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Berufsunfähigkeits­­versicherung & Elternzeit

Was gilt während der Elternzeit?

  • Jede:r Vierte wird berufsunfähig
  • Große Flexibilität bei Beitragszahlung & Rentenhöhe
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  • Als Elternteil dreht sich deine Welt vor allem um dein Baby. Für Windeln und Co. geht viel Geld drauf. Da liegt der Gedanke nahe, beim Versicherungsschutz zu sparen. Doch das ist nur bedingt eine gute Idee.
  • Willst du deine Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) in der Elternzeit pausieren, sollten dir die möglichen Folgen bewusst sein.
  • Die BU kannst du an die neuen Einkommensverhältnisse während der Elternzeit anpassen. Geht diese besonders lange, können die Versicherer bei Weiterführung der Zahlung eine neue Gesundheitsprüfung verlangen.

Wie hoch ist die Belastung durch die Versicherungsbeiträge?

Die Geburt des eigenen Kindes ist ein freudiges Ereignis. Um diese Zeit genießen, aber auch um sich richtig um den Nachwuchs kümmern zu können, gehen viele Mütter und Väter in Elternzeit. In dieser Zeit fällt das Einkommen um einiges geringer aus, selbst wenn Anspruch auf Elterngeld besteht.

Daher reduzieren Paare vielmals ihre Ausgaben und hinterfragen auch ihre Versicherungen. Denn wer in Elternzeit ist, kann doch nicht berufsunfähig werden. Dementsprechend lässt sich eine teure Absicherung wie die BU doch für einige Zeit auf Eis legen, oder?

Wie hoch die Belastung durch die Berufsunfähigkeits­versicherung sein kann, zeigt ein Beispiel:

Das Bruttoeinkommen der Mutter lag vor der Schwangerschaft bei 4.000 € im Monat, nach Abzug von Steuern und Sozial­versicherungen blieben rund 2.600 €. Der Versicherungsschutz kostet monatlich 160 €. Er machte demnach 6 % des Nettoeinkommens aus.

Während der Elternzeit liegt das Elterngeld bei 1.800 €. An die Berufsunfähigkeits­versicherung fließen nun fast 9 % des Einkommens.

Welche Optionen gibt’s in der Elternzeit bei der Berufsunfähigkeits­versicherung?

Angesichts der veränderten Einkommensverhältnisse mit weniger Budget und der gleichbleibenden Kosten für die Berufsunfähigkeits­versicherung hast du 5 Optionen, wie du während der Elternzeit mit deiner Versicherung verfahren kannst. Welche für dich möglich ist, hängt von den Bedingungen deines Vertrags ab:

Beitragsstundung

Je nach Anbieter und Regelung kannst du bei Zahlungsschwierigkeiten deinen Beitrag stunden. Dabei bleibt der Versicherungsschutz bestehen und auch die Berufsunfähigkeitsrente bleibt gleich hoch. Die ausgesetzten Beträge musst du später nachzahlen. Daher ist diese Option eine Empfehlung, wenn du mit einem hohen Einkommen wieder in deinen Job einsteigen wirst.

Beitragsfreistellung

Lässt du deine Berufsunfähigkeits­versicherung freistellen, sparst du die kompletten Kosten ein. Bei vielen Anbietern bedeutet dies aber auch, dass die Absicherung in dieser Zeit deutlich geringer ist. Solltest du berufsunfähig werden, bekommst du lediglich eine beitragsfreie Monatsrente auf Basis der bisher eingezahlten Beiträge.

Ist deine Berufsunfähigkeits­versicherung zudem über einen längeren Zeitraum beitragsfrei gestellt, musst du bei Wiederaufnahme erneut Gesundheitsfragen beantworten. Ein weiterer Nachteil: Da du eine Weile keine Versicherungsbeiträge gezahlt hast, sinkt deine vereinbarte Rente im Leistungsfall.

Beitragsreduzierung

Abhängig von den Vertrags­bedingungen kannst du als Elternteil deine BU-Prämie senken. Der Versicherer gibt dabei eine Mindestsumme vor, die du leisten musst. Allerdings ist diese Option daran geknüpft, dass die Rente eine bestimmte Höhe hat.

