Pflege­­versicherung – Sachsen

Eine Besonderheit besteht in Sachsen

In Sachsen gilt ein Sonderfall der Pflege­versicherung: Hier bezahlen Angestellte höhere Beiträge als in den restlichen Bundesländern.
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Das Wichtigste in Kürze

In Deutschland sind Kranken­versicherung und Pflege­versicherung Pflicht. Die Beitragssätze, die du als Arbeitnehmer für deine Pflege zu zahlen hast, sind von verschiedenen Faktoren abhängig: Bist du privat oder gesetzlich versichert, hast du Kinder oder nicht? In Sachsen gilt ein Sonderfall – dort bezahlen Beschäftigte für ihre Pflege­versicherung höhere Beiträge als in anderen Bundesländern.

  1. In Deutschland teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den monatlichen Beitrag zur Pflege­versicherung.
  2. Arbeitnehmer zahlen in Sachsen höhere Beiträge, da nur dort der Buß- und Bettag noch als gesetzlicher Feiertag gilt.
  3. Eine Pflegezusatz­versicherung kann eine eventuelle Pflegelücke schließen.

Die Beitragssätze der Pflege­versicherung

Träger der Pflege­versicherungen in Deutschland sind die Pflegekassen, die wiederum sind an die jeweilige Krankenkasse gebunden. Für gesetzlich Versicherte hat das einen Vorteil: Du bist automatisch auch dort pflegeversichert, wo du krankenversichert bist. Die Kassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts –somit arbeiten sie selbstverwaltet und in eigener Verantwortung. In Deutschland gibt es insgesamt 105 gesetzliche Pflegekassen, deren Dachverband der GKV-Spitzenverband ist.

Als gesetzlich Versicherter

Die gesetzlichen bzw. sozialen Kassen sind Träger der sozialen Pflege­versicherung. Sobald du Mitglied einer gesetzlichen Kranken­versicherung bist, bist du auch mit der sozialen Pflege­versicherung geschützt. Es besteht also keine Notwendigkeit, einen zusätzlichen Antrag zu stellen. Die Beiträge, die du für deine Pflege zahlst, richten sich nach deinem Einkommen – dies ist vom Gesetz so bestimmt. Grundsätzlich gilt: Wer mehr verdient, zahlt höhere Beiträge.

Im Jahr 2022 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 3,05 Prozent für Versicherte mit Kindern. Kinderlose Versicherungsnehmer zahlen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr den Kinderlosenzuschlag von 0,35 Prozent, womit ein Beitragssatz von insgesamt 3,40 Prozent anfällt. Wichtig für dich ist: Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese legt die maximale Höhe deines Einkommens fest, für die der Beitragssatz berechnet wird. Als sozial versicherter Arbeitnehmer erhältst du einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des monatlichen Beitrags und somit 1,525 Prozent.

Als privat Versicherter

Mit der privaten Pflegepflicht­versicherungen verhält es sich ähnlich. Die Träger sind die privaten Pflegekassen. Die Leistungen der Pflege sowie die Beiträge sind – wie auch bei Sozial­versicherungen – festgelegt. Somit besteht kein gravierender Unterschied zwischen beiden Varianten. Für privat Krankenversicherte heißt das: Als Mitglied einer privaten Kranken­versicherung bist du automatisch mit einer Pflege­versicherung geschützt. Auch die Berechnung der Beiträge gleicht der der sozialen Pflege­versicherungen: Die Beitragssätze 2022 betragen 3,05 Prozent, wenn man Kinder hat, Kinderlose zahlen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr einen Zuschlag von 0,35 Prozent, also insgesamt 3,40 Prozent. Der Arbeitgeberanteil beträgt ebenfalls die Hälfte des jeweiligen Beitragssatzes. Es besteht eine Beitragsbemessungsgrenze.

Zusammenfassung

  • Träger der sozialen Pflege­versicherung sind die sozialen Pflegekassen.
  • Der Beitragssatz liegt bei 3,05 für Versicherte mit Kindern, kinderlose Versicherungsnehmer zahlen einen zusätzlichen Prozentsatz von 0,35. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze.
  • Träger der privaten Pflege­versicherung sind die privaten Pflegekassen.
  • Die Beitragssätze sind identisch mit denen der sozialen Pflege­versicherung. Für beide gilt außerdem: Der Arbeitnehmer beteiligt sich am monatlichen Betrag.

