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Zahnzusatz­­versicherung – Wann es schon zu spät ist

Wann ist es zu spät für eine Zusatz­versicherung und was kannst du tun?

Zahlt eine Zahnzusatz­versicherung noch, wenn der Arzt bereits einen Schaden festgestellt hat? Und erhältst du trotz fehlender Zähne noch eine Versicherung?
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Das Wichtigste in Kürze

Zahnbehandlungen sind teuer. Nirgends müssen Patienten so viel zuschießen wie auf dem Gebiet der Zahnversorgung. Die gesetzliche Kranken­versicherung beteiligt sich nur mit maximal 60 Prozent an den Behandlungskosten. Oft gibt es sogar nur eine Pauschale. Die Lösung: eine Zahnzusatz­versicherung.

Doch was, wenn die teure Wurzelkanalbehandlung schon kurz bevorsteht oder das Implantat unvermeidbar ist? Ist es irgendwann zu spät für eine Zahnzusatz­versicherung? Und was kannst du stattdessen tun? Hier erfährst du mehr.

  • Eine anstehende Zahnbehandlung wird in der Regel nicht übernommen, wenn der Behandlungsbedarf vor Abschluss der Zahnzusatz­versicherung bekannt war.
  • Es gibt jedoch Versicherer, die explizit mit Tarifen ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung werben.
  • Auch wenn es im Fall einer anstehenden Behandlung schon zu spät für eine Versicherung sein sollte, empfiehlt sich genau jetzt ein Abschluss für die Zukunft

Ist es für eine Zahnzusatz­versicherung irgendwann zu spät?

Für eine Zahnzusatz­versicherung ist es in der Regel zu spät, wenn:

  • der Zahnarzt bereits einen Behandlungsbedarf bei dir festgestellt hat.
  • der Zahnschaden älter ist als der Abschluss der Versicherung.
  • dir bereits mehr als drei Zähne fehlen.

Im Folgenden erklären wir dir, was du zum erfolgreichen Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung beachten musst, wann es zumindest für einen regulären Tarif zu spät sein könnte und was du stattdessen tun kannst.

Ganz generell jedoch gilt auch in der Versicherungsbranche: Zeit ist Geld. Je früher du dich um eine adäquate Absicherung bemühst, umso besser sind deine Tarifkonditionen. Darum: Kümmere dich rechtzeitig!

Wozu überhaupt eine Zahnzusatz­versicherung?

Die Gesetzliche Kranken­versicherung reicht nicht aus

Sich bei der Zahnversorgung nur auf die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) zu verlassen, kann teuer werden. Denn die GKV leistet auch im Bereich der Zahngesundheit nur eine Grundversorgung.

Häufig erschöpft sich Beihilfe auf maximal 60 Prozent der Behandlungskosten. In vielen Fällen leistet die gesetzliche Kranken­versicherung sogar nur einen Festzuschuss. Das kann schnell sehr teuer werden. Ein Zahnimplantat kostet beispielsweise gut und gern 2.600 Euro. Die GKV schießt aber nur 500 Euro zu. Für die restlichen 2.100 Euro musst du aufkommen.

Die Zahnzusatz­versicherung schließt die Lücke

Eine private Zahnzusatz­versicherung schließt die Lücke, die die gesetzliche Kranken­versicherung hinterlässt. Je nach Tarif zahlt sie dir einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten komplett.

Auch Prophylaxebehandlungen wie die regelmäßige professionelle Zahnreinigung sind Bestandteil der Zusatz­versicherung. Das muss nicht mal teuer sein. Wer mit 30 Jahren und gesunden Zähnen eine Versicherung abschließt, der bekommt eine Versicherung mit voller Kostenübernahme bereits ab 18,50 Euro im Monat. Entscheidend ist, dass du die Versicherung früh abschließt, denn sonst ist es möglicherweise irgendwann zu spät.

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Kümmere dich rechtzeitig!

Warum der Gesundheitszustand überhaupt wichtig ist

Das Prinzip jeder Versicherung ist die gemeinschaftliche Absicherung des Einzelnen gegen Risiken. Das funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Die gesamte Gemeinschaft zahlt Geld in die Versicherung ein und nur derjenige, bei dem der Versicherungsfall eintritt, erhält eine Leistung aus der Versicherung ausbezahlt.