Steigst du wieder voll in den Vertrag ein, ist in der Regel keine Risikoprüfung notwendig. Wie lange du die Kosten reduzieren darfst, ist unterschiedlich.

Wichtig: Auch in dieser Variante nimmt die Rentenhöhe durch die geringeren Beitragszahlungen ab.

Berufsunfähigkeitsschutz beenden oder weiterlaufen lassen

Den Vertrag zu beenden, ist die denkbar schlechteste Option. Dein Berufsunfähigkeitsschutz ist dann ganz weg und kann auch nicht wiederhergestellt werden.

Zwar kann auch eine beitragsfrei gestellte Berufsunfähigkeits­versicherung nach Wiederaufnahme durch die erneute Gesundheitsprüfung teurer werden. Aber du baust auf eine bestehende Versicherung auf. Mit einem Vertragsabschluss bei einem neuen Anbieter würdest du bei null beginnen. Das macht sich bei den Kosten bemerkbar. Denke auch daran, dass dein Eintrittsalter eine Erhöhung des Beitrags nach sich zieht.

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Vorteile und Nachteile der Berufsunfähigkeits­versicherung bei Elternzeit

Willst du ganz auf Nummer sicher gehen, lässt du die Versicherung wie gewohnt weiterlaufen. Sollte jedoch wirklich Ebbe in deiner Kasse sein, empfiehlt es sich, wenn du mit deinem Versicherer sprichst und Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung sowie deren Konsequenzen auslotest.

VorteileNachteile
Beitrags­stundungVersicherung bleibt unverändert bestehenNachzahlung der ausgesetzten Beiträge
Beitrags­freistellungVersicherungs­vertrag läuft weiterGeringere BU-Rente, ggf. erneute Gesundheits­prüfung
Beitrags­senkungVersicherung bleibt bestehenGeringere BU-Rente
KündigungKeineVerlust des Versicherungs­schutzes, neuer Abschluss deutlich teurer
Ohne Anpassung fortführenVersicherung bleibt unverändert bestehenBeiträge müssen voll gezahlt werden
Vorteile und Nachteile der Elterzeit-Optionen im Überblick

Die Versicherer haben unterschiedliche Herangehensweisen, wenn es um die Berufsunfähigkeits­versicherung in der Elternzeit geht. Einige sind mehr, andere weniger flexibel bei der Anpassung und Aussetzung der Beiträge. Dazu 3 Beispiele:

Swiss Life

Hier kannst du über BUprotect während der Elternzeit die Versicherungskosten auf 5 € im Monat für mindestens ein halbes Jahr reduzieren. Solltest du in der Zeit berufsunfähig werden, zahlt Swiss Life 70 % der vereinbarten Rentenzahlung aus.

Debeka

Die Beitragspause ist bis zu 3 Jahre möglich, die Wiederaufnahme geschieht ohne Risikoprüfung. Wer während der Zeit berufsunfähig wird, hat Anspruch auf eine beitragsfreie BU-Rente. Darunter ist nicht die im Vorfeld vereinbarte Versicherungssumme zu verstehen, sondern eine monatliche Rente auf Basis der bis dato geleisteten Beiträge.

Continentale

Der Versicherer erlaubt eine Fortsetzung des Vertrages innerhalb von 36 Monaten, wenn die Prämie auf nicht weniger als 60 € im Jahr reduziert wurde und die Rente mindestens 600 € beträgt. Ein Pausieren ist ohne Gesundheits-Check-up für ein halbes Jahr möglich.

Warum solltest du die Berufsunfähigkeits­versicherung in der Elternzeit nicht aussetzen?

Wenn ich nicht arbeite, kann ich auch nicht berufsunfähig werden.“ – Dieser Gedanke ist vielleicht naheliegend, aber trügerisch. Denn natürlich kann ein Unfall oder eine Erkrankung zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen, sodass du deine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst. Immerhin ist Risiko für Unfälle im Haushalt und in der Freizeit am höchsten. Denke auch daran, dass du als Elternteil viel Stress ausgesetzt bist.

Gerade als Mutter wirst du nach der Schwangerschaft mit einem umgestellten Hormonhaushalt deinen Körper neu kennenlernen müssen. 10 bis 15 % der Mütter leiden im Zuge dessen an einer postpartalen oder postnatalen Depression. Die Krankheit wird auch Wochenbettdepression genannt.

