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Zahnzusatz­­versicherung – Steuer

Wie viel du von der Steuer absetzen kannst

Zahnzusatz­versicherungen sind steuerlich absetzbar, es gelten bei Vorsorgeaufwendungen aber Höchstbeträge. Was sich absetzen lässt und wie das funktioniert.
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Das Wichtigste in Kürze

Versicherungen gibt es nicht kostenlos, hier macht die private Zahnzusatz­versicherung keine Ausnahme. Doch ebenso wie viele andere Absicherungen ist auch sie eine Vorsorgeleistung. Damit hat sie einen festen Platz in deiner Steuererklärung und du kannst dir wenigstens theoretisch einen Teil deiner Kosten erstatten lassen. Allerdings ist das in der Praxis oft schwierig umzusetzen: Die Zahnzusatz­versicherung ist schließlich nicht deine einzige Gesundheits­versicherung und es gelten in der Steuererklärung klare Höchstbeträge, um derartige Vorsorgeleistungen geltend zu machen.

  1. Die Beiträge für das Vorjahr trägst du in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ein.
  2. Zahnzusatz­versicherungen zählen in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung. Nachweise müssen seit 2019 nur noch auf Nachfrage eingereicht werden.
  3. Wegen der Höchstbeträge kann die Zahnzusatzabsicherung nicht immer geltend gemacht werden.

Versicherungen in der Steuererklärung

Diese Absicherungen kannst du absetzen

Versicherungsschutz ist grundsätzliche eine wichtige Angelegenheit, das deutsche Steuerrecht aber differenziert zwischen unterschiedlichen Arten von Absicherungen: Es lässt auf der Steuererklärung nur solche Maßnahmen gelten, die dein Einkommen, deine Gesundheit oder deinen Ruhestand absichern.

Davon ausgeklammert sind die meisten Sach­versicherungen, bis auf wenige Ausnahmen wie etwa die Kfz-Haftpflicht, welche du absetzen kannst.

Steuerlich relevante Kosten durch Versicherungen 

Mit ihren Formularen und Anlagen ist die Steuererklärung nicht gerade einfach zu durchschauen, auch bezüglich Absicherungen. Diese werden entweder den Werbungskosten/Betriebskosten oder den Sonderausgaben zugerechnet:

Merke: Nur wenn es deinen Beruf auf irgendeine Weise direkt betrifft, zählen die Ausgaben zu den Werbungskosten. Alle anderen absetzbaren Versicherungen sind Sonderausgaben.

Zusammenfassung

  • Viele, aber nicht alle Versicherungen sind von der Steuer absetzbar.
  • Grundsätzlich unterscheidet das Finanzamt bei der Steuer zwischen Werbungs- bzw. Betriebskosten und Sonderausgaben.
  • Alle Versicherungen, die mit Gesundheit oder Alters- und Einkommensabsicherung zu tun haben, gehören zu den Sonderausgaben.

Die Zahnzusatz­versicherung in der Steuererklärung angeben

Das Problem der Höchstbeträge

Prinzipiell kann es sich lohnen, die Zusatz­versicherung anzugeben. Das Problem: Es gibt Höchstbeträge für die Sonderausgaben. Sie verteilen sich folgendermaßen:

  • Arbeitnehmer und Beamte: 1.900 Euro
  • Selbstständige: 2.800 Euro 

Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften, die ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben, addieren sich die Höchstbeträge:

  • zwei Arbeitnehmer in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft: 3.800 Euro
  • Ehepaare und Lebenspartnerschaften mit einem Arbeitnehmer und einem Selbstständigen: 4.700 Euro
  • zwei Selbstständige: 5.800 Euro

Da du höchstwahrscheinlich auch deine anderen Absicherungen bei der Steuer angeben wirst, etwa deine gesetzliche Kranken­versicherung oder private Kranken­versicherung, sind diese Höchstbeträge meist schon ausgeschöpft, bevor die Zusatz­versicherung deiner Zähne an der Reihe wäre. 

Anders ausgedrückt: Sie ist theoretisch absetzbar, praktisch mangelt es aber bei den meisten Menschen an auszuschöpfendem Volumen bei den Sonderausgaben, um sie steuerlich komplett geltend zu machen. Bestenfalls kannst du darauf hoffen, einen Teil deiner Kosten erstattet zu bekommen. 

