Pflegeversicherung – Sachsen
Eine Besonderheit besteht in Sachsen

Das Wichtigste in Kürze
In Deutschland sind Krankenversicherung und Pflegeversicherung Pflicht. Die Beitragssätze, die du als Arbeitnehmer für deine Pflege zu zahlen hast, sind von verschiedenen Faktoren abhängig: Bist du privat oder gesetzlich versichert, hast du Kinder oder nicht? In Sachsen gilt ein Sonderfall – dort bezahlen Beschäftigte für ihre Pflegeversicherung höhere Beiträge als in anderen Bundesländern.
- In Deutschland teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den monatlichen Beitrag zur Pflegeversicherung.
- Arbeitnehmer zahlen in Sachsen höhere Beiträge, da nur dort der Buß- und Bettag noch als gesetzlicher Feiertag gilt.
- Eine Pflegezusatzversicherung kann eine eventuelle Pflegelücke schließen.
Die Beitragssätze der Pflegeversicherung
Träger der Pflegeversicherungen in Deutschland sind die Pflegekassen, die wiederum sind an die jeweilige Krankenkasse gebunden. Für gesetzlich Versicherte hat das einen Vorteil: Du bist automatisch auch dort pflegeversichert, wo du krankenversichert bist. Die Kassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts –somit arbeiten sie selbstverwaltet und in eigener Verantwortung. In Deutschland gibt es insgesamt 105 gesetzliche Pflegekassen, deren Dachverband der GKV-Spitzenverband ist.
Als gesetzlich Versicherter
Die gesetzlichen bzw. sozialen Kassen sind Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sobald du Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bist, bist du auch mit der sozialen Pflegeversicherung geschützt. Es besteht also keine Notwendigkeit, einen zusätzlichen Antrag zu stellen. Die Beiträge, die du für deine Pflegeversicherung zahlst, richten sich nach deinem Einkommen – dies ist vom Gesetz so bestimmt. Grundsätzlich gilt: Wer mehr verdient, zahlt höhere Beiträge.
Im Jahr 2022 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 3,05 Prozent für Versicherte mit Kindern. Kinderlose Versicherungsnehmer zahlen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr den Kinderlosenzuschlag von 0,35 Prozent, womit ein Beitragssatz von insgesamt 3,40 Prozent anfällt. Wichtig für dich ist: Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese legt die maximale Höhe deines Einkommens fest, für die der Beitragssatz berechnet wird. Als sozial versicherter Arbeitnehmer erhältst du einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des monatlichen Beitrags und somit 1,525 Prozent.
Als privat Versicherter
Mit der privaten Pflegepflichtversicherungen verhält es sich ähnlich. Die Träger sind die privaten Pflegekassen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sowie die Beiträge sind – wie auch bei Sozialversicherungen – festgelegt. Somit besteht kein gravierender Unterschied zwischen beiden Varianten. Für privat Krankenversicherte heißt das: Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung bist du automatisch mit einer Pflegeversicherung geschützt. Auch die Berechnung der Beiträge gleicht der der sozialen Pflegeversicherungen: Die Beitragssätze 2022 betragen 3,05 Prozent, wenn man Kinder hat, Kinderlose zahlen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr einen Zuschlag von 0,35 Prozent, also insgesamt 3,40 Prozent. Der Arbeitgeberanteil beträgt ebenfalls die Hälfte des jeweiligen Beitragssatzes. Es besteht eine Beitragsbemessungsgrenze.
Zusammenfassung
- Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die sozialen Pflegekassen.
- Der Beitragssatz liegt bei 3,05 für Versicherte mit Kindern, kinderlose Versicherungsnehmer zahlen einen zusätzlichen Prozentsatz von 0,35. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze.
- Träger der privaten Pflegeversicherung sind die privaten Pflegekassen.
- Die Beitragssätze sind identisch mit denen der sozialen Pflegeversicherung. Für beide gilt außerdem: Der Arbeitnehmer beteiligt sich am monatlichen Betrag.
