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Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) vs. Arbeitsunfähigkeits­­versicherung

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  • Als arbeitsunfähig giltst du für eine absehbare Zeit, berufsunfähig kannst du dagegen für den Rest deines Erwerbslebens sein.
  • Eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung samt Rentenzahlung bietet Schutz, wenn Erkrankte für längere Zeit ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können.
  • Gerade für Privatversicherte und Selbstständige kann eine zusätzliche Absicherung sinnvoll sein,gesetzlich Krankenversicherte erhalten Krankengeld.

Wann ist man arbeitsunfähig?

Umgangssprachlich werden Arbeits- und Berufsunfähigkeit häufig als Synonyme verwendet. Dabei macht es durchaus einen großen Unterschied, ob jemand arbeitsunfähig oder berufsunfähig wird. Nicht umsonst bieten viele Versicherer eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung als „Add-On“ zu ihrer BU-Versicherung und Berufsunfähigkeitsrente an.

Arbeitsunfähig bist du, sobald du deine Arbeit vorübergehend nicht mehr ausüben kannst, beispielsweise aufgrund einer Krankheit. Anders als bei einer Leistung aus der Erwerbsunfähigkeits­versicherung besteht hier jedoch Aussicht auf Besserung, denn die Arbeitsunfähigkeit ist laut Definition auf einen gewissen Zeitraum beschränkt. Ursache für eine Arbeitsunfähigkeit ist meist eine zeitlich abschätzbare Situation, wie eine Erkältung, ein Knochenbruch oder eine Risikoschwangerschaft. Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erfolgt durch die Ärzt:innen, die dich krankschreiben.

Rechtlich bist du dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber bereits bei einem krankheitsbedingten Arbeitsausfall, der länger als 3 Tage dauert, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Umgangssprachlich wird die AU-Bescheinigung wegen ihres früheren Aussehens auch einfach „gelber Schein“ genannt.

Spätestens am 4. Tag der Krankheit muss dieser vorliegen. Du solltest hierfür allerdings unbedingt deinen Arbeitsvertrag genau überprüfen, denn gesetzlich ist es deinem Arbeitgeber erlaubt, schon früher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzufordern. Bei deiner Krankenkasse musst du deine Arbeitsunfähigkeit spätestens eine Woche nach deren Beginn nachweisen. Mittlerweile wird diese durch die Ärzt:innen an die Krankenkasse weitergeleitet. Diese informiert wiederum deinen Arbeitgeber.

So bist du während der Arbeitsunfähigkeit abgesichert

In der Regel bist du zunächst über deinen Arbeitgeber abgesichert. Denn für die ersten 6 Wochen Krankschreibung bekommst du dein volles Gehalt vom Arbeitgeber weiter. Überschreitet die Krankschreibung die 6 Wochen, übernimmt die Krankenkasse und zahlt dir ein Krankengeld aus. Dieses beträgt allerdings selbst im besten Fall nicht mehr als 70 % deines Bruttolohns und nie mehr als 90 % deines Nettolohns. Das Krankengeld ist außerdem nach oben gedeckelt. Der Höchstbetrag pro Kalendertag beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 172,50 €.

Zudem ist die Auszahlung der gesetzlichen Leistung zeitlich beschränkt. Laut § 48 Satz 1 SGB V hast du als gesetzlich Versicherter in 3 Jahren maximal für 78 Wochen einen Anspruch auf das Krankengeld. Dieser Anspruch wird noch einmal um die Zeit verringert, in der du andere Leistungen erhalten hast, wie die 6 Wochen Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers. Auch Zeiten, in denen dein Anspruch geruht hat, beispielsweise Zeiten des Mutterschutzes, in denen du ein Mutterschaftsgeld bezogen hast, werden von diesen 78 Wochen abgezogen.

Für privat Versicherte gilt eine andere Regelung bei längerer Krankheit bzw. Krankentagen: Sie haben keinen Anspruch auf das staatliche Krankengeld und müssen eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Mit dem Krankentagegeld können sich Selbstständige ab dem 42. Krankheitstag absichern.

