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Private Kranken­­versicherung (PKV) Vorteile & Nachteile

Was dir die PKV alles bietet

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Die private Kranken­versicherung (PKV) ist kein exklusives Addon zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV), sondern ein eigenständiges System.
  • Für einige ist der Zugang zur PKV ist an bestimmte Vorgaben geknüpft. Das heißt aber nicht, dass nur ausgewählte Personengruppen diese hochwertige medizinische Versorgung beanspruchen können.
  • Falls du dich nicht privat krankenversichern kannst, so hast du dennoch die Möglichkeit, dir mithilfe von Zusatz­versicherungen einen Premium-Gesundheitsschutz zu sichern.

Frage 1: Darf sich nicht jeder privatversichern?

Es ist richtig, dass die private Kranken­versicherung einige Zugangsvoraussetzungen aufweist – oder andersherum: der Staat erlaubt es nur unter bestimmten Voraussetzungen, dass du dich aus der gesetzlichen Pflicht­versicherung löst.

Falsch hingegen ist die Annahme, dass exklusive medizinische Versorgungsleistungen damit nur dem Kreis einiger weniger vorbehalten blieben. Die private Kranken­versicherung ist kein Addon zur gesetzlichen Kranken­versicherung, sondern ein völlig anderes, paralleles System. Doch der Reihe nach:

Wer kann sich privatversichern?

Privat krankenversichern können sich:

  • Selbstständige und Freiberufler:innen, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind.
  • Beamte und Beamtenanwärter:innen
  • Studierende
  • Angestellte mit einem Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) wird vom Staat jährlich neu festgelegt. 2024 beträgt sie 69.300 € brutto im Jahr beziehungsweise 5.175 € im Monat. Das bedeutet: Erst wenn dein Bruttogehalt über diesem Wert liegt, darfst du die gesetzliche Kranken­versicherung verlassen und dich privatversichern.

Aber Vorsicht: Sinkt dein Gehalt später wieder unter diese Grenze, zum Beispiel weil du deine Arbeitszeit reduzierst oder den Job wechselst, oder weil die JAEG schneller steigt als dein Gehalt, wirst du wieder in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig. Die einzige Ausnahme bilden langjährig Privatversicherte. Diese können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.

Was du tun kannst, wenn dein Gehalt zwischenzeitlich unter die JAEG fällt

Wenn du absehen kannst, dass du nur vorübergehend zurück unter die Versicherungspflichtgrenze fällst, kannst du dir die Rückkehr mit einer sogenannten Anwartschafts­versicherung garantieren lassen. Mit dieser Anwartschafts­versicherung wirst du zwar auch wieder ­versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse, sobald dein Gehalt unter die JAEG fällt. Steigt dein Gehalt später aber wieder darüber, kannst du dich bei deinem alten Versicherer zu den alten Konditionen wieder privatversichern lassen. Es ist dann so, als seist du nie weg gewesen. Damit umgehst du, obwohl du mittlerweile älter geworden bist, die Gesundheitsprüfung, die normalerweise vor jedem Abschluss einer privaten Kranken­versicherung steht, und sicherst dir deinen bisherigen Tarif.

GKV und PKV: Zwei parallele Systeme

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist die private Kranken­versicherung kein exklusives Addon zur gesetzlichen Kranken­versicherung, das nur einem bestimmten Nutzendenkreis vorbehalten ist. Es sind zwei völlig verschiedene Systeme, die deswegen schwer miteinander zu vergleichen sind. Wenn du dennoch versuchst, sie zu vergleichen, wirst du bemerken, dass sie recht widersprüchlich zu sein scheinen.

Wie funktioniert die GKV?

  • Die gesetzliche Kranken­versicherung ist umlagefinanziert: Alle Beitragszahlenden zahlen in denselben „Topf“ ein und wer erkrankt, erhält daraus eine Leistung.
  • Der Beitrag kann deshalb nicht durch eine gesunde Lebensweise oder ähnliches beeinflusst werden. Jede:r zahlt denselben Anteil des Gehalts ein. Die GKV ist dadurch nicht leistungs-, sondern gehaltsabhängig.
  • Der Beitrag ist gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken­versicherung.
  • Die gesetzliche Kranken­versicherung ist eine Grundversorgung. Ihre Leistungen müssen laut Sozialgesetzbuch stets ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
  • Eine bestmögliche medizinische Versorgung lässt sich nur mit Zusatz­versicherungen erreichen.