Deshalb erkundigen sich Versicherungen mittels einer Gesundheitsprüfung nach deinem Gesundheitszustand. Sie wollen ihr Risiko einschätzen, wann und wie oft du nach Abschluss der Versicherung eine Leistung von ihnen beanspruchen könntest, und passen ihren Tarif und ihre Vertragskonditionen entsprechend darauf auf an.

Ist es wahrscheinlicher, dass du eine Leistung in Anspruch nehmen wirst, fordern sie einen höheren Beitrag oder schließen bestimmte Leistungen von vornherein aus.

Je jünger, desto günstiger

Darum ist es so wichtig, dass du dich so früh wie möglich um eine Absicherung bemühst. Je jünger du bist, desto kürzer ist in der Regel deine Krankengeschichte und desto unwahrscheinlicher ist es, dass du in wenigen Jahren teure Behandlungen beanspruchen wirst.

Entsprechend günstig kann dir der Versicherer seine Leistungen anbieten. Während bereits erwähnter 30-Jähriger für weniger als 20 Euro eine Vollabdeckung bekommt, muss jemand über 50 dafür bereits schon 70 Euro bezahlen.

Sprich am besten gleich mit unseren CLARK-Experten. Sie beraten dich kostenlos und unverbindlich und helfen dir, den für dich besten Tarif zu finden.

Wenn es für eine Zahnzusatz­versicherung zu spät ist

Wachst du plötzlich mit höllischen Zahnschmerzen auf und fällt dir darüber ein, dass du es versäumt hast, rechtzeitig eine Zusatz­versicherung abzuschließen, muss die Welt davon noch nicht untergehen. Dir bleiben noch immer die folgenden Möglichkeiten:

  • Du nimmst den Festzuschuss der Krankenkasse, zahlst den Rest der Zahnbehandlung selbst und schließt sofort für die Zukunft eine Zahnzusatz­versicherung ab.
  • Du schließt einen Tarif ohne Wartezeit ab.
  • Sollten die Konditionen für eine Zahnzusatz­versicherung zu schlecht sein, kann es unter Umständen helfen, fürs erste den Festzuschuss der Krankenkasse zu nehmen und mit dem Abschluss der Zahn­versicherung zu warten, bis zurückliegende Behandlungen verjährt sind. Sprich dazu aber am besten mit einem Berater.

Zusammenfassung

  • Eine Zahn­versicherung übernimmt keine Zahnbehandlungen, die bereits begonnen oder vom Zahnarzt bereits angeraten wurden.
  • Darum ist es wichtig, sich so früh wie möglich um eine Absicherung zu kümmern.
  • Je jünger du bist, desto günstiger ist in der Regel auch deine Zusatz­versicherung.rn
  • Aber auch, wenn Zahnersatz bereits benötigt wird, ist für die Zukunft längst nicht alles verloren.

Wann du dennoch eine Zahn­versicherung erhältst

Hat deine Zahnärztin bereits eine Behandlung angeraten oder hast du schon einmal Zahnersatz beispielsweise in Form eines Implantats oder einer Brücke erhalten, ist das noch lange kein Grund zu verzweifeln. Keine Versicherung wird dich wegen einer Krone oder Brücke ablehnen. Gerade mit Blick auf die Zukunft und wichtige Vorsorgebehandlungen wie die professionelle Zahnreinigung entlastet sie dich und deinen Geldbeutel immens. Deswegen ist eine Zahnzusatz­versicherung sinnvoll.

Das will die Versicherung in der Gesundheitsprüfung von dir wissen

Wie bei fast allen Versicherungen möchte sich der Versicherer vor Abschluss der Versicherung eine Übersicht über deinen Gesundheitszustand verschaffen. Dadurch will er für sich das Risiko einschätzen, dass du in nächster Zeit aufwändigere Behandlungen oder Zahnersatz benötigen könntest.

Je höher er dabei das Risiko für sich einschätzt, desto höher wird der Preis sein, den er fordert. Deshalb zahlen Dreißigjährige für eine Versicherung so viel weniger als Fünfzigjährige.

Gegebenenfalls wird er dabei auch bestimmte Leistungen oder einzelne Zähne ausschließen. Eine Ablehnung ist selten, kann aber vorkommen. In der Regel erhältst du keinen Versicherungsschutz mehr, wenn dir bereits mehr als drei Zähne (ohne Weisheitszähne) fehlen.

