieferorthopädie Sinn, denn die Zahnstellung verändert sich bis ins hohe Alter. So kann es immer wieder zu Beschwerden kommen.
  • Gute KFO-Tarife beteiligen sich bei Erwachsenen an Behandlungen, die als medizinisch notwendig erachtet werden.
  • Den Tarif früh abzuschließen ist wichtig, da du für eine bereits diagnostizierte Fehlstellung keine Versicherung mehr bekommst.

Eine Zahnzusatz­versicherung mit KFO abschließen

Die Kieferorthopädie ist das Gebiet der Zahnheilkunde, auf dem sich die gesetzliche Kranken­versicherung besonders zurückhaltend gibt. Immer wieder ist sogar im Gespräch, die Kieferorthopädie ganz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­versicherung zu streichen. Zu häufig wird die Behebung von Zahnfehlstellungen mittels Zahnspange als rein kosmetischer Eingriff gesehen.

Doch gerade Zähne tragen nicht nur insbesondere bei Kindern zu einem höheren Selbstwertgefühl bei, wie Studien belegen, sie vermeiden außerdem Spätfolgen wie schlechte Zahngesundheit, vorzeitigen Zahnabrieb, Kopfschmerzen, Nacken- und Kieferverspannungen. Zudem sind Zähne unser ganzes Leben über in Bewegung. Eine Zahnstellung kann sich also bis ins hohe Alter verändern.

Eine gute Zahnzusatz­versicherung schließt die Lücke, die die gesetzliche Kranken­versicherung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie lässt. Aber nicht nur das: Sie übernimmt bis zu zweimal im Jahr Prophylaxe-Maßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung und kommt auch für kostspielige Behandlungen wie Zahnersatz auf. Der Tarifdschungel ist jedoch dicht und undurchsichtig. Die CLARK-Experten helfen dir bei der Navigation und finden für dich und deine Kinder den Tarif, der am besten zu euch passt. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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