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Berufsunfähig: Ursache Krebs

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  • 17,35 % aller Berufsunfähigen leiden unter einer Form von Krebs. Damit ist die Krankheit der dritthäufigste Auslöser für Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeits­versicherung ist für das Halten deines Lebensstandards unerlässlich.
  • Bei Verträgen kannst du eine spezielle Krebs-Klausel mit vereinbaren.
  • Der frühe Abschluss (z.B. als Berufsanfänger:innen) einer Berufsunfähigkeits­versicherung ist für den Leistungsfall ratsam. Hierdurch kannst du hohe Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse vermeiden.

Was du über Krebs, Berufsunfähigkeit und die Berufsunfähigkeits­versicherung wissen solltest

Die Wahrscheinlichkeit, Krebs zu bekommen, ist hoch

Kannst du als Nichtraucher:in das Thema Krebs vernachlässigen? Nein. Zwar gilt das Rauchen als größter nachweisbarer Einzelauslöser von Krebs. Aber nicht alle berufsunfähigen Krebspatient:innen sind Raucher:innen. Tatsache ist: Zahllose Faktoren können Krebs auslösen, sogar die genetische Prädisposition. Das heißt im Klartext: Jeder Mensch läuft Gefahr, im Lauf seines Lebens an Krebs zu erkranken, manche früher, manche später. Junge Frauen können ebenso daran erkranken wie alte Männer und umgekehrt.

Da Krebs heute kein automatisches „Todesurteil“ mehr bedeutet, solltest du dringend eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen. Denn es ist möglich, dass dich eine Krebserkrankung zeitweilig oder dauerhaft berufsunfähig macht, du aber noch viele Jahre weiterlebst.

Nicht nur die Krankheit, sondern auch die Therapie kann berufsunfähig machen

Viele Krebsarten können eine Berufsunfähigkeit verursachen, etwa ein Hirntumor, der auf den Sehnerv drückt. Doch auch die Therapien greifen den Körper an. Eine Chemotherapie beispielsweise löst durch die (gewollte) Störung der Zellteilung im ganzen Körper Nebenwirkungen aus. Der Patient oder die Patientin wird antriebs- und energielos. Andere Therapien schädigen die Nerven oder beeinträchtigen das Immunsystem.

Fazit: Sowohl die Krebserkrankung als auch ihre Therapie belasten den Körper. Letztere kann sogar psychische Erkrankungen wie Depressionen auslösen.

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Dein Versicherer zahlt die BU-Rente nicht automatisch

Du hast vom Arzt oder von der Ärztin eine schockierende Krebs-Diagnose bekommen. Du wendest dich an deine Berufsunfähigkeits­versicherung. Wird sie dir jetzt eine BU-Rente ausbezahlen? Nein, nicht automatisch. In der Regel verlangt sie, wie bei jeder anderen Krankheit, dass du nachweist, dass du zu mindestens 50 % berufsunfähig bist.

Stell dir beispielsweise vor, du hast „nur“ Hautkrebs, jedoch keine Metastasen oder andere Komplikationen. Die betroffene Stelle wird dir operativ entfernt. Eine Strahlen- oder Chemotherapie sind nicht notwendig. Für den Versicherer unterscheidet sich diese Erkrankung nicht von einem anderen Leiden, beispielsweise einem gebrochenen Bein.

Die Berufsunfähigkeits­versicherung unterscheidet also genau zwischen den Krebsarten. Bevor sie dir eine BU-Rente auszahlt und deinen Rentenanspruch und Leistungsantrag genehmigt, prüft sie Komplikationen, Nebenwirkungen der Bestrahlung usw. In der Regel stellt dir dein Arzt oder deine Ärztin eine Bescheinigung für deine BU-Versicherung aus. Daraus geht hervor, dass du berufsunfähig bist und wie lange du es voraussichtlich sein wirst.

Ab 6 Monaten voraussichtlicher Berufsunfähigkeit wird deine Krebserkrankung zum Versicherungsfall. Du erhältst die Rente, bis du wieder arbeiten kannst.

Die große Ausnahme: Krebs-Klauseln

Diese Vorgehensweise ist bei Berufsunfähigkeits­versicherungen die Regel. Du kannst jedoch bei Antragsstellung und einigen Versicherern (meist gegen Aufpreis) eine Krebs-Klausel in den Vertrag einfügen. Dann genügt die Krebs-Diagnose, um die Berufsunfähigkeitsrente sofort und ohne weiteren Nachweis für einen festgelegten Zeitraum zu bekommen.

