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Unfall­versicherung – Gegen Unfallfolgen optimal abgesichert

  • Wichtiger Schutz bei Unfällen im Alltag
  • Finanzielle Sicherheit für nötige Umbaumaßnahmen
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  • Ein schwerer Unfall beim Mountain-Biking, beim Heckeschneiden oder im Wanderurlaub kann das Leben durcheinanderwirbeln – vor allem, wenn die Verletzung bleibende Schäden hinterlässt.
  • Das bedeutet oft starke Einschnitte in den Alltag, die sich im schlimmsten Fall auch finanziell bemerkbar machen können. Etwa wenn du deine Wohnung behindertengerecht umgestalten oder ein anderes Auto kaufen musst.
  • Eine private Unfall­versicherung zahlt dir in diesem Fall eine vorher festgelegte Versicherungssumme aus, mit der du solche unvorhersehbaren Ausgaben stemmen kannst.

Definition: Was ist eine Unfall­versicherung?

Einmal nicht aufgepasst, und schon ist es passiert: Du bist auf einer gefrorenen Pfütze ausgerutscht, beim Sport umgeknickt oder dein Pferd hat dich beim Reiten abgeworfen. Normalerweise heilen Verletzungen, die aus Freizeitunfällen resultieren, gut aus. Aber natürlich gibt es auch ein Risiko, dass manche Schäden bleiben. Das bedeutet dann mitunter starke Einschränkungen im Alltag. Vielleicht kannst du nicht mehr richtig arbeiten oder du musst dein Zuhause behindertengerecht umbauen. Eine Unfall­versicherung sichert dich gegen die Folgen eines solchen Unfalls ab. Das gilt sowohl für die kurzfristigen, akuten Folgen als auch für längerfristige Auswirkungen – etwa einer leichten bis schweren Invalidität – und sogar für den Todesfall.

Bei einem Unfall übernimmt die Unfall­versicherung per Definition vor allem Kosten, die

  • für den Umbau bzw. die Anpassung der Lebensverhältnisse an die neue Situation anfallen, zum Beispiel für eine barrierefreie Wohnung oder eine Kinderbetreuung.
  • den Lohnausfall ausgleichen.
  • für die Wiederherstellung der körperlichen Gesundheit erforderlich sind und nicht von der Kranken- oder Renten­versicherung getragen werden.

Die Police zahlt nicht bei jedem Unfall. Holst du dir beim Fußballspielen mit deinen Freunden einen Bänderriss und dieser heilt aus, ohne dass ein Schaden zurückbleibt, zahlt die Versicherung nicht. Sie sichert nur schwere, bleibende Schäden ab – etwa, wenn du durch den Unfall invalide wirst. 

Im Fall einer Invalidität in Folge eines Unfalls sind die Sofortleistungen extrem wichtig, mit denen beispielsweise erforderliche Umbau­maßnahmen an Haus, Wohnung oder Auto bezahlt werden können.

Warum reicht die gesetzliche Unfall­versicherung nicht aus?

Es gibt 2 Arten der Unfall­versicherung: die gesetzliche und die private Unfall­versicherung.

Viele Erklärungen beziehen sich nur auf die gesetzliche, die Arbeitnehmer:innen absichert, falls ein Unfall auf dem Weg zur beziehungsweise von der Arbeit oder bei der Arbeit selbst passiert. Die gesetzliche Unfall­versicherung gehört zu den Sozial­versicherungen, genau wie die Kranken- oder die Arbeitslosen­versicherung. Als Angestellte:r bist du automatisch darin versichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich allerdings nur auf Unfälle, die an deiner Arbeitsstätte oder auf dem Arbeitsweg passieren, sowie auf Berufskrankheiten.

Doch was ist eine private Unfall­versicherung? Diese Police kann jede Person separat abschließen; sie schützt bei Unfällen in der Freizeit, zu Hause oder beim Sport.

Passiert dir ein Unfall im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub und du trägst bleibende Schäden davon, springt die gesetzliche Unfall­versicherung nicht ein. Hierfür benötigst du eine private Unfall­versicherung.

