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Dienstunfähigkeits­­versicherung – BU für Beamte und Beamtinnen

Wie sich Verbeamtete vor Dienstunfähigkeit schützen

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  • Dem Risiko, aufgrund von Burn-out oder einem Unfall dauerhaft nicht mehr arbeiten zu können, bist du auch als Beamt:innen ausgesetzt.
  • Eine Dienstunfähigkeits­­versicherung – also eine Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) für Beamt:innen – schafft finanzielle Absicherung.
  • Besonders wichtig ist die Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamtenanwärter:innen, Berufseinsteiger:innen sowie Beamt:innen auf Probe und auf Widerruf.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Im Zusammenhang mit Versicherungsthemen liest es sich mitunter so, als sei die Dienstunfähigkeit (DU) die Berufsunfähigkeit bei Beamt:innen. Das ist grob vereinfacht, denn nicht jede Person, die dienstunfähig ist, ist automatisch berufsunfähig.

Dieser feine Unterschied ist ein Grund, weshalb Beamt:innen eine Dienstunfähigkeits­versicherung brauchen. Sie ist eine Variante der Berufsunfähigkeits­versicherung, die eine Klausel für den Beamtenstatus umfasst.

Als dienstunfähig gelten Beamt:innen, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Genaueres dazu regelt der § 44 BBG:

Dauerhaft krank ist eine verbeamtete Person, die innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate lang krank war und daher nicht arbeiten konnte. Sie kann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder auch entlassen werden.

Keine Besserung wird erwartet, wenn keine Aussicht darauf besteht, dass die Person innerhalb der nächsten 6 Monate wieder gesund und voll einsatzfähig sein wird.

Die Länder sehen teilweise unterschiedliche Regelungen vor. Dazu 3 Beispiele:

Nordrhein-Westfalen

Beamt:innen, bei denen Zweifel an der Dienstunfähigkeit besteht, müssen sich durch ein:e Ärzt:in der unteren Gesundheitsbehörde untersuchen lassen. Gegebenensfalls wird eine Beobachtung verordnet. Die Frist nach § 26 Absatz 1 Satz 2 des Beamtenstatusgesetzes beträgt 6 Monate. (Landesbeamten­gesetz LGB NRW, § 33)

Baden-Württemberg

Beamt:innen werden als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG angesehen, wenn die Aussicht auf Wiederherstellung voller Dienstfähigkeit auch innerhalb weiterer 6 Monate nicht besteht. (Landesbeamten­gesetz LBG, § 43)

Bayern

Als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG werden Beamt:innen auch dann angesehen, wenn sie infolge einer Erkrankung innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb von weiteren 6 Monaten wieder voll dienstfähig werden. (Bayerisches Beamten­gesetz BayBG: Art. 65)

Ob du als Beamt:in dienstunfähig bist, entscheidet in erster Linie der Dienstherr. Die Grundlage für eine solche Entscheidung ist eine Einschätzung durch den oder die Amtärzt:in und meist noch weitere Gutachter:innen.

Wie sind Beamte und Beamtinnen bei Dienstunfähigkeit abgesichert?

Der Dienstherr kann dir bei Dienstunfähigkeit eine andere Tätigkeit zuweisen oder dich in den Ruhestand versetzenBeamt:innen auf Lebenszeit beziehen im Ruhestand ein Ruhegehalt.

Die Höhe des Ruhegehaltes hängt von den geleisteten Dienstjahren ab. Mindestens 5 Jahre müssen Beamt:innen im Dienst gewesen sein, damit sie überhaupt Anspruch auf diese gesetzliche Leistung haben. Danach steigt die Höhe mit jedem Dienstjahr an. Beamt:innen, die nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand versetzt werden, erhalten maximal 71,75 % ihres Gehaltes. Dein Ruhegehalt, sprich deine Rentenhöhe, ist steuerpflichtig.