Auch wenn manchmal Verwunderung und Ärger darüber aufkommen, dass man als Versicherte:r in der gesetzlichen Kranken­versicherung an verschiedenen Stellen Zuzahlungen leisten und bisweilen lange auf Termine warten muss, entspricht das dem Grundgedanken der gesetzlichen Kranken­versicherung. Denn diese stellt nur eine Grundversorgung dar. Das Sozialgesetzbuch gibt vor, die Leistungen der GKV müssten ausreichendzweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürften das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Damit ist gesetzlich festgelegt, dass weder ein Anspruch auf eine Rundumversorgung noch auf die bestmögliche Behandlung besteht, auch wenn das ein gängiges Vorurteil ist, das der GKV gerne entgegengebracht wird. Wer sich über diese Grundversorgung hinaus bestmöglich abgesichert wissen will, kann sich den gewünschten Kranken­versicherungsschutz über verschiedene Krankenzusatz­versicherungen zusammenstellen.

Die gesetzliche Kranken­versicherung funktioniert darüber hinaus im Umlagesystem. Das heißt: Die Beiträge, die du entrichtest, kommen nicht direkt dir zugute, sondern fließen in den Topf deiner Kranken­versicherung, die daraus die Leistungen für Erkrankte zahlt. Die Höhe des Beitrags entspricht einem festen Prozentsatz deines Gehalts. Bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken­versicherung (BBG) beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung 14,6 %. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, den diese selbst festlegen kann. Durchschnittlich beträgt dieser 1,7 %. Da in der gesetzlichen Kranken­versicherung auch die gesetzliche Pflege­versicherung mitorganisert ist, fällt außerdem noch ein Beitrag zur Pflege­versicherung an. Dieser beträgt für Personen mit einem Kind 3,4 %. Für jedes weitere Kind gehen von diesem Beitragssatz noch einmal 0,25 % weg bis zu einem Mindesbeitrag von 2,4 % (gilt für Versicherte ab 5 Kindern). Für Kinderlose über 23 Jahren beträgt er seit 2023 insgesamt 4 %. Daraus ergibt sich für Kinderlose seit 2024 also ein durchschnittlicher Beitrag von 20,3 % des Bruttogehalts für Krankenkasse und Pflege­versicherung – jedoch nur bis zur BBG. Diese liegt 2024 bei 62.100 € Bruttojahresgehalt, was einem monatlichen Einkommen von 5.175 € entspricht. Heißt: Der monatliche Höchstbetrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung liegt 2024 bei etwa 20,3 % von 5.175 €, also bei 1.050,52 €.

Wer angestellt ist, zahlt von diesem Beitrag nur die Hälfte, also 525,26 €, denn in Deutschland teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen den Beitrag zur Kranken- und Pflege­versicherung zu gleichen Teilen. Eine Ausnahme bildet Sachsen, wo der Pflege­versicherungsbeitrag nicht paritätisch aufgeteilt wird, die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung also noch ein bisschen höher liegen.

Wie funktioniert die PKV?

  • Die PKV funktioniert nach einem völlig anderen Prinzip als die GKV. Sie ist keine Ergänzung zur GKV, sondern ein Alternativsystem.
  • Die PKV ist nicht umlagefinanziert. Jede:r versichert das Maß an Leistungen, das er oder sie versichert wissen möchte.
  • Versichert wird jeweils das individuelle Risiko zu erkranken. Der Beitrag richtet sich also nach den gewählten Leistungen, aber auch nach Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung.
  • Der Versicherungsschutz kann von einer Grundabsicherung ähnlich der in der GKV bis zur Vollabdeckung reichen.
  • Bei angestellten Privatversicherten müssen sich Arbeitgeber ebenso mit 50 % an den Beiträgen beteiligen. Es gibt jedoch eine Höchstgrenze für diesen Arbeitgeberzuschuss.