Private und gesetzliche Unfall­versicherung: Unterschiede

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Was leistet eine private Unfall­versicherung?

Mit einer privaten Unfall­versicherung sicherst du dich finanziell ab, falls ein Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen bringt. Die Grundsumme, die du bei Abschluss festlegst, wird im Ernstfall entsprechend des Invaliditätsgrades ausgezahlt. Expert:innen empfehlen, als Sicherheitsnetz mindestens das 4- bis 6-Fache deines Bruttojahreseinkommens zu versichern – und nie weniger als 100.000 € für die Invaliditätsleistung.

Progression: Mehr Schutz bei schwereren Verletzungen

Mit einer sogenannten Progression lässt sich der Schutz deutlich erweitern. Je schwerer die Einschränkung nach einem Unfall, desto höher die Auszahlung. Mit einer Progression von 350 % kann sich deine Leistung auf bis zu 350 % der Grundsumme erhöhen. Aus 100.000 € werden dann bis zu 350.000 € – das gibt dir eine solide Absicherung.

Wichtig: Die private Unfall­versicherung zahlt nur, wenn die Einschränkungen dauerhaft sind. Ein Beispiel: Wenn du nach einem Sturz dein Knie nicht mehr richtig beugen kannst, springt die Versicherung ein. Solltest du dich aber vollständig erholen, greift der Schutz nicht.

Wann zahlt die private Unfall­versicherung?

Wie es immer so ist: Die Versicherung zahlt nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste Bedingung bezieht sich auf die Invalidität. Also die Frage, ob du tatsächlich eine dauerhafte Beeinträchtigung durch den Unfall hast. Als dauerhaft gilt ein Gesundheitsschaden, wenn er voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und es keine Hoffnung auf Besserung gibt.

Hinweis zur Coronaschutzimpfung

Nach Impfungen kann es üblicherweise dennoch zu Impfreaktionen wie Schwellungen oder Rötungen kommen, die nach einigen Tagen wieder abklingen. Impfkomplikationen treten hingegen nur in sehr seltenen Fällen auf. Inwiefern in diesen wenigen Einzelfällen die private Unfall­versicherung greift, hängt von folgenden Bedingungen ab:

Ob die Versicherung zahlt, entscheidet zunächst der jeweilige Tarif. Gute private Unfall­versicherungen greifen dann, wenn es durch die Schutzimpfung zu dauerhaften Gesundheitsschäden kommt. Die Höhe der Versicherungsleistung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad ab. Um den Anspruch geltend zu machen, muss die gesundheitliche Beeinträchtigung ärztlich nachgewiesen werden.

Beim Abschluss einer Unfall­versicherung ist darauf zu achten, dass Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen als Unfallereignis mit abgedeckt werden. Außerdem sollte der Tarif keine vordefinierte Liste von Infektionskrankheiten beinhalten, da hier neue Schutzimpfungen, wie die gegen Corona, meist ausgeschlossen sind. Wer bereits eine private Unfall­versicherung besitzt, kann durch ein Tarifupgrade Impfschutzschaden nachträglich einschließen. Sollte es durch die Schutzimpfung zu einer mindestens 6 Monate anhaltenden Arbeitsunfähigkeit kommen, greift auch eine Berufsunfähigkeits­versicherung.

Was kostet eine private Unfall­versicherung?

Die Beiträge für eine private Unfall­versicherung richten sich nach den vereinbarten Leistungen und deinen persönlichen Faktoren wie Alter, Beruf, Hobbys und Gesundheitszustand. Du kannst auch zusätzliche Leistungen hinzufügen, die den Beitrag beeinflussen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Sofortzahlung bei schweren Verletzungen
  • Lebenslange Rentenzahlungen
  • Todesfallleistung

So stellst du dir deine Absicherung individuell zusammen – aber klar, mehr Leistungen bedeuten auch einen höheren Beitrag!

Was gilt bei einer Unfall­versicherung als Invalidität?

