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Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) Auszahlung

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Dein Extra – Kostenloser RechtsschutzDu hast Bedenken, dass dein Berufsunfähigkeits­versicherer nicht zahlt? CLARK unterstützt dich mit einer kostenlosen Rechtsschutz­versicherung von ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG für genau diesen Fall.weiterlesen Sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit deinem Versicherer über deinen Leistungsanspruch kommen, greift der kostenlose Rechtsschutz zu deiner Berufsunfähigkeits­versicherung. Der Zusatzschutz gilt für 10 Jahre oder bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres und übernimmt 50.000 € pro Fall bei einer Selbstbeteiligung von 300 €.

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  • Deine Versicherung zahlt dir als Versicherungsnehmer:in eine Rente, wenn du deinen derzeitigen Job nicht mehr voll ausüben kannst.
  • Die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente läuft so lange, bis die gesundheitlich festgestellte Berufsunfähigkeit oder die Vertragslaufzeit endet.
  • Wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente ist, vereinbarst du bei Vertragsabschluss. Sie und weitere Faktoren bestimmen deine Versicherungsbeiträge.

Berufsunfähigkeits­versicherung: Wann erhältst du eine Auszahlung?

Gestern noch standest du mit beiden Beinen fest im Job und plötzlich das: Eine schwere Krankheit oder ein Unfall werfen dich aus der Bahn und zwingen dich zu einer beruflichen Pause. Das kann mit einschneidenden finanziellen Einbußen einhergehen. Glücklich darf sich schätzen, wer dann eine Berufsunfähigkeits­versicherung sein Eigen nennt.

Du erhältst eine Auszahlung aus deiner Berufsunfähigkeits­versicherung:

  • Wenn du deinen derzeitigen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.
  • Wenn dieser Zustand länger als 6 Monate anhält.
  • Solange, bis du deinem zuletzt ausgeübten Beruf wieder nachgehen kannst oder bis zum Eintritt in den Ruhestand.

Du erhältst hingegen keine Auszahlung aus der Berufsunfähigkeits­versicherung, wenn du die Leistungen nie abrufst. Heißt: Wirst du als Versicherungsnehmer:in während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig oder kündigst du, erhältst du kein Geld zurück. Deine Beiträge bleiben bei der Versicherung.

Dagegen spielt es keine Rolle, ob du, während du berufsunfähig bist, noch irgendeinem anderen Beruf nachgehen kannst. Das ist für die Berufsunfähigkeits­versicherung und für dich als Versicherungsnehmer:in unerheblich. Damit unterscheidet sie sich maßgeblich von der Erwerbsunfähigkeit und der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, die erst nach etwa 18 Monaten greift und auch nur dann, wenn du überhaupt keinen Beruf mehr länger als 3 Stunden am Tag ausüben kannst. Du erhältst von deiner BU-Versicherung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die dich dabei unterstützt, deinen gewohnten Lebensstandard zu halten.

Wie viel zahlt die Berufsunfähigkeits­versicherung?

Der vereinbarte Tarif entscheidet darüber, wie hoch die Leistung bei Berufsunfähigkeit ist. Bei Vertragsabschluss legst du fest, wie viel Berufsunfähigkeitsrente du bekommen möchtest. In der Regel sollte eine BU-Versicherung zwischen 70 und 80 % deines Nettoeinkommens mit der passenden Berufsunfähigkeitsrente absichern, mindestens aber 1.000 €, damit du im Leistungsfall deine Lebenshaltungskosten, also Miete, Lebensmittel, Strom, Versicherungen etc., weiter bezahlten kannst.

Auch Vergnügungsausgaben oder ein Urlaub sollten finanzierbar bleiben. Schließlich wird die Berufsunfähigkeitsrente vermutlich auf längere Sicht deine einzige Einkommensquelle sein. Du solltest die Leistung also nicht zu gering ansetzen, zumal auch die Rente aus einer Berufsunfähigkeits­versicherung versteuert werden muss – wenn auch nur mit dem Ertragsanteil.