Die private Kranken­versicherung ist entgegen mancher Annahme keine Ergänzung der gesetzlichen Kranken­versicherung, sondern ein alternatives System, das an Stelle von gesetzlicher Kranken- und Pflegepflicht­versicherung sowie ggf. auch an Stelle von verschiedenen Krankenzusatz- und Pflegezusatz­versicherungen tritt. Versicherte stellen sich in der privaten Kranken­versicherung ihren Versicherungsschutz selbst zusammen.

Der Versicherungsschutz der PKV bietet im Bedarfsfall auch eine grundlegende Absicherung, etwa im Basis- oder im Standardtarif. Diese Leistungen entsprechen in etwa der, der gesetzlichen Kranken­versicherung. Das echte Herzstück der PKV sind aber die individuell vereinbarten PKV-Tarife, die bis zur Rundumversorgung reichen können – wenn du dir das leisten kannst.

Die PKV ist nicht umlagefinanziert, wodurch sie ihre Leistungen im Gegensatz zur GKV nicht auf das Ausreichende, Zweckmäßige und Wirtschaftliche begrenzen muss. Stattdessen versichert jede:r das Leistungsspektrum, das er/sie abgesichert wissen möchte. Die Beiträge sind deshalb leistungsabhängig und nicht, wie in der GKV, gehaltsabhängig.

Da die PKV nicht umlagefinanziert ist, sondern sich die Beiträge an den jeweils zugesagten Leistungen ausrichten, spielt auch die Wahrscheinlichkeit, dass du diese Leistungen einmal in Anspruch nehmen könntest, eine Rolle bei der Höhe der Beiträge. Deshalb bestimmen neben dem gewählten Leistungspaket auch dein Gesundheitszustand sowie dein Alter bei Abschluss der Versicherung, wie hoch der monatliche Beitrag ist.

Weil Privatversicherte nicht schlechtergestellt werden dürfen, gilt für angestellte Privatversicherte ebenfalls die Beitragsparität. Das bedeutet, auch hier muss sich der Arbeitgeber zu 50 % an den Kranken­versicherungsbeiträgen beteiligen.

Allerdings ist dieser Zuschuss gedeckelt, und zwar auf den Maximalbeitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung, der 2024 bei 421,76 € pro Monat liegt. Ist dein Kranken­versicherungstarif mehr als doppelt so teuer wie der Höchstbeitrag zur GKV, musst du für die Differenz selbst aufkommen. Denn der Arbeitgeber zahlt die die Hälfte deiner PKV-Kosten, aber nicht mehr als diese rund 421 €.

Was du tun kannst, wenn du die Zusatzvoraussetzungen zur PKV nicht erfüllst

Wenn du die Zusatzvoraussetzungen nicht erfüllst, beispielsweise weil dein Gehalt unter der JAEG liegt, heißt das nicht, dass dir die beste medizinische Versorgung vorenthalten bleiben muss. Auch mit einer Kombination aus verschiedenen Krankenzusatz­versicherungen lässt sich dasselbe Leistungsspektrum erreichen wie mit einer privaten Kranken­versicherung. Folgende Krankenzusatz­versicherungen gibt es:

Wenn absehbar ist, dass du irgendwann die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Kranken­versicherung erfüllen wirst, beispielsweise weil du planst, dich selbstständig zu machen, oder weil du noch am Anfang deiner Karriere stehst und in wenigen Jahren über der JAEG verdienen wirst, kann es sinnvoll sein, schon heute eine Anwartschafts­versicherung in der privaten Kranken­versicherung abzuschließen. Damit schreibst du schon heute deinen Tarif basierend auf deinem jetzigen Alter und Gesundheitszustand fest und kannst später zu diesen Konditionen eintreten, ungeachtet dessen, dass du bis dahin älter geworden bist oder sogar eine Vorerkrankung entwickelt hast.