Zusammenfassung

  • Arbeitsunfähig ist man, sobald man eine Krankschreibung vom Arzt oder von der Ärztin bekommt.
  • Arbeitgeber sind zu einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von insgesamt 6 Wochen verpflichtet.
  • Anschließend zahlt die gesetzliche Krankenkasse maximal 78 Wochen lang ein Krankengeld von maximal 70 % des vorherigen Bruttolohns, maximal 90 % deines Nettolohns und maximal 172,50 € pro Tag.
  • Privatversicherte erhalten kein Krankengeld. Sie müssen sich ab dem 42. Tag mit einer passenden Krankentagegeld­versicherung selbst absichern.

Der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Der wesentliche Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeits­versicherung liegt in der Dauer und den Leistungen, die du währenddessen erhältst. Als arbeitsunfähig giltst du für eine absehbare Zeit, berufsunfähig kannst du dagegen für den Rest deines Erwerbslebens sein. Denn eine Berufsunfähigkeit endet erst mit dem Eintritt ins offizielle Rentenalter, sofern vorher keine Genesung einsetzt.

Letztendlich ist hierbei auch die Einschätzung deiner Ärzt:innen hilfreich bei der Unterscheidung. Gehen sie davon aus, dass du dich nach einer Zeit zu Hause und eventuell einer Reha-Maßnahme wieder erholen wirst, werden sie dich für eine kürzere Zeit krank schreiben und dir somit eine Arbeitsunfähigkeit attestieren. Sobald du dich erholt hast, kannst du in deinen Beruf zurückkehren. 

Bei Berufsunfähigkeit ist die Option, in deinen letzten Beruf zurückzukehren, zunächst einmal ausgeschlossen – es sei denn natürlich, dass sich dein Gesundheitszustand stark verbessert. Ab wann bist du also berufsunfähig? Du giltst als berufsunfähig, wenn du deinen Beruf für eine Zeit von mindestens 6 Monaten nicht mehr ausüben oder bis zu 50 % der beruflichen Tätigkeiten nicht mehr übernehmen kannst.

Die Berufsunfähigkeit weist du nicht primär über eine AU-Bescheinigung nach. Dein Arzt oder deine Ärztin stellt dir ein Attest aus, in dem die Krankheit oder Verletzung bescheinigt wird, die dich dazu zwingt, deinen Beruf aufzugeben. Über den Leistungsantrag deiner Berufsunfähigkeit werden jedoch Leistungsprüfer:innen des jeweiligen Versicherungsunternehmens, bei der du die Berufsunfähigkeitsrente zu erwarten hast, entscheiden.

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Kann man sich gegen Arbeitsunfähigkeit versichern?

Auch gegen eine Arbeitsunfähigkeit kann man sich versichern. Sie ist jedoch nicht einzeln zu haben, sondern nur als Zusatz zu einer Berufsunfähigkeits­versicherung abzuschließen. Eine normale Berufsunfähigkeits­versicherung greift bei längerer Krankheit nur, wenn das Ende der Erkrankung nicht absehbar ist. Ist ein Ende jedoch in Sicht, hast du dir beispielsweise einen komplizierten Bruch zugezogen, dessen Abheilung mehrere Monate benötigt, dich aber nicht dauerhaft beeinträchtigen wird, bist du zwar arbeitsunfähig, aber nicht berufsunfähig.

Hier kann es hilfreich sein, eine sogenannte AU-Klausel im BU-Vertrag stehen zu haben. Dank dieser Klausel erhältst du schon eine Leistung aus deiner BU-Versicherung, obwohl du nicht dauerhaft berufsunfähig und noch keine 6 Monate aus dem Job raus bist. Die Arbeitsunfähigkeits­versicherung greift, sobald du mindestens 4 Monate krankgeschrieben bist und dir ein Arzt oder eine Ärztin bescheinigt, dass du mindestens 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sein wirst.

