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Pflege­­versicherung – Rentner & Rentnerinnen

Pflege­versicherung bei Rentnern: Das gilt es zu beachten

Auch Rentner müssen Beiträge zur Pflege­versicherung zahlen. Was es dabei zu beachten gilt und wie sich die monatlichen Kosten berechnen.
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Wer eine Rente erhält, zahlt weiterhin Beiträge zur Kranken­versicherung. Das gilt auch für die gesetzliche und private Pflegepflicht­versicherung – selbst wenn man bereits pflegebedürftig ist. Die Höhe des Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Müssen Rentner auch Beiträge zur Pflege­versicherung bezahlen?

Auch Rentner müssen Beiträge zur Pflege­versicherung zahlen. Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch die private Pflegepflicht­versicherung. Auch wenn ein Rentner bereits Leistungen aus der Pflege­versicherung bezieht, muss er weiterhin Beiträge zahlen. 

Rentner, die in der Kranken­versicherung der Rentner oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sind automatisch in der angeschlossenen Pflegekasse. Rentner, die privat krankenversichert sind, müssen zusätzlich eine private Pflegepflicht­versicherung abschließen. 

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Was kostet die gesetzliche Pflege­versicherung für Rentner?

Der Beitragssatz zur Pflege­versicherung für Rentner beträgt 3,05 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen (Stand: 2022). Für Rentner gilt damit der gleiche Beitragssatz in der Pflege­versicherung wie für Angestellte. Rentner, die keine leiblichen, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder haben oder hatten, zahlen zudem den Kinderlosenzuschlag von 0,35 Prozent. Ihr Beitragssatz zur Pflege­versicherung beträgt also 3,4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Einzige Ausnahme: Rentner, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind und keine Kinder haben, müssen keinen Zuschlag zahlen. 

Als beitragspflichtige Einnahmen gelten bei Rentnern, die in der Kranken­versicherung der Rentner sind:

  • gesetzliche Rente
  • Betriebsrenten
  • Renten aus Versorgungswerken
  • Beamtenpensionen
  • betrieblich abgeschlossene Riester-Renten
  • Einkommen aus selbständiger Arbeit

Dies gilt auch für Rentner, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Zusätzlich fließen auch alle anderen Einnahmen, die sie beim Lebensunterhalt unterstützen, in die Berechnung der Pflege­versicherung für Rentner mit ein. Dazu gehören zum Beispiel Einnahmen aus Miete oder Pacht, Leistungen von privaten Renten- oder Lebens­versicherungen sowie Einkünfte aus Kapitalanlagen.

Wie viel müssen Rentner zahlen, die beihilfeberechtigt sind?

Rentner, die Anspruch auf Beihilfe haben, zum Beispiel pensionierte Beamte, zahlen nur den halben Beitragssatz zur Pflege­versicherung. Das entspricht 1,525 Prozent ihrer monatlichen Einnahmen beziehungsweise 1,65 Prozent bei Kinderlosen. Wenn sie in einen Pflegegrad eingestuft werden, zahlt die Pflege­versicherung ihnen aber auch nur die Hälfte der jeweiligen Leistungen. Die andere Hälfte übernimmt der Beihilfeträger.

Gibt es einen Höchstbetrag für Rentner in der gesetzlichen Pflege­versicherung?

Wie für jüngere Versicherte gilt auch für Rentner die Beitragsbemessungsgrenze bei der Berechnung des Beitrags zur Pflege­versicherung. Die Grenze liegt im Jahr 2022 bei 58.050 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, muss auf die Einnahmen, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, keine Beiträge zahlen.

Wie hoch ist der Beitrag zur privaten Pflegepflicht­versicherung bei Rentnern?

Für Rentner orientiert sich der Beitrag zur Pflegepflicht­versicherung der PKV (Private Kranken­versicherung) am Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bei Versicherungsbeginn. Allerdings gibt es eine Begrenzung: Wer mindestens fünf Jahre in der privaten Pflegepflicht­versicherung ist, zahlt maximal den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflege­versicherung (siehe oben). Wer kürzer versichert ist, muss unter Umständen mehr zahlen. Der Beitrag sinkt jedoch, sobald die Fünf-Jahres-Grenze erreicht ist.

Tipp

Die private Pflegepflicht­versicherung ist ein Einheitstarif der privaten Kranken­versicherungen. Weder Beiträge noch Leistungen unterscheiden sich bei den einzelnen Versicherern. Es bietet sich deshalb an, die Pflegepflicht­versicherung zusammen mit der privaten Kranken­versicherung abzuschließen.

Gibt es für Rentner einen Zuschuss für die Pflege­versicherung?

Rentner müssen die Kosten der Pflegepflicht­versicherung komplett alleine zahlen. Einen Zuschuss, wie etwa beim Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung, gibt es nicht.

Kann es bei der Pflege­versicherung für Rentner eine Erhöhung des Beitrags geben?

Sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der Pflegepflicht­versicherung kann es zu Beitragssteigerungen kommen. Bei der gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung kann der Gesetzgeber beispielsweise den Beitragssatz erhöhen. Auch die private Pflege­versicherung kann die Beiträge erhöhen. 

Ist eine Zusatz-Pflege­versicherung für Rentner sinnvoll?

Die Pflegepflicht­versicherung zahlt nur einen Teil der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Die restlichen Kosten musst du aus eigener Tasche zahlen. Es empfiehlt sich deshalb, so früh wie möglich eine Pflegezusatz­versicherung abzuschließen. Die Beiträge dazu orientieren sich am Alter und am Gesundheitszustand. Schließt du die Versicherung erst im hohen Alter ab, sind auch die Beiträge entsprechend hoch. Möglicherweise lehnt der Versicherer dich auch ab, wenn du ein bestimmtes Alter überschreitest oder dein Gesundheitszustand nicht der beste ist.

Gibt es auch eine Möglichkeit, eine Zusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen?

Bei der Pflegezusatz­versicherung gibt es eine staatlich geförderte Variante ohne Gesundheitsprüfung, auch Pflege-Bahr genannt. Bei dieser spielen weder Alter noch Gesundheitszustand eine Rolle. Allerdings gibt es eine Wartezeit: In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss erhältst du keine Leistungen. Es empfiehlt sich deshalb, auch diese frühzeitig abzuschließen. Dadurch minimierst du die Gefahr, dass du innerhalb der Wartezeit pflegebedürftig wirst und keine Leistungen erhältst.

Wie wähle ich die richtige Pflegezusatz­versicherung für die optimale Absicherung im Ernstfall?

Obwohl die soziale Pflege­versicherung für fast alle Menschen in Deutschland verpflichtend ist und als finanzielle Absicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit dienen soll, deckt sie nur die grundlegendsten Kosten im Pflegefall ab. Durch die Einstufung der fünf verschiedenen Pflegegrade können sich die eigenen Kosten, trotz der Bezuschussung der Pflegekasse, in immensen Höhen bewegen. Da sich die verschiedenen Anbieter jedoch kaum in den Kosten und den Leistungen unterscheiden, lohnt sich der Vergleich kaum.

Wenn du dir deshalb zusätzliche Leistungen wünschst und die privaten Kosten von dir und deinen Angehörigen in Pflegefall möglichst gering halten willst, solltest du dich frühzeitig um eine Pflegezusatz­versicherung kümmern. Wie bei allen Vorsorge­versicherungen entscheiden der Moment des Abschlusses und der Gesundheitszustand des zu Versichernden über die Höhe des Tarifs. Je früher man beginnt, umso günstiger ist sie.

Online kannst du vergleichen, was Pflegezusatz­versicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt. Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. So gehst du vor:

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