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Dienstunfähigkeitsversicherung – BU für Beamte und Beamtinnen
Wie sich Verbeamtete vor Dienstunfähigkeit schützen
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Jede:r Vierte wird berufsunfähig
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Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite im Überblick
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Im Zusammenhang mit Versicherungsthemen liest es sich mitunter so, als sei die Dienstunfähigkeit (DU) die Berufsunfähigkeit bei Beamt:innen. Das ist grob vereinfacht, denn nicht jede Person, die dienstunfähig ist, ist automatisch berufsunfähig.
Dieser feine Unterschied ist ein Grund, weshalb Beamt:innen eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauchen. Sie ist eine Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine Klausel für den Beamtenstatus umfasst.
Als dienstunfähig gelten Beamt:innen, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Genaueres dazu regelt der § 44 BBG:
Dauerhaft krank ist eine verbeamtete Person, die innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate lang krank war und daher nicht arbeiten konnte. Sie kann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder auch entlassen werden.
Keine Besserung wird erwartet, wenn keine Aussicht darauf besteht, dass die Person innerhalb der nächsten 6 Monate wieder gesund und voll einsatzfähig sein wird.
Die Länder sehen teilweise unterschiedliche Regelungen vor. Dazu 3 Beispiele:
Nordrhein-Westfalen
Beamt:innen, bei denen Zweifel an der Dienstunfähigkeit besteht, müssen sich durch ein:e Ärzt:in der unteren Gesundheitsbehörde untersuchen lassen. Gegebenensfalls wird eine Beobachtung verordnet. Die Frist nach § 26 Absatz 1 Satz 2 des Beamtenstatusgesetzes beträgt 6 Monate. (Landesbeamtengesetz LGB NRW, § 33)
Baden-Württemberg
Beamt:innen werden als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG angesehen, wenn die Aussicht auf Wiederherstellung voller Dienstfähigkeit auch innerhalb weiterer 6 Monate nicht besteht. (Landesbeamtengesetz LBG, § 43)
Bayern
Als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG werden Beamt:innen auch dann angesehen, wenn sie infolge einer Erkrankung innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb von weiteren 6 Monaten wieder voll dienstfähig werden. (Bayerisches Beamtengesetz BayBG: Art. 65)
Ob du als Beamt:in dienstunfähig bist, entscheidet in erster Linie der Dienstherr. Die Grundlage für eine solche Entscheidung ist eine Einschätzung durch den oder die Amtärzt:in und meist noch weitere Gutachter:innen.
Wie sind Beamte und Beamtinnen bei Dienstunfähigkeit abgesichert?
Der Dienstherr kann dir bei Dienstunfähigkeit eine andere Tätigkeit zuweisen oder dich in den Ruhestand versetzen. Beamt:innen auf Lebenszeit beziehen im Ruhestand ein Ruhegehalt.
Die Höhe des Ruhegehaltes hängt von den geleisteten Dienstjahren ab. Mindestens 5 Jahre müssen Beamt:innen im Dienst gewesen sein, damit sie überhaupt Anspruch auf diese gesetzliche Leistung haben. Danach steigt die Höhe mit jedem Dienstjahr an. Beamt:innen, die nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand versetzt werden, erhalten maximal 71,75 % ihres Gehaltes. Dein Ruhegehalt, sprich deine Rentenhöhe, ist steuerpflichtig.
All dies solltest du in deine Überlegungen bezüglich einer Dienstunfähigkeitsversicherung einbeziehen. Wenn deine Pension (noch) nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, ist es ratsam, sich zusätzlich abzusichern.
Staatsdiener:innen auf Probe oder auf Widerruf werden dagegen häufig aus dem Dienst entlassen. Als Beamt:innen sind sie rentenversicherungsfrei beschäftigt. Werden sie aus dem Dienst entlassen, verlieren sie auch ihre Versorgungsansprüche. Dann müssen sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden.
Wer sollte warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung besitzen?
Beamtenanwärter:innen, Beamt:innen auf Probe und auf Widerruf
Üblicherweise meldet dich dein Dienstherr bei Dienstunfähigkeit innerhalb der ersten 5 Jahre nach Berufsbeginn bei der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Du wirst dann wie jede:r andere Arbeitnehmer:in behandelt und kannst die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen. Bei dieser hast du allerdings erst Anspruch auf Leistungen, wenn du 5 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hast. Zudem beträgt die Erwerbsminderungsrente oft kaum mehr als die Grundsicherung.