Bei der Ertragsanteilsbesteuerung entscheidet dein Alter beim Erhalt der ersten Auszahlung darüber, wie hoch der Anteil ist, den du versteuern musst. Wer beispielsweise mit 30 Jahren berufsunfähig wird, der muss auf 44 Prozent seiner Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen. Wer hingegen mit 54 berufsunfähig wird, muss nur auf 27 Prozent Steuern zahlen.

Verlass dich auch hier nicht auf den Versicherungsschutz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Deren Leistung entspricht nur etwa 40 % deines letzten Gehalts. Wer erwerbsgemindert war, erhielt zuletzt durchschnittlich nur knapp 1.000 € monatliche Erwerbsminderungsrente.

Zusammenfassung:

  • Du erhältst eine Leistung aus deiner Berufsunfähigkeits­versicherung, sobald du nicht deinem bisherigen Job zu mindestens 50 % nicht mehr nachgehen kannst.
  • Das unterscheidet sie von der gesetzlichen Absicherung, die erst greift, wenn du gar keinen Job mehr ausüben kannst.
  • Im Fall einer Berufsunfähigkeit erhältst du eine monatliche Zahlung von bis zu 70 bis 80 % deines letzten Nettogehalts, abhängig von deinem BU-Tarif und deiner vereinbarten Prämie.

Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeits­versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsrente wird solange gezahlt, bis

  • du deinem zuletzt ausgeübten Beruf wieder zu mehr als 50 % nachgehen kannst.
  • die Vertragslaufzeit endet.

Wie lange die Vertragslaufzeit Berufsunfähigkeits­versicherung sein sollte

Bei Abschluss bzw. Antragsstellung einer Berufsunfähigkeits­versicherung legst du fest, wie lange dein Versicherungsvertrag und somit die Zahlung deiner Versicherungsbeiträge laufen sollen. Es empfiehlt sich, den Versicherungsvertrag bis unmittelbar zum Renteneintritt laufen zu lassen, also in der Regel bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres. Solltest du dauerhaft berufsunfähig werden, würde sich die gesetzliche Rente der gesetzlichen Renten­versicherung dann direkt an die BU-Rente anschließen.

Allerdings schlägt sich die Laufzeit in der Höhe deines monatlichen Beitrags nieder, denn: Je älter du wirst, desto größer ist für die Versicherungsgesellschaft auch die Wahrscheinlichkeit von erhöhtem Auftreten diverser Krankheitsbilder, die zu deiner Berufsunfähigkeit führen. Aus diesem Grund legen einige Versicherte eine kürzere Vertragslaufzeit fest, bspw. bis zum 65. Lebensjahr. Diese 2 Jahre machen sich im Beitrag deutlich bemerkbar.

Rückkehr in den Beruf

Der 2. begrenzende Faktor bei der Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ist die Dauer der Berufsunfähigkeit. Denn nicht jede:r, der oder die berufsunfähig wird, scheidet auch wirklich dauerhaft aus dem Berufsleben aus. Viel häufiger kehren Versicherte nach überstandener Krankheit wieder in ihren alten Beruf zurück. Sobald du wieder mehr als 50 % in deinem alten Job arbeiten kannst, endet der Bezug der Berufsunfähigkeitsrente.

Sollte eine Rückkehr in den alten Beruf aufgrund bleibender Beeinträchtigungen unwahrscheinlich oder unmöglich sein, bieten dir manche Versicherer die Möglichkeit, auf eine andere berufliche Tätigkeit umzuschulen, die du trotz Einschränkung ausüben kannst. Das hat allerdings nichts mit der abstrakten Verweisung zu tun. Eine solche Umschulung ist kein Muss, sondern ein Angebot, damit du nicht den Rest deines Erwerbslebens ausschließlich von Berufsunfähigkeitsrente leben musst.

Sollte es im Verlauf deines weiteren Erwerbslebens erneut zu einer Berufsunfähigkeit kommen, zum Beispiel weil eine überstanden geglaubte Depression wieder zurückkehrt, erhältst du auch wieder eine Leistung aus deiner BU-Versicherung.

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Wie lange dauert es bis zur ersten Auszahlung deiner BU-Rente?