Dann erhältst du eine Leistung aus deinem Vertrag, die auch rückwirkend bis zum Tag der Krankschreibung ausgezahlt wird. Die Arbeitsunfähigkeits­versicherung schließt also die Lücke zwischen längerer Krankheit und Berufsunfähigkeit – jedoch immer nur rückwirkend.

Zusammenfassung

  • Eine Arbeitsunfähigkeit ist ein zeitlich begrenzter Zustand, bei dem stets die vollständige Genesung und die Chance auf eine Rückkehr in den Beruf besteht.
  • Bei der Berufsunfähigkeit ist es dagegen sehr unwahrscheinlich bis ausgeschlossen, dass du zu mehr als 50 % in deinen zuletzt ausgeübten Beruf zurückkehren kannst.
  • Eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel kann Bestandteil einer Berufsunfähigkeits­versicherung sein.
  • Dank einer AU-Klausel erhält man Leistungen aus der Berufsunfähigkeits­versicherung ab einer Krankheitsdauer von 4 Monaten rückwirkend bis zum Tag der 1. Krankschreibung.

Wann ist eine AU-Klausel sinnvoll?

Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel lohnt sich vor allem für Privatversicherte und Selbstständige. Jene also, die spätestens ab dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit keine finanzielle Unterstützung mehr unterhalten. Auch für gesetzliche Versicherte, die sich finanziell nicht einschränken wollen oder denen das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse nicht reicht, kann eine Absicherung über eine AU-Klausel sinnvoll sein.

Allerdings erhöht eine Arbeitsunfähigkeitsklausel die Kosten deiner Berufsunfähigkeits­versicherung. Außerdem werden Leistungen erst rückwirkend bezahlt, nämlich dann, wenn du mindestens 4 Monate ununterbrochen krankgeschrieben bist und diese Krankschreibung auch voraussichtlich für mindestens 2 weitere Monate anhalten wird. Du musst also in jedem Fall mit allen Ausgaben in Vorleistung gehen.

Wer nach Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall also wirklich auf Zahlungen angewiesen ist, der sollte besser eine Krankentagegeld­versicherung abschließen, die kurzfristiger leistet und außerdem in einem separaten Vertrag geregelt ist. Kündigst du die Krankentagegeld­versicherung später wieder, hat das keine Auswirkungen auf deine Berufsunfähigkeits­versicherung.

Die Leistung einer Arbeitsunfähigkeits­versicherung ist ähnlich wie das Krankengeld begrenzt. Meistens wird sie nur bis zu 18 Monaten bezahlt. Zur Erinnerung: Auch das Krankengeld wird für 72 Wochen beziehungsweise 18 Monate gezahlt. Es ist aber auch möglich, beide Zahlungen gleichzeitig zu erhalten. Die Arbeitsunfähigkeits­versicherung ist vor allem in den Berufen sinnvoll, in denen du einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt bist, oder falls du von einer gewissen Anfälligkeit bei schweren aber gut heilbaren Krankheiten betroffen bist. Falls du beispielsweise Probleme mit dem Bindegewebe hast und etwa ein komplizierter Bänderriss dich an deiner Arbeit hindern könnte, solltest du eine AU-Klausel in deiner Berufsunfähigkeits­versicherung durchaus in Erwägung ziehen.

Eine BU-Versicherung lässt sich trotz Vorerkrankungen abschließen, jedoch können sie andersherum auch dazu führen, dass einzelne Versicherer dich nicht mehr unter Vertrag nehmen wollen. Wegen der notwendigen Gesundheitsprüfung solltest auf jeden Fall über eine:n Berater:in eine anonymisierte Anfrage stellen. Die CLARK Expert:innen helfen dir dabei gerne weiter.