Um dein fehlendes Einkommen abzusichern und deine Lebensunterhaltskosten bedienen zu können, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Doch auch nach den ersten 5 Jahren im öffentlichen Dienst fällt das Ruhegehalt noch klein aus. Zu diesem Zeitpunkt liegt es bei etwa 35 % deines letzten Gehalts. Das reicht im Fall einer Dienstunfähigkeit nicht für deine Lebenshaltungskosten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet also besonders jungen Beamt:innen Schutz. Am besten schließt du sie demnach möglichst früh ab.
Beamt:innen bei Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr
Wer gegen Kriminelle vorgeht, im Justizvollzug arbeitet, Brände löscht oder in Krisenregionen im Einsatz ist, geht im Dienst immer ein höheres Risiko ein. Wenn du in einem dieser risikoreichen Berufe arbeitest, solltest du dich besonders für den Ernstfall absichern. Für diese Beamtengruppen bzw. Besoldungsgruppen gibt es spezielle Versicherungstarife, die auf die besonderen Berufsrisiken zugeschnitten sind.
Polizist:innen sollten beim Abschluss darauf achten, dass ihr Vertrag eine spezielle Polizeidienstunfähigkeit abdeckt. Diese Klausel geht auf die besonderen Anforderungen und Fertigkeiten dieser Berufsgruppe ein, etwa den Gebrauch der Dienstwaffe. Bei ihnen gilt laut Bundespolizeibeamtengesetz zudem die Besonderheit, dass eine Dienstunfähigkeit erst dann vorliegt, wenn sie voraussichtlich für 2 Jahre nicht in der Lage, dem Polizeivollzugsdienst nachzugehen.
Damit du im Fall der Fälle die vereinbarte Rente und somit mehr als eine Mindestversorgung erhältst, solltest du bei der Auswahl des Tarifs unbedingt auf das Kleingedruckte im Bedingungswerk für deinen Beruf achten. Hier helfen dir unsere CLARK Expert:innen selbstverständlich weiter.
Lehrer:innen
Unterricht, Sitzungen, Klausurkorrekturen: Als Lehrer:in übernimmst du oft einen stressigen Job. Psychische Erkrankungen, wie Depressionen, können auch bei dir dazu führen, dass du nicht mehr arbeiten kannst. Wirst du dienstunfähig, hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamt:innen, die Lücke zu schließen, die durch das fehlende Einkommen entsteht.
Die Versicherungssituation ist jedoch nicht für alle Lehrende gleich. Mittlerweile werden nicht mehr alle Lehrer:innen verbeamtet, ein Teil hat einen Vertrag als Angestellte. Wenn das bei dir der Fall ist, solltest du dich erst recht um eine private Absicherung kümmern. Fällst du für längere Zeit aus, hast du nur Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Die reicht jedoch bei weitem nicht aus, um deinen täglichen Bedarf abzudecken.
Da diese oft gerade die Grundsicherung abdeckt, tust du gut daran, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Einige Anbieter haben für deinen Beruf speziell zugeschnittene Versicherungen im Angebot.
Zusammenfassung
- Für Beamtenanwärter:innen, Referendar:innen und andere Berufseinsteiger:innen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.
- Du solltest beim Vertragsabschluss immer darauf achten, ob im Detail auch deine persönliche Situation versichert ist.
- Nicht verbeamtete Lehrer:innen haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Deswegen sollten sie eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Was unterscheidet die Berufs- von der Dienstunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Versicherten eine Rente aus, wenn sie nach ärztlicher Bestätigung zu mindestens 50 % berufsunfähig sind. Und dieser Zustand wird sich nach ärztlicher Ansicht in den nächsten 6 Monaten oder länger nicht deutlich verbessern oder ausheilen.
Für die Dienstunfähigkeit gibt es eine solche Festlegung nach Prozenten nicht.
Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. einer Beamtenklausel im Versicherungsvertrag erhältst du eine Dienstunfähigkeitsrente, wenn du vom Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft werden. Du bekommst damit Rechtssicherheit. Es gibt jedoch verschiedene Formen der Klausel.
Die Dienstunfähigkeitsklausel: Was muss drinstehen?
Die sogenannte Beamtenklausel oder auch Dienstunfähigkeitsklausel stellt die Dienstunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeit gleich. Das bedeutet, dass Berufsunfähigkeit durch Dienstunfähigkeit ausgelöst wird. Wenn dich dein Dienstherr für dienstunfähig erklärt, übernimmt dein Versicherer diese Entscheidung ohne Vorbehalte, Nachprüfung oder weiteres Gutachten und zahlt dir deine Rente aus.