All dies solltest du in deine Überlegungen bezüglich einer Dienstunfähigkeits­­versicherung einbeziehen. Wenn deine Pension (noch) nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, ist es ratsam, sich zusätzlich abzusichern.

Staatsdiener:innen auf Probe oder auf Widerruf werden dagegen häufig aus dem Dienst entlassen. Als Beamt:innen sind sie renten­versicherungsfrei beschäftigt. Werden sie aus dem Dienst entlassen, verlieren sie auch ihre Versorgungsansprüche. Dann müssen sie in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert werden.

Wer sollte warum eine Dienstunfähigkeits­­versicherung besitzen?

Beamtenanwärter:innen, Beamt:innen auf Probe und auf Widerruf

Üblicherweise meldet dich dein Dienstherr bei Dienstunfähigkeit innerhalb der ersten 5 Jahre nach Berufsbeginn bei der gesetzlichen Renten­­versicherung nach. Du wirst dann wie jede:r andere Arbeitnehmer:in behandelt und kannst die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen. Bei dieser hast du allerdings erst Anspruch auf Leistungen, wenn du 5 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hast. Zudem beträgt die Erwerbsminderungsrente oft kaum mehr als die Grundsicherung.

Um dein fehlendes Einkommen abzusichern und deine Lebensunterhaltskosten bedienen zu können, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeits­­­versicherung sinnvoll. Doch auch nach den ersten 5 Jahren im öffentlichen Dienst fällt das Ruhegehalt noch klein aus. Zu diesem Zeitpunkt liegt es bei etwa 35 % deines letzten Gehalts. Das reicht im Fall einer Dienstunfähigkeit nicht für deine Lebenshaltungskosten. Eine Dienstunfähigkeits­versicherung bietet also besonders jungen Beamt:innen Schutz. Am besten schließt du sie demnach möglichst früh ab.

Beamt:innen bei Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr

Wer gegen Kriminelle vorgeht, im Justizvollzug arbeitet, Brände löscht oder in Krisenregionen im Einsatz ist, geht im Dienst immer ein höheres Risiko ein. Wenn du in einem dieser risikoreichen Berufe arbeitest, solltest du dich besonders für den Ernstfall absichern. Für diese Beamtengruppen bzw. Besoldungsgruppen gibt es spezielle Versicherungstarife, die auf die besonderen Berufsrisiken zugeschnitten sind.

Polizist:innen sollten beim Abschluss darauf achten, dass ihr Vertrag eine spezielle Polizeidienstunfähigkeit abdeckt. Diese Klausel geht auf die besonderen Anforderungen und Fertigkeiten dieser Berufsgruppe ein, etwa den Gebrauch der Dienstwaffe. Bei ihnen gilt laut Bundespolizeibeamten­gesetz zudem die Besonderheit, dass eine Dienstunfähigkeit erst dann vorliegt, wenn sie voraussichtlich für 2 Jahre nicht in der Lage, dem Polizeivollzugsdienst nachzugehen.

Damit du im Fall der Fälle die vereinbarte Rente und somit mehr als eine Mindestversorgung erhältst, solltest du bei der Auswahl des Tarifs unbedingt auf das Kleingedruckte im Bedingungswerk für deinen Beruf achten. Hier helfen dir unsere CLARK Expert:innen selbstverständlich weiter.

Unterricht, Sitzungen, Klausurkorrekturen: Als Lehrer:in übernimmst du oft einen stressigen Job. Psychische Erkrankungen, wie Depressionen, können auch bei dir dazu führen, dass du nicht mehr arbeiten kannst. Wirst du dienstunfähig, hilft eine Berufsunfähigkeits­­versicherung für Beamt:innen, die Lücke zu schließen, die durch das fehlende Einkommen entsteht.

Die Versicherungssituation ist jedoch nicht für alle Lehrende gleich. Mittlerweile werden nicht mehr alle Lehrer:innen verbeamtet, ein Teil hat einen Vertrag als Angestellte. Wenn das bei dir der Fall ist, solltest du dich erst recht um eine private Absicherung kümmern. Fällst du für längere Zeit aus, hast du nur Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Die reicht jedoch bei weitem nicht aus, um deinen täglichen Bedarf abzudecken.