Wie beschrieben, ist eine Unfall­versicherung vor allem bei einer Invalidität und deren Folgen entscheidend. Doch wann genau spricht man eigentlich von Invalidität und wie wirkt sie sich auf die Versicherungsleistungen aus?

Ob und wie stark dich eine Verletzung durch einen Unfall einschränkt, berechnet sich nach dem sogenannten Invaliditätsgrad, der anhand der Gliedertaxe festgelegt wird. Beispielsweise steht der Verlust eines Daumens für eine Invalidität von 20 %. Die Gliedertaxe ist jedoch je nach Versicherer unterschiedlich – der Vergleich lohnt sich! Manche Anbieter bewerten den Daumenverlust nämlich mit 35 % oder mehr. Ein Blick auf die Tarife zeigt dir, wie viel Sicherheit du im Ernstfall erwarten kannst.

Wie ist ein Unfall konkret definiert?

So klar die Definition der Unfall­versicherungen auch scheinen mag: Tritt ein Schadenfall ein, stellt sich oftmals doch die Frage, ob es sich dabei überhaupt um einen Unfall handelt. Die Antwort darauf ist wichtig, entscheidet sie doch darüber, ob die Unfall­versicherung zahlt oder nicht. Auf Nummer sicher gehst du, wenn du die Definition für einen Unfall kennst, und zwar so, wie eine Unfall­versicherung sie formuliert. Damit die Versicherung greift, müssen nämlich verschiedene Merkmale vorliegen:

  • Zeitraum/-punkt: Das Ereignis, das zum Schaden geführt hat, muss plötzlich und ohne längere Vorgeschichte eingetreten sein.
  • Ereignis und Auslöser: Damit es als Unfall gilt, muss das Ereignis entweder durch menschliches Handeln oder durch eine Naturkraft ausgelöst werden und von außen auf den Körper einwirken. Der so beiläufige Begriff „von außen“ ist dabei besonders wichtig, denn entsteht der vermeintliche Unfall durch eine organische (innere) Ursache, etwa einen Herzinfarkt, ist dies laut Definition kein Versicherungsfall.
  • Unfreiwilligkeit: Dieser etwas sperrige Begriff besagt, dass der Schaden unfreiwillig geschehen sein muss. So sind Selbstmord und Selbstverstümmelung als Versicherungsfälle ausgeschlossen.
  • Versicherungsgegenstand: Unfall­versicherungen definieren Ihren Wirkungsrahmen meist mit dem Begriff „Gesundheitsschäden“. Das heißt, dass die Versicherung nur bei körperlichen Beeinträchtigungen greift, nicht aber bei psychischen Störungen oder bei Sachschäden, die in Zusammenhang mit dem Unfall entstehen.

Zusammengefasst ergibt sich aus diesen Kriterien ein Satz, der in den Geschäfts­bedingungen von Unfall­versicherungen oft als Definition für einen Unfall genutzt wird: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

Wie hoch die finanzielle Entschädigung im konkreten Schadenfall ausfällt, hängt von den Vertrags­bedingungen ab. Die CLARK-Experten helfen dir gerne dabei, die passende Police zu finden.

Wie funktioniert ein Vergleich bei der privaten Unfall­versicherung?

Es gibt zahlreiche Tarife für Unfall­versicherungen – von der einfachen Basisvariante bis zum Rundum-sorglos-Paket. Doch in deinem individuellen Fall werden nicht alle Leistungen benötigt. Je nachdem, wofür du dich entscheidest, können auch die Beiträge variieren. Oft gibt es bei den Kosten große Unterschiede – selbst bei ähnlichen Leistungen. Als Laie ist es gar nicht so einfach, da durchzusteigen, doch ein Vergleich ist bei Unfall­versicherungen unabdingbar. Ansonsten zahlst du möglicherweise zu hohe Beiträge.

Ein Online-Vergleich kann dir einen ersten Überblick liefern. Doch gerade die Feinheiten können die Vergleichsrechner nur schwer mit einbeziehen. Bei CLARK profitierst du von persönlicher Beratung.

Was muss man beim Tarifabschluss beachten?