Zusammenfassung

  • Nicht jeder darf sich privatversichern. Nur Selbstständige, Beamt:innen und Beamtenanwärter:innen, Studierende sowie Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze können in die PKV.
  • Die beste medizinische Versorgung bleibt jedoch niemandem vorenthalten. Die Private ist kein exklusives Addon, sondern ein alternatives Versicherungsmodell, das nicht nur die GKV ersetzt, sondern auch verschiedene Krankenzusatz­versicherungen, mit denen sich ebenfalls die beste Versorgung erzielen lässt.
  • Die GKV hat nicht den Anspruch, die bestmögliche Versorgung zu leisten. Da sie umlagefinanziert ist, ist ihr Zweck, medizinische Versorgung bereitzustellen, die laut Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss.
  • Wenn du dich nicht in der PKV versichern kannst, kannst du entweder eine Anwartschafts­versicherung abschließen, wenn abzusehen ist, dass du einmal zugangsberechtigt sein wirst. Oder du schließt verschiedene Krankenzusatz­versicherungen ab.

Frage 2: Ködert dich die PKV mit günstigen Beiträgen und schlägt im Alter richtig zu?

Ein verbreitetes Vorurteil gegenüber der privaten Kranken­versicherung ist der Nachteil, dass sie mit zunehmendem Alter des oder der Versicherten immer teurer würde. Hinter dieser Behauptung verbirgt sich jedoch ein Körnchen Wahrheit. Denn natürlich werden in der privaten Kranken­versicherung ab und an die Beiträge angehoben. Das müssen sie auch, schon allein um die jährliche Inflation von durchschnittlich 2 % zu kompensieren oder um dir die neuesten Therapiemöglichkeiten anbieten zu können.

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Aber auch die Beiträge zur GKV steigen regelmäßig, und für Gutverdienende tun sie das sogar jedes Jahr. Denn Gutverdienende, die für eine Mitgliedschaft in der Privaten infrage kommen, zahlen nicht nur dann höhere Beiträge, wenn die Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht.

Gutverdienende zahlen mit jeder Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung – und die Beitragsbemessungsgrenze wird in der Regel jährlich angehoben. Betrug sie 2023 noch 4.987,50 € pro Monat, sind es seit 2024 schon 5.175 € pro Monat. Das ist der höchste Betrag an Bruttoeinkommen, das die Kasse zur Beitragsberechnung heranzieht. Wer einen monatlichen Verdienst in Höhe von 5.400 € hat, zahlte 2023 durchschnittlich 977,55 € pro Monat Beitrag zur Kranken- und Pflege­versicherung (14,6 % allgemeiner Krankenkassenbeitrag, 1,6 % Zusatzbeitrag und 3,4 % Pflege­versicherung für Kinderlose sind 19,6 %). Seit 2024 sind es durch die Anhebung von Zusatzbeitrag (1,7%), Pflege­versicherung (4% für Kinderlose) und BBG bereits 1.050,52 € pro Monat.

Der Vorteil in der PKV: Während dort die Leistungen gleichbleiben, ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­versicherung laufenden Veränderungen unterworfen. Aufgrund des demografischen Wandels ist hierbei zu erwarten, dass Leistungen eher gestrichen als hinzugefügt werden.

Da die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung nicht an das Einkommen, sondern an die vereinbarten Leistungen gekoppelt sind, steigen die Kosten der PKV relativ zum Einkommen bei Renteneintritt tatsächlich einmal stark an: Das Einkommen sinkt, die Beiträge bleiben gleich. Versicherer kompensieren diesen Effekt durch ein sogenanntes Rückstellungsvermögen, das während des Arbeitslebens gebildet wird. Je länger du Mitglied der PKV bist, desto größer ist dieses Rückstellungsvermögen und desto größer ist die Entlastung im Alter.

Darüber hinaus bieten viele Versicherer sogenannte Beitragsentlastungstarife an, bei denen heute etwas mehr Beiträge gezahlt werden, um im Ruhestand mit den Rücklagen den Nachteil steigender Kosten auszugleichen. Wer gesetzlich rentenversichert ist, erhält außerdem einen Zuschuss zur Kranken­versicherung in Höhe des halben Beitragssatzes. Statt derzeit 14,6 % fallen also nur 7,3 % an.