Sachsen – der Sonderfall

Der Grund für die Ausnahmeregelung

In Sachsen wird die Berechnung der Beiträge für die Pflege anders gehandhabt. Es ist das einzige Bundesland, in dem man als Arbeitnehmer einen höheren Anteil für die soziale Pflege­versicherung zahlt. Das liegt ganz einfach daran, dass dort kein Feiertag zur Finanzierung der Pflege­versicherung abgeschafft wurde. Nach Bundesrecht ist es vorgeschrieben, dass sich mit der Erhöhung der Zahl der Feiertage – zur Entlastung der Arbeitgeber – auch der Pflegebeitrag der Beschäftigten um 0,5 Prozentpunkte erhöht. Das Gesetz gilt, sofern es sich dabei um einen Feiertag handelt, der stets auf einen Werktag fällt. 1995, als die Pflege­versicherung zur Pflicht wurde, wurden die Bundesländer dazu aufgefordert, einen solchen Feiertag zu streichen. So wurde der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft – nur nicht vom Freistaat Sachsen.

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Die Folge

Arbeitnehmer zahlen im Bundesland Sachsen einen größeren Anteil für ihre Pflege als der Arbeitgeber. In anderen Bundesländern ist das Verhältnis dagegen ausgeglichen. Die 3,4 Prozent des Pflegebeitrags teilen sich in Sachsen folgendermaßen auf: 2,2 Prozent entfallen auf den Arbeitnehmer, 1,2 auf den Arbeitgeber. Bei Kinderlosen kommt ein Zuschlag hinzu.

Weitere Sonderfälle

Grundsätzlich sind in Deutschland alle Arbeitnehmer wie auch Arbeitslose und Rentner Mitglieder der Sozial­versicherung. Nur wer die festgelegte Einkommensgrenze von 5.775 Euro im Monat überschreitet, kann aus einer sozialen Pflege­versicherung austreten. Ausgenommen hiervon sind Beamte und Selbstständige – diese haben immer die Wahl, von einer sozialen Pflege­versicherung zu einem alternativen Anbieter zu wechseln. Freiwillig Versicherte dürfen sich, falls sie krankenversichert sind, für eine gesetzliche Pflege­versicherung entscheiden – sind aber nicht gezwungen.

Zusammenfassung

  • In Sachsen gilt der Buß- und Bettag nach wie vor als gesetzlicher Feiertag.
  • Die Beiträge für die Pflege­versicherung fallen in dem Freistaat deswegen höher aus als in den restlichen Bundesländern.
  • In Sachsen entfällt ein Prozentsatz von 2,2 auf den Angestellten und einer von 1,2 auf den Arbeitgeber.
  • Beamte und Selbstständige haben immer die Wahl, ob sie sich bei einer privaten oder bei einer gesetzlichen Pflege­versicherung versichern wollen.

Das musst du noch wissen

Beim Thema Pflege gibt es viele Optionen, die dir das Leben leichter machen können. Die Pflege­versicherung leistet Pflegebedürftigen im Ernstfall enorme Hilfe – allerdings reicht die Höhe der Leistungen selten aus. Sie deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten ab, die bei angemessener Pflege entstehen. Um die daraus resultierende Pflegelücke zu schließen, kannst du eine Pflegezusatz­versicherung abschließen. Diese bietet pflegebedürftigen Menschen zusätzliche Leistungen bei ambulanter Pflege sowie bei stationärer Pflege in speziellen Einrichtungen – und auch dann, wenn man Betreuung durch Angehörige erfährt. Es gibt verschiedene Formen, zwischen denen du wählen kannst: Pflegetagegeld­versicherung, Pflegerenten­versicherung, Pflegekosten­versicherung sowie Pflege-Bahr.

Zusammenfassung

  • Die gesetzliche Pflege­versicherung deckt in der Regel nicht alle Kosten für Pflegebedürftige ab.
  • Um die Lücke zu schließen, brauchst du eine Pflegezusatz­versicherung.
  • Eine Pflegezusatz­versicherung bietet Leistungen, wenn du häusliche Pflege durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder stationäre Pflege in Anspruch nimmst.
  • Du kannst dich zwischen Pflegetagegeld­versicherung, Pflegerenten­versicherung, Pflegekosten­versicherung und Pflege-Bahr entschieden.

Eine Pflegezusatz­versicherung abschließen

Wer sich im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit keine Sorgen um deren Finanzierung machen und auch nicht den eigenen Kindern zur Last fallen will, der sollte sich frühzeitig über eine private Pflegezusatz­versicherung Gedanken machen. Wie bei allen Vorsorge­versicherungen entscheiden der Moment des Abschlusses und der Gesundheitszustand des zu Versichernden über die Höhe des Tarifs. Je früher man beginnt, umso günstiger ist sie.

Online kannst du vergleichen, was Pflegezusatz­versicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Der Tarif-Dschungel ist außerdem weitläufig und unübersichtlich. Schneller und sicherer kommst du voran, wenn du einen Experten heranziehst. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt. Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. So gehst du vor:

Nächste Schritte

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