Da diese oft gerade die Grundsicherung abdeckt, tust du gut daran, eine private Berufsunfähigkeits­­versicherung abzuschließen. Einige Anbieter haben für deinen Beruf speziell zugeschnittene Versicherungen im Angebot.

Zusammenfassung

  • Für Beamtenanwärter:innen, Referendar:innen und andere Berufseinsteiger:innen ist die Dienstunfähigkeits­­versicherung besonders wichtig.
  • Du solltest beim Vertragsabschluss immer darauf achten, ob im Detail auch deine persönliche Situation versichert ist.
  • Nicht verbeamtete Lehrer:innen haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Deswegen sollten sie eine eigene Berufsunfähigkeits­­versicherung abschließen.

Was unterscheidet die Berufs- von der Dienstunfähigkeits­­versicherung?

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt Versicherten eine Rente aus, wenn sie nach ärztlicher Bestätigung zu mindestens 50 % berufsunfähig sind. Und dieser Zustand wird sich nach ärztlicher Ansicht in den nächsten 6 Monaten oder länger nicht deutlich verbessern oder ausheilen.

Für die Dienstunfähigkeit gibt es eine solche Festlegung nach Prozenten nicht.

Mit einer Dienstunfähigkeits­­versicherung bzw. einer Beamtenklausel im Versicherungsvertrag erhältst du eine Dienstunfähigkeitsrente, wenn du vom Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft werden. Du bekommst damit Rechtssicherheit. Es gibt jedoch verschiedene Formen der Klausel.

Die Dienstunfähigkeitsklausel: Was muss drinstehen?

Die sogenannte Beamtenklausel oder auch Dienstunfähigkeitsklausel stellt die Dienstunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeit gleich. Das bedeutet, dass Berufsunfähigkeit durch Dienstunfähigkeit ausgelöst wird. Wenn dich dein Dienstherr für dienstunfähig erklärt, übernimmt dein Versicherer diese Entscheidung ohne Vorbehalte, Nachprüfung oder weiteres Gutachten und zahlt dir deine Rente aus.

Achte darauf, dass dein Versicherer dir im Vertrag eine sogenannte echte Klausel mit Bezug zur Dienstunfähigkeit anbietet. Sie gibt dir die Sicherheit, dass du bei einer Dienstunfähigkeit die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bekommst – damit sind Versorgungsansprüche im Leistungsfall sichergestellt. Liegt eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel vor, sichert sich der Versicherer das Recht, eine Prüfung auf Dienstunfähigkeit zu veranlassen.

Außerdem solltest du bei Vertragsabschluss darauf achten, dass dir dein Versicherer laut Klauseln auch Schutz für eine allgemeine Dienstunfähigkeit bietet. Diese darf nicht auf eine bestimmte Berufsgruppe oder eine bestimmte Tätigkeit beschränkt sein. Andernfalls würde sie nur in dem Fall greifen, dass du in deiner bisherigen Tätigkeit dienstunfähig wirst. Möglicherweise kannst du jedoch noch in einem anderen Bereich weiterarbeiten.

Wenn deine Police keine allgemeine Dienstunfähigkeit abdeckt, kann es sein, dass du bei Dienstunfähigkeit keine BU-Rente bekommst, sondern in einem anderen Bereich weiterarbeiten musst, einfach weil du die Anforderungen an die vertraglich geregelte Berufsunfähigkeit nicht erfüllst. Achte also beim Vertragsabschluss auf den entsprechenden Schutz.