Falls du noch mehr darüber wissen möchtest, schau dir das nachfolgende Video an, das sich genau mit diesem Vorbehalt auseinandersetzt, oder frag unsere Versicherungsexpert:innen bei CLARK.

Zusammenfassung

  • Preiserhöhungen kommen in der privaten Kranken­versicherung genauso vor wie in der gesetzlichen Kranken­versicherung.
  • Durch das stetige Ansteigen der Beitragsbemessungsgrenze kommen Preiserhöhungen für Gutverdienende in der GKV sogar nahezu jährlich vor.
  • In der PKV haben Anpassungen häufig etwas mit der Inflation, aber auch mit medizinischem Fortschritt zu tun.
  • Die vereinbarten Leistungen bleiben dabei aber immer gleich. Im Gegensatz dazu können in der GKV trotz Preisanpassungen Leistungen nach Belieben aus dem Leistungskatalog gestrichen werden.

Frage 3: Nimmt die PKV nur junge gesunde Menschen auf?

  • Die Aufnahme in die PKV ist nicht ans Alter geknüpft.
  • Entscheidend sind die gewünschten Leistungen und das individuelle Risiko zu erkranken.
  • Da jüngere Menschen in der Regel seltener erkranken und weniger Vorerkrankungen aufzuweisen haben, ist eine Aufnahme in diesem Alter aber wahrscheinlicher und die Beiträge niedriger.

Wer von der GKV in die PKV wechseln will, wird im Antrag mit Fragen zu seinem aktuellen Gesundheitszustand sowie zu Vorerkrankungen konfrontiert. Mit diesen Fragen möchte der Versicherer dein persönliches Krankheitsrisiko einschätzen. Denn die PKV funktioniert im Gegensatz zur GKV nicht nach dem Umlagesystem, bei dem alle in einen Topf einzahlen und dann daraus Leistungen gezahlt werden.

Stattdessen versicherst du genau die Leistungen, die du versichert wissen möchtest, und weil der Versicherer seinen Preis danach gestalten muss, wie wahrscheinlich es ist, dass du diese Leistungen auch in Anspruch nimmst, muss er dazu von dir einige Daten in Erfahrung bringen. Daher werden unter anderem Fragen zum aktuellen Gewicht, zum Zustand des Gebisses, nach chronischen Krankheiten oder nach bereits erfolgten Therapien gestellt.

Der Versicherer ist nicht verpflichtet, dich aufzunehmen. Entsprechend kann es tatsächlich geschehen, dass er dich ablehnt, solltest du zu viele Vorerkrankungen aufweisen. Da Versicherer aber zugleich darauf angewiesen sind, mit möglichst vielen Versicherten ihr eigenes Risiko zu streuen, kann es ebenso sein, dass man dich mit gewissen Risikoaufschlägen dennoch aufnimmt.

Sei auf jeden Fall ehrlich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen. Wer hier Krankheiten verschweigt, kann sich auch 10 Jahre nach Abschluss des Vertrags noch mit Nachforderungen, dem Ausschluss der verschwiegenen Krankheit oder gar der Kündigung konfrontiert sehen.

Die Gesundheitsprüfung ist auch mit ein Grund, warum es sich lohnt, sich möglichst früh mit einem Wechsel in die private Kranken­versicherung zu beschäftigen. Denn je jünger du bist, desto kürzer ist in der Regel deine Krankengeschichte und desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. 

Bist du Beamte:r, mach dir keine Sorgen

Bist du Beamte:r am Beginn deiner Beamtenlaufbahn oder Beamtenanwärter:in, brauchst du die Gesundheitsprüfung nicht zu fürchten. Aufgrund der sogenannten „Öffnungsaktion“ darf dich der Versicherer wegen gesundheitlicher Gründe gar nicht ablehnen! Er muss dich aufnehmen und darf dir maximal 30 % Risikoaufschlag berechnen.

Warum es sich gerade für Beamt:innen lohnt, sich privat zu versichern, das erfährst du im folgenden Video sowie ausführlich in unserem Artikel zur privaten Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen.