Sachsen – der Sonderfall
Der Grund für die Ausnahmeregelung
In Sachsen wird die Berechnung der Beiträge für die Pflege anders gehandhabt. Es ist das einzige Bundesland, in dem man als Arbeitnehmer einen höheren Anteil für die soziale Pflegeversicherung zahlt. Das liegt ganz einfach daran, dass dort kein Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde. Nach Bundesrecht ist es vorgeschrieben, dass sich mit der Erhöhung der Zahl der Feiertage – zur Entlastung der Arbeitgeber – auch der Pflegebeitrag der Beschäftigten um 0,5 Prozentpunkte erhöht. Das Gesetz gilt, sofern es sich dabei um einen Feiertag handelt, der stets auf einen Werktag fällt. 1995, als die Pflegeversicherung zur Pflicht wurde, wurden die Bundesländer dazu aufgefordert, einen solchen Feiertag zu streichen. So wurde der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft – nur nicht vom Freistaat Sachsen.

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Die Folge
Arbeitnehmer zahlen im Bundesland Sachsen einen größeren Anteil für ihre Pflege als der Arbeitgeber. In anderen Bundesländern ist das Verhältnis dagegen ausgeglichen. Die 3,4 Prozent des Pflegebeitrags teilen sich in Sachsen folgendermaßen auf: 2,2 Prozent entfallen auf den Arbeitnehmer, 1,2 auf den Arbeitgeber. Bei Kinderlosen kommt ein Zuschlag hinzu.
Weitere Sonderfälle
Grundsätzlich sind in Deutschland alle Arbeitnehmer wie auch Arbeitslose und Rentner Mitglieder der Sozialversicherung. Nur wer die festgelegte Einkommensgrenze von 6.150 Euro im Monat überschreitet, kann aus einer sozialen Pflegeversicherung austreten. Ausgenommen hiervon sind Beamte und Selbstständige – diese haben immer die Wahl, von einer sozialen Pflegeversicherung zu einem alternativen Anbieter zu wechseln. Freiwillig Versicherte dürfen sich, falls sie krankenversichert sind, für eine gesetzliche Pflegeversicherung entscheiden – sind aber nicht gezwungen.
Zusammenfassung
- In Sachsen gilt der Buß- und Bettag nach wie vor als gesetzlicher Feiertag.
- Die Beiträge für die Pflegeversicherung fallen in dem Freistaat deswegen höher aus als in den restlichen Bundesländern.
- In Sachsen entfällt ein Prozentsatz von 2,2 auf den Angestellten und einer von 1,2 auf den Arbeitgeber.
- Beamte und Selbstständige haben immer die Wahl, ob sie sich bei einer privaten oder bei einer gesetzlichen Pflegeversicherung versichern wollen.
Das musst du noch wissen
Beim Thema Pflege gibt es viele Optionen, die dir das Leben leichter machen können. Die Pflegeversicherung leistet Pflegebedürftigen im Ernstfall enorme Hilfe – allerdings reicht die Höhe der Leistungen selten aus. Sie deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten ab, die bei angemessener Pflege entstehen. Um die daraus resultierende Pflegelücke zu schließen, kannst du eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Diese bietet pflegebedürftigen Menschen zusätzliche Leistungen bei ambulanter Pflege sowie bei stationärer Pflege in speziellen Einrichtungen – und auch dann, wenn man Betreuung durch Angehörige erfährt. Es gibt verschiedene Formen, zwischen denen du wählen kannst: Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung sowie Pflege-Bahr.
Zusammenfassung
- Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in der Regel nicht alle Kosten für Pflegebedürftige ab.
- Um die Lücke zu schließen, brauchst du eine Pflegezusatzversicherung.
- Eine Pflegezusatzversicherung bietet Leistungen, wenn du häusliche Pflege durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder stationäre Pflege in Anspruch nimmst.
- Du kannst dich zwischen Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflege-Bahr entschieden.
Eine Pflegezusatzversicherung abschließen
Wer sich im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit keine Sorgen um deren Finanzierung machen und auch nicht den eigenen Kindern zur Last fallen will, der sollte sich frühzeitig über eine private Pflegezusatzversicherung Gedanken machen. Wie bei allen Vorsorgeversicherungen entscheiden der Moment des Abschlusses und der Gesundheitszustand des zu Versichernden über die Höhe des Tarifs. Je früher man beginnt, umso günstiger ist sie.
Online kannst du vergleichen, was Pflegezusatzversicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Der Tarif-Dschungel ist außerdem weitläufig und unübersichtlich. Schneller und sicherer kommst du voran, wenn du einen Experten heranziehst. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt. Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. So gehst du vor:
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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