Warum eine Berufsunfähigkeits­versicherung so wichtig ist

Die Berufsunfähigkeits­versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen (hier spricht man von einer Dienstunfähigkeit) und Selbstständige. Laut Statistik ist jede:r Vierte in Deutschland von Berufsunfähigkeit betroffen. Hinsichtlich der Frage, wie dieses relativ hohe Risiko zustande kommt, lohnt sich ein Blick auf ihre Auslöser. Vor allem psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten – wie Burn-Out oder Depressionen – gehören zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Sie machen 43 % der in Anspruch genommenen BU-Renten aus.

Physische Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz- und Kreislauferkrankungen, Krebs und Unfälle sind weitere häufige Auslöser für eine Berufsunfähigkeit. Das macht das rechtzeitige Abschließen einer Berufsunfähigkeits­versicherung sinnvoll. Sie ist für alle Arbeitnehmer:innen und Selbstständige hilfreich, die sich vor einem Bankrott durch den Ausfall ihrer Arbeitskraft absichern wollen.

Im Gegensatz zur staatlichen Erwerbsminderungsrente, die nur eine Art Grundsicherung (Mindestversorgung) ist, sichert die Berufsunfähigkeitsrente etwa 70 bis 80 % deines Nettoeinkommens ab und ermöglicht es dir so, deinen gewohnten Lebensstandard ohne große Einschränkungen zu halten – ein Schutz der sich auszahlt.

Wie viel kostet eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Dein monatlicher Beitrag bei der privaten Berufsunfähigkeits­versicherung orientiert sich an persönlichen und beruflichen Faktoren. Zum einen spielt die Höhe deiner vereinbarten BU-Rente eine Rolle, und zum anderen, ob du zum Beispiel Zusatzpakete zur privaten Altersvorsorge in deiner BU und deinen Versicherungs­bedingungen vereinbarst (Berufsunfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ)). Auch welchen Beruf du ausübst, wird von den Versicherern mit in die Kosten einkalkuliert. Hast du einen Job mit einem relativ hohen Risiko für Verletzungen oder einer starken psychischen Belastung, steigen dementsprechend die Kosten für eine Berufsunfähigkeits­versicherung.

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung ist nicht notwendigerweise teuer. Je jünger du bei Vertragsabschluss bist, desto günstiger ist dein Beitrag. Als Student:in kannst du dich bereits günstig für 30 € im Monat versichern. Bist du bereits ins Berufsleben gestartet und arbeitest beispielsweise in einem Büro, kannst du deine Arbeitskraft für immer noch recht gering versichern.

Teurer wird es, wenn du bereits von Vorerkrankungen betroffen warst oder schon etwas älter bist – je höher das Alter, desto größer meist auch die Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen. Schließlich spielt auch die Dauer deines Versicherungsschutzes eine Rolle für deinen monatlichen zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Am sinnvollsten ist es, den BU-Vertrag bis zu deinem Eintritt ins gesetzliche Rentenalter abzuschließen.

Gesundheitsfragen

Je wahrscheinlicher eine Berufsunfähigkeit eintreten könnte, desto höher wird der Beitrag bei der BU-Versicherung. Gesundheitsfragen gehören zu jedem Vertrag dazu. Dabei gibt es große Unterschiede: Da Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei verschiedenen Berufen zum Teil sehr unterschiedlich beurteilen, lohnt sich hier besonders ein Vergleich der verschiedenen Anbieter.

Ein Versicherer fragt sehr viele Details zu allen Beschwerden aus den letzten 5 Jahren ab, einem anderen genügen bei bestimmten Beschwerden und Arztbesuchen die Angaben zu den vergangenen 3 Jahren. Außerdem bewerten die Versicherer bestimmte Krankheiten jeweils anders. Das wirkt sich wiederum auf die Preise aus. Dies sind gute Gründe, weshalb es sich für dich lohnt, deine Berufsunfähigkeits­versicherung in einer qualifizierten Beratung zu besprechen.