Zusammenfassung

  • Tarife in der privaten Kranken­versicherung richten sich nach den vereinbarten Leistungen und nach deinem individuellen Risiko zu erkranken.
  • Da jüngere Menschen in der Regel weniger Vorerkrankungen aufweisen, ist es wahrscheinlicher, dass sie die Gesundheitsprüfung bestehen.
  • Und weil sie auch seltener erkranken, sind die Beiträge niedriger.
  • Versicherer sind nicht verpflichtet, dich aufzunehmen. Sie können dich ablehnen, sollte ihnen dein individuelles Risiko zu groß erscheinen.
  • Das gilt nicht für Beamt:innen bei der Erstverbeamtung. Hier muss dich der Versicherer aufnehmen.
  • Allen anderen kann eine anonymisierte Risikoanfrage helfen, um herauszufinden, wie verschiedene Versicherer dein Risiko einschätzen.

Frage 4: Heißt einmal PKV, immer PKV?

Gerne wird davor gewarnt, die private Kranken­versicherung habe den Nachteil, dass man, einmal gewechselt, nie wieder in die gesetzliche Kranken­versicherung zurückwechseln könne. Auch dieses Vorurteil hat einen wahren Kern – richtig ist es dadurch dennoch nicht.

Fakt ist: Wer einmal privat krankenversichert ist, kann nur in Ausnahmefällen zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln. Dadurch soll verhindert werden, dass sich junge, gutverdienende Menschen wegen der zunächst günstigeren Konditionen der privaten Kranken­versicherung aus dem Umlagesystem der GKV verabschieden, nur um dann später, kurz vor Renteneintritt, wenn mit der Rente auch das Einkommen und damit der Beitrag zur GKV sinkt, wieder zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung zu wechseln. Ganz unmöglich ist ein Wechsel zurück dadurch aber nicht.

Warum überhaupt zurückwechseln?

Wenn du Angst davor hast, nicht mehr in die GKV zurückwechseln zu können, stell dir die Frage, warum du das überhaupt wollen könntest. Die private Kranken­versicherung bietet dir die bestmögliche medizinische Versorgung. Alle Leistungen, die du bei Abschluss der Versicherung vereinbart hast, sind dir damit vertraglich zugesagt.

Wechselst du zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung, fällst du zurück in die medizinische Grundversorgung, in der Leistungen dadurch begrenzt werden, dass sie ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein müssen. Zusatzleistungen müssen zusätzlich bezahlt werden oder müssen mit dem Abschluss von Krankenzusatz­versicherungen dazugekauft werden.

In der Regel gibt es zwei Gründe, warum Menschen wieder zurück in die Gesetzliche wollen: Unzufriedenheit mit den Leistungen oder mit den Kosten. Doch für beides gibt es unkomplizierte Lösungen.

Leistungen

Wenn du unzufrieden mit den Leistungen deiner Kranken­versicherung bist, etwa weil du herausgefunden hast, dass die gesetzliche Krankenkasse etwas übernimmt, was in deinem Tarif nicht abgesichert ist, kann es sich lohnen, statt über einen Wechsel zurück, über eine Änderung des Tarifs nachzudenken. Die Tarife der PKV sind individuell auf die Bedürfnisse des oder der Versicherten zugeschnitten. Bist du damit nicht zufrieden, deckt der Tarif deine Bedürfnisse offenbar nicht hinreichend ab. Die Versicherungsexpert:innen von CLARK helfen dir, kostenlos und unverbindlich, den Tarif zu finden, der am besten zu dir passt.

Kosten

Aktuelle Kosten senken:

Die Kosten einer privaten Kranken­versicherung sind nicht in Stein gemeißelt. Wenn du das Gefühl hast, zu viel zu bezahlen, lässt sich der Tarif jederzeit wechseln. Dabei verändert sich natürlich das Leistungsspektrum, entweder indem die PKV nur noch einen Teil der Kosten erstattet und du im Fall einer Behandlung den Rest zuzahlen musst oder indem Leistungen komplett gestrichen werden. Ein Streichen von Leistungen ist immer möglich. Willst du hingegen weitere Leistungen dazunehmen, kann eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich werden.