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Wo du die Zahnzusatz­versicherung einträgst

Wenn du deine Versicherungszahlungen aus dem vergangenen Jahr zusammenrechnest und feststellst, dass dein Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, dann solltest du unbedingt deine Zahnzusatz­versicherung ins Spiel bringen. Du trägst sie in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ein:

  • Hast du als Mitglied der privaten Kranken­versicherung keine zusätzliche Zahn­versicherung, trägst du einfach in Zeile 28 deine Kranken­versicherung ein.
  • Hast du als Mitglied der gesetzlichen Kranken­versicherung eine gesonderte Zusatz­versicherung, so gehört diese in Zeile 23, „Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Kranken­versicherung (z.B: für Wahlleistungen, Zusatz­versicherung) abzüglich erstatteter Beiträge“.

Die dazugehörigen Unterlagen musst du nicht einscannen, aber bewahre sie auf. Seit 2019 ist es nicht mehr nötig, direkt Nachweise mitzuliefern, um eine Chance auf steuerliche Anerkennung zu haben.

Sollte das Finanzamt diese Beweise sehen wollen, wird es sich bei dir melden. Dann hast du genügend Zeit, um sie zu digitalisieren und/oder postalisch nachzureichen.

Wenn dich deine Zusatz­versicherung über den Höchstbetrag bringt 

Es dürfte kaum einmal vorkommen, dass deine individuellen Versicherungsbeiträge exakt die Höchstgrenze der Vorsorgeaufwendungen erreichen. Entweder ist es etwas zu wenig oder zu viel.

Doch was solltest du tun, wenn du in der Anlage Vorsorgeaufwand beispielsweise noch 55 Euro absetzen kannst, du aber für die Zahn­versicherung im vergangenen Jahr 96,73 Euro gezahlt hast? 

In diesem Fall lohnt es sich nicht selbst zum Taschenrechner greifen oder die Angabe zu deiner Zusatz­versicherung zu unterlassen. Trage einfach die volle Summe ein, auch wenn du dadurch über den Maximalbetrag gelangst. Das Finanzamt wird dann die Differenz abziehen.

Deine Zahn­versicherung wird somit teilweise für die Steuer anerkannt. Was über der Obergrenze liegt, ist nicht mehr absetzbar, sondern verfällt im Rahmen dieser Erklärung. 

Diese Vorgehensweise solltest du auch dann beibehalten, wenn dein ausgeschöpftes Volumen gar keine steuerliche Eintragung der Zusatz­versicherung mehr zulässt. Gib die Ausgaben auch in diesem Fall an.

Aktuell gibt es diverse politische Bestrebungen, die Grenzbeträge zu erhöhen oder sogar gänzlich abzuschaffen.

Da alle Steuererklärungen auf Jahre gespeichert werden, sendest du so ein Signal: Jede Steuererklärung, in der weitaus mehr Vorsorgeleistungen angegeben werden, als es durch die Obergrenze möglich ist, ist ein Beweisstück dafür, dass die Forderungen nach Erweiterung/Abschaffung Millionen Steuerzahler betreffen und ihnen helfen würden.

Zusammenfassung

  • Für jeden Steuerzahler gelten hinsichtlich seiner Arbeit und seines Beziehungsstatus Höchstsummen für die steuerliche Angabe von Sonderausgaben.
  • Da diese Grenzen recht niedrig angesetzt sind, werden sie bei vielen Menschen bereits durch die Angabe der regulären Kranken­versicherung und Pflege­versicherung ausgeschöpft. Dann bleibt kein Raum mehr, um die Zahnzusatz­versicherung steuerlich geltend zu machen.
  • Dennoch sollten private Zusatz­versicherungen immer angegeben werden, auch ohne Chance auf Rückerstattung.

Eine Zahnzusatz­versicherung abschließen

Eine Zahnzusatz­versicherung abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur bestmöglichen gesundheitlichen Absicherung. Doch die Auswahl an verschiedenen Tarifen und Leistungen ist riesig. Das Internet ist entsprechend voll mit verschiedenen Tarif-Vergleichen und Online-Tests. Diese können eine gewisse Orientierung geben.

Doch am Ende kommt es darauf an, dass eine Zahnzusatz­versicherung deine bisherige Abdeckung sinnvoll ergänzt und dir auch genau die Leistungen garantiert, auf die du besonders Wert legst. 

Die CLARK-Experten helfen dir, durch den Tarif-Dschungel zu navigieren und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir, deiner bisherigen Abdeckung und deinen individuellen Lebensumständen passt. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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