Unsere CLARK Expert:innen finden über eine anonyme Anfrage heraus, wie die Gesellschaften bestimmte Krankheitsrisiken einschätzen. Du erhältst so besten Versicherungsschutz zum angemessenen Preis. Zu beachten ist auch, dass du oft eine so genannte Nach­versicherungsgarantie in deinem BU-Vertrag vorfindest. Das heisst, dass du deine Berufsunfähigkeitsrente an dein steigendes Einkommen ankoppeln kannst. Verdienst du im Laufe deiner Berufsjahre mehr, ist eine an deinen Lebensstandard angepasste Rentenhöhe unabdingbar.

Zusammenfassung

  • Eine AU-Klausel im BU-Vertrag kann sich besonders bei Selbstständigen lohnen, die vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an kein Einkommen mehr beziehen, sowie bei angestellten Privatversicherten, die ab dem 42. Tag der Krankheit kein Einkommen mehr haben.
  • Eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung erhöht jedoch die Kosten deiner Berufsunfähigkeits­versicherung.
  • Außerdem werden Leistungen nur rückwirkend gezahlt und erst, wenn du mindestens 4 Monate ununterbrochen krankgeschrieben warst und das noch für die vollen 6 Monate sein wirst. Wer wirklich auf Geld angewiesen ist, für den ist eine Krankentagegeld­versicherung vielleicht eine bessere Alternative.
  • Egal, ob AU-Klausel oder nicht: Eine Berufsunfähigkeits­versicherung gehört zu den wichtigsten Risikoabsicherungen.
  • Um deine Eignung und die des jeweiligen Versicherers abzuwägen, gehe den Weg über eine anonyme Anfrage, wie deine Risiken eingeschätzt werden. Beachte, welche ärztlichen wie psychologischen Konsultationen du in den letzten 5 Jahren hattest – genau danach kann in den Gesundheitsfragebögen eines potenziellen Versicherers gefragt werden. Gehe dazu am besten vorher all deine Unterlagen durch. Unsere CLARK Expert:innen unterstützen dich gern.

Was sollte unbedingt im Vertrag stehen?

Eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung sollte die gleichen Vertrags­bedingungen enthalten wie eine gute Berufsunfähigkeits­versicherung. Dazu zählen folgende 3 Punkte:

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Es ist wichtig, dass eine solche Verzichtsklausel im Vertrag steht. Denn über eine abstrakte Verweisung könnte der Versicherer die Zahlung der vereinbarten AU-Rente ablehnen und dich stattdessen auf einen anderen Beruf verweisen. Aufgrund der Verzichtserklärung ist dies nicht möglich. Damit ist diese, zugegeben etwas sperrige Bedingung, deine Garantie, dass du bei andauernder Arbeitsunfähigkeit oder bei Berufsunfähigkeit die entsprechende Rente bekommst.
  • Nach­versicherungsgarantie: Idealerweise sicherst du deine Arbeitskraft bereits zu Beginn deiner Berufslaufbahn ab. Zu diesem Zeitpunkt sind dein Einkommen und eventuell auch dein Bedarf an Finanzen noch relativ überschaubar. Später, mit steigendem Karriere-Level und wenn du vielleicht eine Familie gegründet hast, sieht dies anders aus. Dank der Nach­versicherungsgarantie ist deine AU-Rente aus der Anfangszeit im Beruf nicht in Stein gemeißelt. Du kannst die Summe nach Vertragsabschluss an dein Einkommen anpassen, und zwar ohne, dass du eine neue Gesundheitsprüfung durchführen musst.
  • Beitragsdynamik: Vereinbarst du eine Beitragsdynamik, steigen die Kosten für deine AU-Versicherung mit jedem Jahr an. Zugleich erhöht sich auch die Rentenhöhe deiner Police. Wozu das gut ist? Es ist eine automatische Anpassung an die Inflation. Auf diese Weise stellst du sicher, dass du im Fall der Fälle wirklich eine Summe mit der richtigen Kaufkraft zur Verfügung hast.

Noch mehr Details zu den Leistungen, die eine BU haben sollte, findest du auf der Themenseite zur Berufsunfähigkeits­versicherung.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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