Achte darauf, dass dein Versicherer dir im Vertrag eine sogenannte echte Klausel mit Bezug zur Dienstunfähigkeit anbietet. Sie gibt dir die Sicherheit, dass du bei einer Dienstunfähigkeit die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bekommst – damit sind Versorgungsansprüche im Leistungsfall sichergestellt. Liegt eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel vor, sichert sich der Versicherer das Recht, eine Prüfung auf Dienstunfähigkeit zu veranlassen.
Außerdem solltest du bei Vertragsabschluss darauf achten, dass dir dein Versicherer laut Klauseln auch Schutz für eine allgemeine Dienstunfähigkeit bietet. Diese darf nicht auf eine bestimmte Berufsgruppe oder eine bestimmte Tätigkeit beschränkt sein. Andernfalls würde sie nur in dem Fall greifen, dass du in deiner bisherigen Tätigkeit dienstunfähig wirst. Möglicherweise kannst du jedoch noch in einem anderen Bereich weiterarbeiten.
Wenn deine Police keine allgemeine Dienstunfähigkeit abdeckt, kann es sein, dass du bei Dienstunfähigkeit keine BU-Rente bekommst, sondern in einem anderen Bereich weiterarbeiten musst, einfach weil du die Anforderungen an die vertraglich geregelte Berufsunfähigkeit nicht erfüllst. Achte also beim Vertragsabschluss auf den entsprechenden Schutz.
Wichtig sind zudem:
Schützt dein Einkommen
Ein oft unterschätztes Risiko – die Berufsunfähigkeit. Jede:r Vierte wird im Leben einmal berufsunfähig. Was passiert, wenn dein Einkommen wegfällt? Die BU schützt dich im Ernstfall.
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Angebot erhaltenWas kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Versicherungskosten können sehr unterschiedlich ausfallen. Sie hängen von deiner persönlichen Situation ab. So beeinflussen beispielsweise die Risiken, die du in deinem alltäglichen Dienst eingehst, die Kosten. Sollte sich daran im Laufe der Zeit etwas ändern, beispielsweise durch eine Versetzung, kannst du deinen Vertrag immer entsprechend anpassen lassen. Die Beitragshöhe ist also nicht in Stein gemeißelt.
Neben den Risiken wirken sich die Vertragslaufzeit, dein Alter und deine individuelle gesundheitliche Situation auf die Kosten aus. Für Letztere musst du, ähnlich wie beim Abschluss einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung, deinem Versicherer einige Gesundheitsfragen beantworten. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass der Abschluss in jungen Jahren günstiger ist.
Außerdem wirkt sich auf die Beitragshöhe aus, was deine Versicherung genau abdeckt. Eine gute Dienstunfähigkeitsklausel sorgt teilweise für etwas höhere Kosten. Dafür bietet sie dir im Fall der Fälle Rechtssicherheit.
Weil sich die genauen Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheiden können, lohnt es sich immer, vor einem Versicherungsabschluss zwischen verschiedenen Tarifen zu vergleichen. Wie auch bei sonstigen Fragen unterstützen dich unsere CLARK Expert:innen gern dabei.
Für eine grobe Orientierung haben wir für dich ein Beispiel erstellt:
Unsere Musterkundin ist 25 Jahre alt und Grundschullehrerin mit Besoldungsstufe A10. Ihre DU-Rente liegt bei 1.000 €, der Vertrag soll bis zum 67. Lebensjahr laufen. Je nach Leistungsumfang zahlt sie zwischen 52 und 62 € im Monat für ihre Dienstunfähigkeitsversicherung.
So hoch sollte die Dienstunfähigkeitsrente sein
Deine Rentenlücke machst du am schnellsten aus, wenn du von deinem aktuellen Nettoeinkommen dein zu erwartendes Ruhegehalt abziehst. Der Betrag zeigt die finanzielle Lücke auf, die eine Dienstunfähigkeit hinterlassen würde.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen
Beamt:innen sind zwar grundsätzlich gut über ihre Dienstherrschaft abgesichert, doch leider ist dies nicht immer ausreichend. Besonders zu Beginn deiner Dienstzeit ist die finanzielle Absicherung bei unerwarteter Dienstunfähigkeit nicht ausreichend. Wenn du plötzlich wegen einer Erkrankung längerfristig ausfällst, kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung die finanziellen Folgen abfedern.
Online hast du die Möglichkeit, einen Vergleich zwischen den verschiedenen Versicherer anzustellen. Damit deine Versicherung jedoch wirklich zu dir, deiner Tätigkeit und deinen individuellen Risiken passt, lohnt sich eine persönliche Beratung.
Unsere Expert:innen von CLARK helfen dir, deinen Versicherungsschutz individuell für dich zu gestalten.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
- Du wählst deinen Wunschversicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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