Bevor du dich für eine günstige Unfall­versicherung entscheidest, solltest du dir überlegen, was dir wichtig ist. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Versicherungssumme: Wähle diese so hoch, dass sie im Fall der Fälle hoch genug ist, um Umbauten in deinem Zuhause finanzieren und Einkommensausfälle abfedern zu können.
  • Gliedertaxe und Progression: Wie hoch sollen diese sein? Reicht dir eine einfache oder möchtest du lieber eine erweiterte Gliedertaxe?
  • Welche Zusatzleistungen sind dir wichtig? Möchtest du zum Beispiel Tagegeld oder Krankenhaustagegeld von deiner Versicherung bekommen, wenn dir etwas zugestoßen ist? Möchtest du zusätzlich eine Todesfallleistung vereinbaren?

Neben den gewünschten Leistungen und Extras spielt auch die Ausgestaltung des Tarifs eine wichtige Rolle, nicht zuletzt für die Kosten. Dazu gehört etwa die Frage, ob Beiträge und Versicherungssumme einer Dynamik unterliegen, also in regelmäßigen Abständen ansteigen.  

Um langfristig von deiner privaten Unfall­versicherung zu profitieren, achte beim Abschluss auf:

  • Versicherungsschutz ab bereits 1 % Invalidität
  • Hohe Progression auch bei kleineren dauerhaften Einschränkungen
  • Ein erweitertes Unfallkonzept (inkl. Unfälle durch Eigenbewegung, hohe Anstrengung, Bewusstseinsstörung und Infektionen)
  • Reduzierte Leistungskürzung nur bei Krankheitsbeteiligung ab 50 % oder mehr
  • Ausreichend lange Fristen (mind. 15 Monate) für Meldung, ärztliche Feststellung und das Unfallereignis

Du musst dich außerdem entscheiden, ob du einen normalen Tarif abschließen möchtest oder eine Unfall­versicherung mit Beitragsrückgewähr. Diese Tarife der Unfall­versicherungen zahlen dir einen Teil der Beiträge am Ende der Laufzeit zurück, wenn du die Unfall­versicherung nicht in Anspruch nehmen musstest.

Gut zu wissen

Ein wichtiger Punkt ist auch der sogenannte Mitwirkungsanteil. Der Mitwirkungsanteil regelt, wie viel die Versicherung zahlt, wenn eine Vorerkrankung zu den Unfallfolgen beiträgt. Einige Versicherer kürzen hier schneller, andere nur, wenn die Vorerkrankung mindestens 50 % zur Verletzung beiträgt. Es gibt sogar Anbieter, die auf diese Kürzung komplett verzichten – ein Punkt, der deinen Schutz deutlich stärken kann.

Kann man eine Unfall­versicherung online abschließen?

Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, die Unfall­versicherung online abzuschließen. Dies ist meist schnell erledigt. Neben deinen persönlichen Daten musst du dabei zum Beispiel angeben, welchen Beruf du ausübst, und auch einige Gesundheitsfragen beantworten. Diese sind allerdings nicht so umfangreich wie beispielsweise bei einer Berufsunfähigkeits­versicherung. Ehrlich solltest du bei der Beantwortung trotzdem sein. Machst du Falschangaben, kann es sonst passieren, dass der Versicherer im Ernstfall die Auszahlung der Versicherungssumme verweigert.

Welche Besonderheiten gelten für Kinder?

Kinder haben ein höheres Verletzungsrisiko, da sie gefährliche Situationen meist noch nicht so gut einschätzen können. Im Kindergarten oder in der Schule greift zwar die gesetzliche Unfall­versicherung, in der Freizeit jedoch nicht. Dafür wird eine private Versicherung benötigt. Was Eltern nicht vergessen sollten: Ist das Kind nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt, bedeutet das oft, dass es intensivere Betreuung benötigt. Muss einer der Eltern dafür beruflich kürzer treten, sollte die Versicherungssumme so hoch sein, dass sie auch den Einkommensausfall eines Elternteils ausgleicht. 