Das fragt die Versicherung

Die Versicherung fragt in der Gesundheitsprüfung deinen Zahnstatus ab und will wissen, ob und wie viele Zähne dir bereits fehlen (abgesehen von den Weisheitszähnen).

Gefragt wird außerdem, ob du dich aktuell in einer Zahnbehandlung befindest und ob in den letzten Jahren Zahnbehandlungen stattgefunden haben beziehungsweise Zahnersatz eingesetzt wurde. In den meisten Fällen wird dabei der Zeitraum der letzten fünf Jahre abgefragt. Auch, ob davor schon mal eine Zahnzusatz­versicherung bestanden hat, wird abgefragt.

Abschluss auch mit Ausschluss sinnvoll

Je nach Beantwortung der Fragen kann es geschehen, dass die Versicherung dir zwar ein Angebot macht, dabei aber bestimmte Zähne, etwa weil diese schon behandelt wurden, von ihren Leistungen ausschließt.

In diesem Fall kann es sinnvoll sein, gut zwischen verschiedenen Anbietern zu vergleichen. Möglicherweise ist der eine nachsichtiger als der andere oder bietet dir den Versicherungsschutz zu einem besseren Preis an. Wende dich zu einem Vergleich am besten an unsere CLARK-Experten. Sie kennen die unterschiedlichen Tarife und Versicherer und helfen dir bei der Entscheidungsfindung.

Grundsätzlich lohnt es sich, eine Zahn­versicherung auch mit Leistungsausschluss abzuschließen. Unsere Zähne unterliegen ständigem Verschleiß und es ist gut möglich, dass demnächst ein Zahn ärger macht, den du bislang noch nicht im Visier hattest.

Wartezeit: Keine Kostenerstattung für bereits angeratene Behandlungen

Eine neue Zahn­versicherung wird keine Behandlungen übernehmen, die bei einem vorherigen Arztbesuch bereits entdeckt und angeraten wurden. Und selbst, wenn du dir den Arztbesuch bislang verkniffen hast, wirst du unmittelbar nach Abschluss der Versicherung keine Erstattungen von deiner neuen Zahn­versicherung bekommen, denn die meisten Versicherer setzen auf eine Wartezeit, ehe sie für Zahnersatz-Maßnahmen aufkommen.

Bist du von diesen Ausschlusskriterien betroffen, hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst die Wartezeitregelung akzeptieren und für deinen Zahnersatz die Differenz zwischen Behandlungskosten und Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse aus eigener Tasche zahlen, oder du prüfst für dich, ob ein Tarif ohne Wartezeit eine sinnvolle Alternative ist.

Zusammenfassung

  • Fehlende Zähne, Zahnersatz oder zurückliegende Behandlungen sind kein Grund, weshalb dich eine Zahnzusatz­versicherung ablehnen sollte.
  • Zurückliegende Zahnbehandlungen haben allenfalls Auswirkungen auf den Tarif und ziehen gegebenenfalls den Ausschluss bestimmter Leistungen nach sich.
  • Eine Zahnzusatz­versicherung ist in der Regel mit einer Wartezeit verbunden. In dieser Zeit erfolgt keine Kostenübernahme.
  • Wer schnell auf die Erstattung aus einer Zahnzusatz­versicherung angewiesen ist, sollte sich über einen Tarif ohne Wartezeit informieren.

Versicherung trotz laufender Behandlung

Im Bereich der Zahn­versicherungen gibt es tatsächlich einige wenige Anbieter, die damit werben, eine Zahnzusatz­versicherung wenn es schon zu spät ist anzubieten und auch die Kosten für bereits angeratene oder laufende Behandlungen beim Zahnarzt, Kieferorthopäden oder Kieferchirurgen zu übernehmen.

Stellst du also fest, dass du für den dringend angeratenen Zahnersatz nur einen geringen Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse erhältst und den Großteil selbst zuschießen musst, kann ein solcher Tarif eine Maßnahme sein.

Doch sei vorsichtig und schau dir solche Verträge genau an. Solche Versicherungen haben in der Regel ihren Preis.