Die Auszahlung deiner BU-Rente hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab. Vorab gilt: Um deinen Anspruch zu prüfen, bedarf es neben deines Antrags auch der Einschätzung deiner Ärzte über die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit und den Umfang der Einschränkung. Bist du selbstständig, überprüft die Versicherung außerdem, inwiefern sich deine Arbeit umstrukturieren lässt, also ob ein:e Angestellte:r deine Tätigkeit mit übernehmen kann. Wird dein Antrag genehmigt, erhältst du die BU-Leistung rückwirkend ausgezahlt.

Als Angestellte:r fällst du während dieser Zeit nicht ins Nichts. Fällst du länger aus, erhältst du von deinem Arbeitgeber zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung, ehe die Krankenkasse übernimmt und dir bis zu 18 Monate lang ein Krankengeld auszahlt, das jedoch nie höher ist als 70 % deines letzten Bruttos beziehungsweise 90 % deines letzten Nettos. Das reicht in jedem Fall aus, um davon die notwendigsten Ausgaben zu bestreiten, für mehr jedoch meist nicht, denn vom Krankengeld werden noch Sozialabgaben abgezogen.

Zur zusätzlichen Absicherung schließen viele deshalb häufig noch eine Krankentagegeld­versicherung ab. Wichtig ist bei dieser eine BU-Klausel, die besagt, dass das Krankentagegeld im Fall einer Berufsunfähigkeit auch wirklich so lange gezahlt wird, bis du die erste Zahlung aus der BU-Versicherung erhalten hast.

Als Selbstständige:r erhältst du keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Umso wichtiger ist es, die Zeit bis zur ersten Leistung aus der BU-Versicherung überbrücken zu können. Bist du privatversichert, hast du mit der Versicherung wahrscheinlich auch ein Krankentagegeld vereinbart. Bist du freiwillig gesetzlich versichert oder hast du keine entsprechende Leistung in deinem PKV-Tarif vereinbart, solltest auch du eine Krankentagegeld­versicherung abschließen.

Zusammenfassung

  • Die Versicherung zahlt dir so lange eine Rente, bis du entweder deine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen kannst oder die Vertragslaufzeit endet.
  • Idealerweise schließt du einen Versicherungsschutz bis zum Renteneintritt ab.
  • Scheint es ausgeschlossen, dass ein:e Versicherte:r in seinen oder ihren alten Beruf zurückkehren kann, bieten manche Versicherungen Umschulungen an.
  • Bis zur Auszahlung einer BU-Rente kann es etwas dauern. Zwar zahlen Versicherungen auch rückwirkend Leistungen, dennoch kann es sinnvoll sein, sich mit einer Krankentagegeld­versicherung für die Zwischenzeit abzusichern.

Gibt es am Ende Geld zurück?

In der Regel gibt es am Ende, also wenn der Versicherungsschutz vertragsgemäß ausläuft und eine Berufsunfähigkeit nicht eingetreten ist, keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge. Eine Berufsunfähigkeits­versicherung ist eine Risikoabsicherung, keine Vorsorge­versicherung. Die eingezahlten Beiträge werden von der Versicherung genutzt, um damit andere Versicherte, die berufsunfähig werden, zu versorgen.

Müssten die Beiträge später wieder zurückgezahlt werden, wenn der Versicherungsfall nicht eintritt, wären die Kosten für eine Berufsunfähigkeits­versicherung unbezahlbar hoch, da der BU-Versicherer für jeden Versicherten ein separates Vorsorgevermögen aufbauen müsste.

Auch eine Kündigung während der Laufzeit führt nicht dazu, dass die geleisteten BU-Beiträge wieder an dich zurückgezahlt werden. Kündigst du deine BU-Absicherung, sind die bislang geleisteten Beiträge verloren. Außerdem fällt vor einem Neuabschluss eine erneute Gesundheitsprüfung an. Darum ist es auch so wichtig, sich den Versicherer sorgsam auszusuchen und nicht einfach die günstigste BU-Police auszuwählen.