Zusammenfassung

  • Die Wahrscheinlichkeit, im Lauf des Lebens an Krebs zu erkranken, ist für Menschen jeden Alters hoch. Dafür sorgen die vielfältigen Auslöser und Verstärkungsfaktoren der Krankheit.
  • Nicht jede Krebserkrankung führt zu Berufsunfähigkeit. Diese wird nur anerkannt, wenn der Patient oder die Patientin seinen oder ihren Beruf nur noch zu weniger als 50 % ausüben kann. Ausnahmen machen BU-Versicherungen, die eine Krebs-Klausel im Vertrag anbieten.
  • Nicht nur der Krebs selbst, sondern auch die Therapie können berufsunfähig machen, in manchen Fällen erst viele Jahre nach überstandener Krankheit. Ein Beispiel: eine durch Strahlentherapie ausgelöste weitere Krebserkrankung.

Die BU-Versicherung nach einer Krebserkrankung und die Alternativen

Überwundene Krankheiten sind für Versicherungen problematisch

Du hattest vor einigen Jahren Krebs, hast ihn aber besiegt. Jetzt möchtest du eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen. Geht das? In der Regel nicht. Denn auch als gesunde:r ehemalige:r Patient:in bist du jetzt für die Versicherer ein Risiko. Eine reguläre Berufsunfähigkeits­versicherung wirst du wahrscheinlich nicht einmal mit besonders hohen Beiträgen bekommen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Gesundheitsprüfung und die beinhaltenden Gesundheitsfragen der Versicherung die Angabe von Nachuntersuchungen erforderlich macht. Das heißt, du kannst nicht einmal eine 10 Jahre zurückliegende Krebs-Diagnose verschweigen. 

Alternative Versicherungen nach einer überstandenen Krebserkrankung

Bedeutet das, dass du ohne BU auf die staatliche Erwerbsminderungsrente angewiesen bist? Nein, nicht unbedingt. Denn es gibt eine Alternative: die private Erwerbsunfähigkeits­versicherung. Diese Rente wird nur gezahlt, wenn du gar nicht mehr arbeiten kannst, also auch nicht in einem anderen Beruf. So kannst du dich in geringem Maß auch als genesene:r Krebspatient:in absichern.

Alternative Versicherungen vor einer Krebserkrankung

Wir raten dir dringend, eine Berufsunfähigkeits­versicherung abzuschließen, wenn du noch gesund bist. Jede Vorerkrankung erhöht die Beiträge und das Risiko einer Ablehnung. Solltest du bereits wegen anderer Vorerkrankungen Probleme mit dem Abschluss bekommen, setze auf eine Alternative, beispielsweise auf eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung. Außerdem stehen dir folgende Möglichkeiten offen:

  • Die Grundfähigkeits­versicherung: Sie zahlt, wenn eine deiner grundständigen Körperfunktionen ausfällt, etwa Seh-, Hör- oder Sprechfähigkeit, oder wenn du nicht mehr sitzen, Treppen steigen oder knien kannst.
  • Die Dread-Disease-Versicherung: Statt einer dauerhaften Rente leistet sie in der Regel eine hohe Einmalzahlung. Die Voraussetzung: Du leidest unter einer der vertraglich gelisteten Krankheiten. Das ist aber auch ein Problem, denn viele Verträge sind lückenhaft. Beispielsweise zahlen die Versicherer nicht generell bei „Krebs“, sondern bei einzeln festgelegten Krebsarten. Ist deine nicht gelistet, bekommst du nichts. 
  • Die Multi-Risk-Versicherung: Sie ist eine Mischung aus Grundfähigkeits-, Dread-Disease- und einer Unfall­versicherung. Sie leistet also mehr, hat aber strengere Abschlusskriterien.

Zusammenfassung

  • Nach einer überstandenen Krebserkrankung gibt es in der Regel keine Möglichkeit mehr, eine normale Berufsunfähigkeits­versicherung abzuschließen. Das Risiko zu Folgeerkrankungen ist für die Versicherer zu hoch.
  • Die einzige gleichwertige Alternative ist eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung. Sie zahlt die Rente jedoch nur, wenn Versicherte gar nicht mehr arbeiten können.
  • Andere, weniger interessante Alternativen für eine BU-Versicherung sind die Dread-Disease- und die Multi-Risk-Versicherung.
  • Die Berufsunfähigkeits­versicherung ist die bestmögliche Absicherung. Schließe sie deshalb frühzeitig ab – auch, wenn sie für dich teuer wird.

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen

Du siehst: Es gibt zwar Alternativen, aber keine davon sichert dich so gut ab wie die BU-Versicherung. Schließe deshalb eine ab und warte nicht erst, bis womöglich eine Vorerkrankung deine Wahlfreiheit einschränkt. Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an unsere CLARK Expert:innen wenden. Wir helfen dir mit professioneller und unverbindlicher Beratung, die richtige Entscheidung zu treffen.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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