Für Kinder ist eine spezielle Kinder-Unfall­versicherung oft die bessere Wahl als die übliche Familienunfall­versicherung. In speziellen Kindertarifen sind Leistungen enthalten, die auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt sind – wie z.B. ein Kindergarten- oder Schulausfallgeld für die Eltern. So bleibt ihr auch bei einem Unfall finanziell flexibel.

Welche Besonderheiten gelten für Rentner?

Auch für Rentner ist eine private Unfall­versicherung wichtig. Da sie nicht mehr arbeiten, stehen ihnen keine Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung zu. Viele genießen ihren Ruhestand aber sehr aktiv, etwa mit Sport oder Reisen und haben so ein höheres Verletzungsrisiko. Für Rentner ist es sinnvoll, bei Abschluss der Versicherung darauf zu achten, dass umfassende Assistenzleistungen zum Tarif gehören, zum Beispiel Unterstützung im Haushalt oder beim behindertengerechten Umbau der eigenen vier Wände. Wichtig ist auch, dass der Vertrag einen erweiterten Unfallbegriff enthält. So werden auch Vorfälle, die in der Unfall­versicherung normalerweise nicht als Unfälle zählen, als solche gewertet. Dazu gehören zum Beispiel Verletzungen, die durch erhöhte Kraftanstrengung passieren, und Ereignisse wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Bewusstseinsstörungen.

Was ist sinnvoller – Berufsunfähigkeits- oder Unfall­versicherung?

Eine Unfall­versicherung deckt nur dauerhafte Schäden oder Beeinträchtigungen aus Unfällen ab. Anders dagegen eine Berufsunfähigkeits­versicherung (BU): Sie zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf längerfristig oder dauerhaft nicht ausüben kannst. Das kann durch einen Unfall oder eine Krankheit passieren. Im Falle einer BU zahlt die Versicherung zudem bereits, sobald du für voraussichtlich mindestens sechs Monate berufsunfähig bist und in deinem Job nur noch 50 % deiner Arbeitsleistung nachkommen kannst. Damit hat die Berufsunfähigkeits­versicherung eindeutige Vorteile gegenüber einer Unfall­versicherung.

Wichtig: Eine Unfall­versicherung ist kein Ersatz für die Berufsunfähigkeits­versicherung! Während die Unfall­versicherung nur Unfälle absichert, geht es bei der BU darum, dein Einkommen langfristig abzusichern, falls du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst.

Nicht jeder kann sie allerdings abschließen. Wenn die Versicherungsgesellschaft dir beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen oder fortgeschrittenen Alters keine BU anbieten kann, macht es Sinn, über eine Alternative, beispielsweise eine Unfall­versicherung als Schutz nachzudenken.

FAQ – Häufige Fragen zur Unfall­versicherung

Was ist eine Unfall­versicherung mit Beitragsrückgewähr?

Bei einer Unfall­versicherung mit Beitragsrückgewähr bekommst du mehr als nur Unfallschutz: Sie kombiniert die Unfall­versicherung mit einer Lebens­versicherung. Am Ende des Vertrags oder im Todesfall erhältst du einen Teil deiner Beiträge plus Überschüsse zurück. Diese Policen sind jedoch teurer als reguläre Unfall­versicherungen. Unser Tipp: Risikoschutz und Vorsorge besser separat halten.

Kannst du deine Unfall­versicherung kündigen?

Klar kannst du kündigen! In der Regel verlängert sich die private Unfall­versicherung automatisch um ein Jahr, wenn du sie nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsende kündigst. Übrigens: Nach einem Schadensfall hast du immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

Gibt es Altersgrenzen für den Abschluss?

Unfall­versicherungen mit Assistance-Leistungen sind perfekt für alle, die im Ernstfall keine Angehörigen oder Freund:innen haben, die einspringen könnten. Einige Versicherer haben aber Altersgrenzen für den Abschluss.

Kannst du deine Beiträge steuerlich absetzen?

Ja, du kannst die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben. Der Höchstbetrag ist jedoch oft schon durch Pflege- und Kranken­versicherungsbeiträge ausgeschöpft. Wenn die Versicherung beruflich ist, zählen die Prämien als Werbungskosten.

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