Geht es dir deshalb nur darum, deine Kosten vorübergehend zu senken, kann es Sinn machen, dich an deinen Versicherer zu wenden, und das Problem mit ihm zu besprechen. Jede Versicherung hat einen sogenannten Notlagentarif. Die Bedingungen, die dafür erfüllt sein müssen, unterscheiden sich jedoch von Anbieter zu Anbieter.

Hast du bei Abschluss deiner Versicherung nach erfolgter Gesundheitsprüfung einen Risikozuschlag in Kauf nehmen müssen, kann es sinnvoll sein, sich nach Verjährung der gesundheitlichen Beeinträchtigung einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Der Wegfall des Risikozuschlags senkt deinen Beitrag. Hierzu solltest du aber eine:n Versicherungsexpert:in zu Rate ziehen, um so eine Änderung auch anonym für dich anfragen zu lassen. Die CLARK-Expert:innen beraten dich dazu kostenlos und unverbindlich. Gleiches gilt, wenn du deinen Versicherer komplett wechseln möchtest.

Furcht vor Kosten im Alter:

Wer sich rechtzeitig mit dem Thema Kosten im Alter beschäftigt, braucht die private Absicherung nicht zu fürchten. Grundsätzlich gilt: Sowohl Beamt:innen als auch Angestellte erhalten, wenn sie in den Ruhestand gehen, weiterhin Unterstützung. Bei Angestellten übernimmt die gesetzliche Renten­versicherung den vormaligen Arbeitgeberanteil, Beamte und Beamtinnen erhalten weiterhin die Beihilfe ihres Dienstherrn.

Sowohl Rentner:innen wie Pensionär:innen haben jedoch ein geringeres Einkommen als während des Erwerbslebens, wodurch die Beiträge zur PKV hoch erscheinen können. Wer sich hiervor schützen will – oder wer selbstständig ist und deshalb keine Unterstützung aus der Rentenkasse zu erwarten hat –, der sollte rechtzeitig eine sogenannte Beitragsentlastung vereinbaren. Der Versicherer legt dann schon während des Erwerbslebens etwas mehr zur Seite, um im Alter die Beiträge aus diesen Rücklagen stabil zu halten.

Darüber hinaus kannst du auch eine Rürup-Rente abschließen und dort einen bestimmten Beitrag monatlich einzahlen. Gehst du in Rente oder Pension, wird dir die Rürup-Rente als lebenslange monatliche Rente ausbezahlt. Höhere Belastungen aus deiner PKV lassen sich so wunderbar ausgleichen – und fallen diese geringer aus als erwartet, erhältst du auf diese Weise ein zusätzliches Einkommen hinzu. Zudem kannst du deine gesamten Beiträge zur Rürup-Rente während der Ansparphase von der Steuer absetzen.

Wege zurück in die GKV

Wenn du dennoch die Sicherheit haben willst, irgendwann auch wieder in die GKV wechseln zu können, dann gibt es ein paar Tricks, wie das gelingen kann. Besonders leicht ist das als Angestellte:r, denn hier gilt die Versicherungspflichtgrenze. Bleibst du mit deinem Jahresgehalt unter dieser Grenze, wirst du automatisch wieder ­versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Um also in die GKV zurückwechseln zu können, musst du dein Gehalt unter diese Versicherungspflichtgrenze von derzeit 69.300 € drücken. Das erreichst du, indem du deine Arbeitszeit reduzierst, eine Auszeit nimmst, wie beispielsweise im Fall eines Sabbaticals, oder indem du dein Bruttogehalt in Nebenleistungen wie die betriebliche Altersvorsorge oder ein Langzeitkonto investierst.

Etwas schwieriger ist es für Selbstständige, denn hier gilt die Einkommensgrenze nicht. Um wieder in die GKV wechseln zu können, musst du dich zumindest vorübergehend anstellen lassen – zumindest im Hauptberuf.

Doch Vorsicht: In beiden Fällen funktioniert das nur bis zum Alter von 55 Jahren. Ab dann muss dich die gesetzliche Kranken­versicherung nicht mehr aufnehmen.

Mehr Informationen sowie weitere Szenarien, unter denen du in die GKV zurückwechseln könntest, findest du in unserem Artikel dazu.