In der Elternzeit kann daher einiges passieren, was deine Rückkehr in den Beruf schwieriger macht, als du es vielleicht vermutest. Mit einer guten Berufsunfähigkeits­versicherung bist du in einem solchen Fall jedoch wie gewohnt geschützt. Kannst du dann deinen zuletzt ausgeübten Job nicht mehr zu 50 % nachgehen, bekommst du die Leistungen in Form der BU-Rente ausgezahlt.

Unser Tipp: Solltest du den Abschluss der BU während deiner Elternzeit erledigen wollen, dann noch ein wichtiger Hinweis. Viele Versicherer stufen Versicherungsnehmer:innen in diesem Fall in die sehr teure BU-Berufsgruppe Hausmann oder Hausfrau ein – unter anderem wegen der Unfallgefahr im Haushalt. Nur wenige Anbieter übernehmen die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Zugleich begrenzen sie die Rentenhöhe. Günstiger ist es daher, wenn du dich vor der Elternzeit um den Vertragsabschluss kümmerst.

Achtung Stolperfalle: Rückkehr ins Berufsleben über Teilzeittätigkeit

Kehrst du als Mutter oder Vater nach der Elternzeit in Teilzeit zurück in dein Arbeitsleben, kommen mitunter Probleme auf dich zu. Denn die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt über die geleisteten Wochenstunden. Arbeitest du beispielsweise nur 4 Stunden am Tag, musst du im Leistungsfall nachweisen, dass du durch die gesundheitlichen Probleme nur noch 2 Stunden arbeiten kannst. Bei einer Vollzeitstelle wären es dagegen 4 Stunden, was sich einfacher belegen lässt.

In der Vergangenheit haben allerdings viele Gerichte die Rechte von Verbraucher:innen gestärkt, etwa das Landgericht Offenburg und das Oberlandesgericht Saarbrücken. Demnach muss die Versicherung den Zeitraum vor der Elternzeit berücksichtigen, wenn die Teilzeittätigkeit nur vorübergehend ist.

Die Urteile im Detail:

OLG Saarbrücken

Eine Mutter war vor der Geburt 40 Wochenstunden als Bürokraft tätig. In der Schwangerschaft trat eine Bein-Venen-Thrombose auf, die zu bleibenden Problemen führte. Während der Elternzeit arbeitete sie als Aushilfe beim gleichen Arbeitgeber 8 Stunden die Woche und beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeits­versicherung. Diese lehnte eine Zahlung ab.

Die Richter:innen urteilten, dass der Bezug zum früheren Beruf nicht durch die Elternzeit verloren geht, auch nicht dadurch, dass die Klägerin übergangsweise geringfügig beschäftigt gewesen ist, um die mit der Elternzeit verbundenen Vermögenseinbußen abzumildern (Az: 5 U 355/12).

LG Offenburg

Vor ihrer Schwangerschaft arbeitete eine Mutter in Vollzeit (38,5 Stunden) als medizinische Fachangestellte. Nach einem Jahr Elternzeit und Hausfrauen-Dasein fing sie wieder in Teilzeit im alten Beruf an (23 Stunden), geplant bis zur Einschulung des Kindes.

Im Zuge einer Operation wurde die Frau berufsunfähig. Der Versicherer zahlte zwar eine Rente, aber nur bis zur Wiedereingliederung. Dann konnte die Frau wieder 19 Stunden/ Woche arbeiten. Auf Basis der Teilzeitwochenstunden sind dies mehr als 50 %.

Die Richter:innen verurteilten die Versicherung jedoch zu einer Nachzahlung von rund 28.000 € nebst Zinsen (Az.: 2 O 443/18). Denn ausschlaggebend sind die Wochenstunden in Vollzeit. Die Reduzierung der Stunden war nur vorübergehend wegen der Geburt des Kindes erfolgt. Diese Teilzeitarbeit von 23 Stunden hätte jedoch nicht zu einer Prägung geänderter Lebensstellung geführt, die im Rahmen der Berufsunfähigkeit zu prüfen ist.

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