Verträge mit Beitragsrückgewähr

Eine Ausnahme bilden spezielle Tarife mit Beitragsrückgewähr. Bei diesen wird mit einem Teil deiner Beiträge ein Vorsorgevermögen aufgebaut, das dir dann, wenn der Vertrag ausläuft und der Leistungsfall nicht eingetreten ist, ausgezahlt wird. Als Kapitalanlage taugt diese Variante der BU-Police aber kaum, denn es wird nur ein Bruchteil des Beitrags zurückerstattet. Im Kern steht weiterhin ein herkömmlicher BU-Schutz,. Inwieweit der Rückerstattungsbetrag über die Laufzeit Rendite erwirtschaftet, hängt vom Versicherer und dessen Anlagestrategie ab.

Zusammenfassung

  • Eine private Berufsunfähigkeits­versicherung ist keine Vorsorge­versicherung, sondern sie sichert das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab und schützt dich vor dem Verlust deiner bisherigen Lebensstellung.
  • Daher gibt es auch kein Geld zurück, wenn während der Laufzeit der Leistungsfall nicht eintritt.
  • Eine Ausnahme bildet eine Versicherung mit Beitragsrückgewähr, bei der nach Vertragsende ein Teil der Beiträge wieder ausgezahlt wird.
  • Die Rückzahlung fällt jedoch nicht hoch aus. Als Kapitalanlage taugt sie deshalb nicht.

Wie beantragst du die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall?

Um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, musst du einen Leistungsantrag bei deiner Versicherung stellen und eine Reihe Unterlagen und Nachweise mitschicken, zum Beispiel ein Gutachten deines Arztes oder deiner Ärztin sowie eine Beschreibung deines üblichen Tagesablaufs.

Nach Erhalt deiner Unterlagen findet eine detaillierte Prüfung durch den Versicherer statt. Wenn dein Leistungsantrag bewilligt wird, erhältst du die vertraglich vereinbarte BU-Rente als monatliche Zahlung auf dein Konto.

Das Antragsverfahren nimmt in der Regel einige Monate in Anspruch. Um dennoch finanziell abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine Krankentagegeld­versicherung mit entsprechender BU-Klausel, die dein Krankengeld solange aufstockt, bis die BU-Rente bewilligt wird. Die Rente wird dir dann rückwirkend ausgezahlt.

Musst du Steuern auf die Auszahlung deiner Berufsunfähigkeits­versicherung zahlen?

Das Thema Steuern ist vielschichtig und kann einige Fallstricke aufweisen. Grundsätzlich unterliegt die monatliche BU-Rente der Steuerpflicht, allerdings gibt es einen Grundfreibetrag, der 2024 bei 11.604 € liegt und jährlich angepasst wird.

Einkünfte, die diesen Betrag übersteigen, müssen versteuert werden. Die Auszahlungen aus der BU-Rente werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 Satz 3a EStG erfasst.

Ein weiterer Aspekt, den du bei der Steuerpflicht berücksichtigen musst, ist die Überschussbeteiligung. Versicherungsunternehmen erzielen häufig Überschüsse durch eine vorsichtige Kalkulation, die sie auf unterschiedliche Weise an die Versicherten, also dich, weitergeben.

Ob und inwieweit die Überschussbeteiligung steuerpflichtig ist, hängt davon ab, auf welche Art du an diesen Überschüssen teilhast.

Schlussüberschuss

Erfolgt die Auszahlung der Überschüsse in dieser Form, bekommst du die gesamten Überschüsse auf einmal am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Dabei können steuerliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Mache dich daher am besten zusammen mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin schlau.

Bonusrente

Mit der Bonusrente erhöhst du deine monatliche Rente oder erhältst einen zusätzlichen Bonus auf die garantierte BU-Rente. Auch die Zusatzbeträge, die du erhältst, unterliegen der Steuerpflicht, genau wie die reguläre Rente.

Beitragsverrechnung

Oftmals geben Versicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschüsse in Form von Beitragsverrechnung an die Versicherungsnehmer:innen weiter. Das bedeutet, dass du nicht den zuvor kalkulierten Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) zahlen musst, sondern einen reduzierten Betrag, der sich aus den Überschüssen ergibt (Nettobeitrag). In diesem Fall ist eine Versteuerung für dich nicht erforderlich.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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