Zusammenfassung

  • Es gibt keinen objektiven Grund, aus der PKV wieder in die GKV zurückwechseln zu wollen.
  • Wer mit seinen Leistungen unzufrieden ist, kann seinen PKV-Tarif auf seine Bedürfnisse anpassen lassen. Leistungen streichen lassen sich immer, Leistungen hinzunehmen lassen sich in der Regel nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung.
  • Auch ein Wechsel des Versicherers kann eine Option sein.
  • Wer mit den Kosten unzufrieden ist, kann auf einen günstigeren Tarif wechseln. Dadurch fallen Leistungen aber aus dem Vertrag.
  • Wer kurzfristig Kosten senken muss, für den bieten private Versicherer sogenannte Notlagentarife an.
  • Wer die Kosten im Alter fürchtet, sollte eine Altersrückstellung in seinen Tarif aufnehmen. Wer zusätzlich vorsorgen möchte, kann auch eine Rürup-Rente abschließen und damit für später vorsorgen.
  • Wer dennoch die PKV verlassen möchte, kann dies als Angestellte:r tun, indem man das eigene Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze drückt. Selbstständige sollten sich vorübergehend anstellen lassen.
  • Wer älter als 55 Jahre ist, muss von der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht mehr aufgenommen werden.

Frage 5: Lassen sich Familienmitglieder nicht mitversichern?

Weil die private Kranken­versicherung nicht umlagefinanziert ist, sondern jede:r das eigene individuelle Risiko versichert, gibt es hier im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung keinen Familientarif, über den Kinder oder der/die Ehepartner:in in der PKV mitversichert wären. Stattdessen muss in der Tat für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Für Ehepartner:innen geht das nur, wenn diese selbst nicht erwerbstätig oder maximal geringfügig beschäftigt sind. Ist der oder die Ehepartner:in selbst erwerbstätig, greift die Versicherungspflicht in der GKV. Es sei denn, dein:e Ehepartner:in ist selbstständig oder liegt mit dem Gehalt über der JAEG.

Auch Kinder benötigen einen eigenen Tarif. Sie können nicht mal dann gesetzlich versichert werden, wenn einer der Elternteile noch Mitglied in der GKV ist. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn der gesetzlich versicherte Elternteil der mit dem höheren Einkommen ist. Denn der Versicherungsstatus der Kinder richtet sich nach dem besserverdienenden Elternteil. Kindertarife sind jedoch in der Regel recht günstig und schon ab 150 € zu bekommen.

Zusammenfassung

  • In der privaten Kranken­versicherung gibt es keine Familientarife.
  • Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag.
  • Ehepartner:innen können sich selbst nur dann privatversichern, wenn sie selbst die Anforderungen für eine PKV erfüllen oder gar kein Einkommen beziehen bzw. nur geringfügig beschäftigt sind.
  • Kindertarife sind günstiger als normale PKV-Tarife.

Eine private Kranken­versicherung abschließen

Faire Beiträge, mehr Leistungen und kein Warten mehr auf Facharzttermine: Die private Kranken­versicherung eröffnet Zugang zu einer exzellenten medizinischen Versorgung – und wer es sich leisten kann, sollte sich frühzeitig mit einem Wechsel in die PKV beschäftigen. Denn wenn du früh beitrittst, zahlst du geringere Beiträge und profitierst länger von den Vorteilen der privaten Kranken­versicherung.

Aufgrund der Vielzahl an PKV-Angeboten kommt beim Abschluss einer PKV auf die richtige Tarifwahl an. Hast du dich einmal für einen Versicherer entschieden, solltest du ihn später nicht mehr wechseln. Daher empfiehlt es sich, zuvor das Gespräch mit einem unabhängigen Berater oder einer Beraterin zu suchen. Sie können dir beim Vergleich helfen und die Vorteile und Nachteile der unterschiedlichen PKV-Tarife erklären. Komm einfach zu CLARK – unsere Versicherungsexpert:innen helfen dir dabei, den Tarif zu finden, der am besten zu dir und deinen Lebensumständen passt.

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