  • Achte auf die Kosten: In der Regel verlangen Versicherungen für Verträge ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung relativ hohe Beiträge. Junge Leute zahlen für solche Tarife schnell doppelt so viel als normal.
  • Achte auf die Laufzeit: Die Versicherung ist bereit, dir sofort zur Seite zu springen, auch ohne den Gesundheitszustand deiner Zähne abzufragen. Möglicherweise erkaufst du dir das mit einer langen Vertragsbindung, über die sich die Versicherung die Kosten zurückholt.
  • Achte auf die Leistung: Eine Versicherung, die dir direkt zur Seite springt, wird dir vermutlich keinen Blanko-Scheck ausstellen und alle Kosten zu 100 Prozent übernehmen. Wahrscheinlicher ist es, dass sie ihre Leistungen begrenzt und dir nur einen Zuschuss zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse gewährt. Prüfe genau, ob sich ein Abschluss wirklich für dich lohnt oder ob es nicht günstiger ist, die Kosten doch selbst zu tragen. 

Zusammenfassung

  • Einige Anbieter werben mit Soforttarifen, die dich selbst dann noch versichern, wenn es eigentlich schon zu spät ist, und die selbst laufende Behandlungen übernehmen.
  • Die solltest du dir aber ganz genau anschauen. Häufig sind die Leistungen begrenzt und in der Regel wirst du deutlich mehr zahlen als in herkömmlichen Tarifen.

Behandlungskosten selber zahlen

Manchmal kommt die rettende Idee, eine Zahnzusatz­versicherung abzuschließen, zu spät, sodass es besser oder sogar notwendig ist, die Zahnbehandlung selbst zu zahlen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Behandlung bereits angeraten ist, aber auch, wenn dir bereits zu viele Zähne fehlen, dass dich keine Versicherung mehr absichern will.

Im ersten Fall kann es sich lohnen, gerade jetzt noch eine Zahnzusatz­versicherung abzuschließen. Zwar wirst du dieses Mal für deinen Zahnersatz selbst aufkommen müssen, aber du sicherst dir den Versicherungsschutz für künftige Behandlungen.

Das ist umso sinnvoller, wenn es das erste Mal ist, dass eine größere Behandlung beispielsweise in Form einer Krone oder eines Inlays bei dir ansteht. Denn dann ist dein Zahnstatus insgesamt noch immer gut, sodass du dir keine Sorgen um einen schlechten Tarif machen musst. 

Im zweiten Fall gestaltet sich die Vorsorge etwas schwieriger. Wenn dich aufgrund deines Zahnstatus keine Versicherung mehr nimmt, bleibt dir kurzfristig nicht mehr übrig, als die Behandlung aus eigener Tasche zu bezahlen oder ganz auf die Behandlung zu verzichten.

Theoretisch ist es auch möglich, einen Zahnkredit aufzunehmen. Doch das will gut abgewogen sein, schließlich gehst du mit einem Kredit eine dauerhafte Zahlungsverpflichtung ein. Mittelfristig empfiehlt es sich, zu versuchen, eine Rücklage beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto oder ETF-Sparplan zu bilden, um für künftige Behandlungen gewappnet zu sein.

Zusammenfassung

  • Manchmal ist es für eine Zahnzusatz­versicherung zu spät. Ist dein Zahnstatus insgesamt dennoch gut, empfiehlt es sich, die anstehenden Behandlungskosten selbst zu zahlen und für die Zukunft eine Versicherung abzuschließen.
  • Erhältst du aufgrund deines Zahnstatus wirklich keine Versicherung mehr, hilft tatsächlich nur zu versuchen, eine Rücklage für künftige Behandlungen aufzubauen.

Nicht aufschieben, sondern gleich versichern

Du kennst das: Vieles im Leben fällt uns immer erst dann ein, wenn es bereits zu spät ist, und ist der Schaden erst einmal eingetreten, ärgern wir uns, dass wir es immer aufgeschoben haben. Darum zögere den Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung nicht hinaus, selbst wenn du aktuell auf den Kosten einer Behandlung sitzen bleiben solltest, sondern sei beim nächsten Mal versichert.

Unsere CLARK-Experten kennen den Markt und die Anforderungen, die eine Zahnzusatz­versicherung an dich stellt. Gemeinsam mit dir finden sie für dich den Tarif, der am besten zu dir passt, und beraten dich auch zu Komplikationen, sollten zuletzt Zahnbehandlungen bei dir angefallen sein. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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