Wichtig sind zudem:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Mit der abstrakten Verweisung kann dich die Versicherung auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch ausüben könntest. Eine Dienstunfähigkeitsrente bekommst du dann nicht.
  • Nach­versicherungsgarantie: Nutze diese Klausel, um deine Rentenhöhe bei bestimmten Anlässen, wie der Geburt deines Kindes, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
  • Dynamik: Achte darauf, dass deine Dienstunfähigkeitsrente mit der Inflation mithält. Über die Dynamik erhöht sich regelmäßig dein Beitrag, die Mehrkosten wandern in eine höhere Rentenzahlung.
  • Rückwirkende Leistungen: Es kann sein, dass dich die Dienstunfähigkeit derart lahmlegt, dass du deinem Versicherer erst verspätet über den Leistungsfall informeren kannst. Dann sollte dieser dir deine Rente ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Dienstunfähigkeit zahlen und nicht erst ab Beginn der Meldung.
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Was kostet eine Dienstunfähigkeits­­versicherung?

Die Versicherungskosten können sehr unterschiedlich ausfallen. Sie hängen von deiner persönlichen Situation ab. So beeinflussen beispielsweise die Risiken, die du in deinem alltäglichen Dienst eingehst, die Kosten. Sollte sich daran im Laufe der Zeit etwas ändern, beispielsweise durch eine Versetzung, kannst du deinen Vertrag immer entsprechend anpassen lassen. Die Beitragshöhe ist also nicht in Stein gemeißelt.

Neben den Risiken wirken sich die Vertragslaufzeit, dein Alter und deine individuelle gesundheitliche Situation auf die Kosten aus. Für Letztere musst du, ähnlich wie beim Abschluss einer klassischen Berufsunfähigkeits­­versicherung, deinem Versicherer einige Gesundheitsfragen beantworten. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass der Abschluss in jungen Jahren günstiger ist.

Außerdem wirkt sich auf die Beitragshöhe aus, was deine Versicherung genau abdeckt. Eine gute Dienstunfähigkeitsklausel sorgt teilweise für etwas höhere Kosten. Dafür bietet sie dir im Fall der Fälle Rechtssicherheit.

Weil sich die genauen Kosten einer Dienstunfähigkeits­­versicherung unterscheiden können, lohnt es sich immer, vor einem Versicherungsabschluss zwischen verschiedenen Tarifen zu vergleichen. Wie auch bei sonstigen Fragen unterstützen dich unsere CLARK Expert:innen gern dabei.

Für eine grobe Orientierung haben wir für dich ein Beispiel erstellt:

Unsere Musterkundin ist 25 Jahre alt und Grundschullehrerin mit Besoldungsstufe A10. Ihre DU-Rente liegt bei 1.000 €, der Vertrag soll bis zum 67. Lebensjahr laufen. Je nach Leistungsumfang zahlt sie zwischen 52 und 62 € im Monat für ihre Dienstunfähigkeits­versicherung.

So hoch sollte die Dienstunfähigkeitsrente sein

Deine Rentenlücke machst du am schnellsten aus, wenn du von deinem aktuellen Nettoeinkommen dein zu erwartendes Ruhegehalt abziehst. Der Betrag zeigt die finanzielle Lücke auf, die eine Dienstunfähigkeit hinterlassen würde.

Eine Dienstunfähigkeits­­versicherung abschließen

Beamt:innen sind zwar grundsätzlich gut über ihre Dienstherrschaft abgesichert, doch leider ist dies nicht immer ausreichend. Besonders zu Beginn deiner Dienstzeit ist die finanzielle Absicherung bei unerwarteter Dienstunfähigkeit nicht ausreichend. Wenn du plötzlich wegen einer Erkrankung längerfristig ausfällst, kann eine Dienstunfähigkeits­­versicherung die finanziellen Folgen abfedern.

Online hast du die Möglichkeit, einen Vergleich zwischen den verschiedenen Versicherer anzustellen. Damit deine Versicherung jedoch wirklich zu dir, deiner Tätigkeit und deinen individuellen Risiken passt, lohnt sich eine persönliche Beratung.

Unsere Expert:innen von CLARK helfen dir, deinen Versicherungsschutz individuell für dich zu gestalten.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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